Vielleicht wird es auch nur einfach geduldet. So kommt der Staat noch am einfachsten an die Tabaksteuer. Wenn guter Tabak wieder z.B. aus dem EU-Ausland bezogen werden muss (wo es nirgends die 5 % Regel gibt) da sieht
er hald überhaupt kein Geld. Hinzu kommt ,dass es dem Staat auch Geld kostet, illegal eingeführten ,nicht versteuerten Tabak aufzuspüren. Der Zoll arbeitet schließlich auch nicht umsonst ! ![]()
Beiträge von Crazy_Abdul
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Also ich finde den Badcha super. Habe selber 2 daheim und rauch seitem nur noch mit denen. Ist hald doch einfacher zu handhaden als eine Power-Bol bzw. Phunnel bei gleichen Ergebnissen.
Einzieger Nachteil: Man sollte meiner Meinung nach mindestes 12g Tabak reintun, da der Tonkopf sehr groß ist.
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So hab jetzt mal nachgeschaut auf zoll.de
Mit grundsätzlich illegal muss ich dir leider immernoch wiedersprechen.Zitat:
§ 23 Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten, Versandhandel
(1) Werden Tabakwaren in
anderen als den in § 22 Absatz 1 genannten Fällen entgegen § 17 Absatz 1
aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaats in
das Steuergebiet verbracht oder werden diese dorthin versandt
(gewerbliche Zwecke), entsteht die Steuer, wenn die Tabakwaren erstmals
zu gewerblichen Zwecken in Besitz gehalten werden. Steuerschuldner ist,
wer die Lieferung vornimmt oder die Tabakwaren in Besitz hält und der
Empfänger, sobald er Besitz an den Tabakwaren erlangt hat. Der
Steuerschuldner hat über Tabakwaren, für die die Steuer entstanden ist,
unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuer ist sofort
fällig. Die Tabakwaren sind nach § 215 der Abgabenordnung
sicherzustellen.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die in Besitz gehaltenen Tabakwaren 1.
für
einen anderen Mitgliedstaat bestimmt sind und unter zulässiger
Verwendung eines Begleitdokuments nach Artikel 34 der Systemrichtlinie
durch das Steuergebiet befördert werden,2.
sich
an Bord eines zwischen dem Steuergebiet und einem anderen Mitgliedstaat
verkehrenden Wasser- oder Luftfahrzeugs befinden, aber nicht im
Steuergebiet zum Verkauf stehen.(3)
Wer als Versandhändler mit Sitz im Steuergebiet Tabakwaren des
steuerrechtlich freien Verkehrs in einen anderen Mitgliedstaat liefern
will, hat dies vorher dem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen. Der
Versandhändler hat Aufzeichnungen über die gelieferten Tabakwaren zu
führen und die von dem Mitgliedstaat geforderten Voraussetzungen für die
Lieferung zu erfüllen.
(4) Das
Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
ohne Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung des Steueraufkommens und
zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Vorschriften zu den
Absätzen 1 bis 3 zu erlassen.
So wie ich das verstehe handelt man nicht illegal solange man seiner Steuerpflicht nachkommt (Zitat: "Der Steuerschuldner hat über Tabakwaren, für die die Steuer entstanden ist,unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuer ist sofort fällig" sowie Punkt 3: Wer als Versandhändler mit Sitz im Steuergebiet Tabakwaren des
steuerrechtlich freien Verkehrs in einen anderen Mitgliedstaat liefern will, hat dies vorher dem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen.").Ausserdem müsste hier nach meiner Auffassung im Gegensatz zu einer Bestellung aus einem nicht EU-Land
der Europäischer Zoll (ZOLLEU) und die Einfuhrumsatzsteuer (EUST) entfallen und nur die Tabaksteuer (für Luxemburg und Deutschland) zu entrichten sein.
Übrigens: EU-Freimenge gilt nur für Privatmann zu Privatmann. In diesem Fall liegt ein gewerblicher Handel vor !
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weil es von außerhalb der EU erlaubt ist Tabak im Postversand einzuführen, innerhalb der EU aber nicht

Dann müsstest du mir mal erklären warum z.B. dieser Deutsche Shop (tabakversand.de - Impressum) das schon darf und i hab schon mehrere "deutsche" Shops gefunden wo auch z.B. Zigarren ins
EU-Ausland verschickt werden. Ich geh mal schon davon aus ,dass dies alles Rechtens ist.
Man muss den Tabak zwar Versteuern (EU-Freimenge gilt bei Versandhandel nicht) doch es ist genau gesehen nicht illegal.
Es ist nur illegal wenn der Versender die Sendung als Privatsendung tarnt ,damit die EU-Freimengen wieder gelten. Dies wäre dann Steuerbetrug.
Ausserdem gehts hier um Tabakkauf für Eigengebrauch und nicht für gewerblichen Handel. -
Was ist eigentlich wenn man am Flughafen durch den Roten Durchgang , da man Ware zu verzollen hat, doch es ist keiner anwesend ?
Laut Aussage meines Cousin ,der selbst mal Zöllner war, darf man dann einfach weiter gehen und man ist nicht verpflichtet zu warten oder sowas wie "Huhu , hier gibts was zu verzollen !" zu schreien.
Kann diese Aussage hier irgend jemand bestätigen ?

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Hallo !
Habe gehört ,dass neuerdings der Zoll den Shisha-Tabak immer öfter beschlagnahmt, wenn dieser die z.B. bei uns zulässigen Glycerinwerte überschreitet.
Man würde also den aus dem Ausland bestellten Tabak gar nicht mehr bekommen ,selbst wenn man Zoll + Steuern zahlt.
Hat da schon irgendwer hier im Forum Erfahrung damit gemacht bzw. ist an dieser Sache hier was dran ?
Hoffe nicht ! Wäre sonst langsam ziemlich schwierig guten Tabak in Deutschland zu bekommen. 