Zivildienst wird ab 1.1.2011 auf sechs Monate verkürzt
Gesetzentwurf schafft nun Klarheit
Dienstleistende, die am 31. Dezember 2010 sechs Monate oder länger Zivildienst geleistet haben, sind mit Ablauf dieses Tages zu entlassen. Sie können auf Antrag Zivildienst mit der bis zum 30. November 2010 vorgeschriebenen Dauer ableisten, wenn sie dies vor ihrer Entlassung beantragen. (Artikel 7 Nr. 15 des Gesetzentwurfs)
Das bedeutet – sofern das Gesetz wie geplant bis spätestens zum 31.12.2010 in Kraft tritt – im Einzelnen folgendes:
* Dienstpflichtige, die zum 1.7.2010 oder später einberufen werden, müssen nur noch sechs Monate Zivildienst leisten.
* Einberufungsbescheide, die bei einem Dienstantritt 1.7.2010 oder später noch auf neun Monate Dienstdauer ausgestellt werden, werden auf die kürzere Dienstdauer von sechs Monaten abgeändert.
* Dienstpflichtige, die zum 1.5.2010 oder zum 1.6.2010 den Dienst antreten, werden nach acht bzw. sieben Monaten Zivildienst zum 31.12.2010 entlassen.
* Wer ursprünglich zu einer Dienstdauer von neun Monaten einberufen wurde, kann auf Antrag neun Monate Dienst leisten. 