Zitat
Original von Mute
Aber nich wenn alles eingetragen ist.
Die meisten Auspuffanlage überschreiten die Werte sowieso recht schnell. Aber beim TÜV werden die Anlagen ja eh nicht bei Vollgas gemessen, von daher.
das mit dem "hauptsache alles eingetragen" ist oft ein trugschluss....
wenn ein polizist auf der strasse feststellt, dass der wagen zu laut ist oder eben ein teil verbaut ist was verboten ist aber trotzdem eingetragen, dann legt er auch trotzdem gerne mal still!
der tüv´er ist ja kein gott - wenn einer nen illegalen auspuff einträgt heisst das meistens noch lange nicht, dass das auch so rechtens ist.
"Also, macht euch mal frei von den ganzen völlig falschen und verdrehten Aussagen die in vielen Foren kursieren! 74 dB(A) Fahrgeräusch für die Geräuschentwicklung bei beschleunigter Vorbeifahrt in 7,5 m Abstand von der Fahrzeugmitte ist der alles entscheidende, behördlich fesstgelegt Wert! Alle anderen Behauptungen sind schlichtweg Unfug!
Die Rennleitung kann mit eigenen Mitteln nur das Standgeräusch ermitteln. Diese Messung dient letztendlich NUR als Entscheidungshilfe für die Beamten OB sie die Karre per Mängelkarte zur Fahrgeräuschmessung schicken oder nicht. Wird bei der ordnungsgemäss ausgeführten Fahrgeräuschemessung eine Abweichung nach OBEN protokolliert ist das Fahrzeug vor Ort stillzulegen bis der Mangel beseitigt wird!"