denke acuh das der kopf eventuel zu voll ist
zum bilder uploaden kanst du auch gut
benutzen
denke acuh das der kopf eventuel zu voll ist
zum bilder uploaden kanst du auch gut
benutzen
ZitatOriginal von CS-AC
Finde ich persönlich nicht sinnvoll - wer unbedingt runtervoten will der tut das so oder so...dauert mit deinem Vorschlag halt 30 sec. länger
Halte es aber auch für unnötig aus 'nem ganz anderen Grund; wer nämlich ergänzend auch die Meinungen der Poster im Thread durchliest kann sich sehr gut ein eigenes Bild machen...da relativieren sich dann auch sehr schnell die 6er-Voter.
Wer zu faul zum lesen ist hat halt Pech gehabt
crazymc: "Tabak" bitte bitte bitte ohne "CK"
und ich werds trotzdem weiter mit ck schreiben ![]()
in den aschenbecher und gut is
bringt imo nichts dann schreibt einer eben was zum taback was er entweder rauskopiert oder aber er macht den taback im post schlecht und gibt dann ne schlechte note vollkommen egal wie er ihn fand bzw ob er ihn überhaupt jemals geraucht hat
gut das es euch genauso geht dachte schon das liegt an mit.
mal schauen wann wir dich wieder als mod begrüßen dürfen^^
ansonsten schönen ruhestand^^
ZitatPreise und Bezahlung: Aufgrund des noch geringen Umsatzes von Shisha-Store.ch entfällt für uns die gesetzliche Mehrwertsteuerpflicht. Deshalb sind alle angegebenen Preise bislang ohne Mehrwertsteuer zu verstehen. Die auf der Website http://www.shisha-store.ch aufgeführten Preise haben ab sofort Gültigkeit und ersetzen alle früheren Angaben (Website und Printmedien). Zwischenverkauf und Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Währung ist der Schweizer Franken (CHF). Der Kunde hat bei der Bezahlung der bestellten Ware die Wahl zwischen den folgenden Zahlungsmethoden: * Vorauszahlung der Ware mittels Einzahlung auf das Konto Nr. 318427-1259 der Schwyzer Kantonalbank lautend auf: Michael Müller Kronenwis 14 8864 Reichenburg IBAN: CH13 0077 7003 1842 7125 9 Swift-Code/BIC-Nummer: KBSZCH22XXX Banken-Clearingnummer: 777 Postcheck-Nummer: 60-1-5 Der Kunde ist dazu verpflichtet, allfällige bei der Überweisung anfallende Gebüren vollumfänglich zu tragen und hat dafür zu sorgen, dass der volle Rechnungsbetrag auf dem Konto von Shisha-Store.ch eingeht. Im Falle eines Fehlbetrages ist Shisha-Store.ch berechtigt, die Bestellung um Waren im Gegenwert des Fehlbetrages zu kürzen oder die fehlende Summe vom Kunden einzufordern. * Vorauszahlung mittels Online-Zahlungssystem (z.B. PayPal): Konten-Informationen sowie Angaben zum Zahlungsgrund werden am Ende des Bestellvorganges angezeigt und folgen in der Bestätigungs-Email ihrer Bestellung. * Bezahlung per Nachnahme nur innerhalb der Schweiz möglich, wobei eine zusätzliche Nachnahmegebühr von CHF 15 zu entrichten ist. * Barzahlung bei Abholung oder persönlicher Lieferung (nach Vereinbarung).
paypal ist zwar drin aber paypal erlaubt sowas doch nicht?
Herzlichen Glückwunsch euch beiden viel spaß mit den ganzen stress
ZitatOriginal von Benschy
kannst schon machen aber mir währen die 60 cent oder was an tabak auch egal ich würd da neuen nehmen
hmm naja rechnen wir das mal hoch dann kann daraus schon ne menge geld werden ![]()
ZitatOriginal von DerSchwankendeThomas
Die Prüfen das indem man das Geburtsdatum angiebt. Was soviel heist wie: Jeder 12 Jährige kann bei Onlineshop 54 auf einen Schlag werden. Also bringt das null.
doch klar bringt das was.-> falsches geburtsdatum ist nunmal in dem fall eine straftat und mich würde sowas schon abschreken
ZitatOriginal von ludwigf
Ja.. Hau einfach doppelt so viel Kohlen drauf als normal und nimm dafür auch die Hälfte der Alufolienlagen.. Dann sollte das klappen mit dem Rauch
geschmack bekommste dann aber nciht mehr XD
bzw geschmack wohl aber gut schmecken wirds sicher net^^
ich hätte den nciht weitergeraucht^^
aber scheint ja gecshmeckt zu haben nun kann ichs ja eventuel auch mal probieren....
ZitatOriginal von Da_LaRs
ne die Rechte ist milchig , sieht aus wie ganz viele kleine dellen
die sieht für mich ganz normal aus(farbe ist doch immer so?) aber naja wie mein vorposter sagte ausere verpackung wäre nett
ZitatOriginal von toyskater182
ja eigentlich müssten sie eine ausweiskopie verlangen, aber ich kenne keine shisha-shop der das macht...
nein muss er nihct wie oben schon steht durch bestätigen der agb muss der kunde richtige daten angeben ansonsten macht sich der kunde strafbar und nicht der verkäufer.
wenn ich in nen tabackladen gehe und nen gefälschten ausweiß vorzeige mache ich mich strafbar nicht der verkäufer ![]()
ZitatOriginal von El_Lenzo
denke kann man trotzdem mal gerne ausprobieren =)
*wart auf das weihnachtsgeld*
jo stimmt ausprobiern ist fast schon ein muss
schade ansonsten wärs ne nette alternative geworden.
mfg mc
auf den bild kann ich kein muster erkennen.
wir reden beide von der linken verpackung oder^^
aus europa ja aber nicht aus der eu also fallen beim transport nach deutschland steuern(eu steuer mehrwert steuer etc an oder irre ich mich da?
sieht so aus als hätte die maschine nur beim einpacken die folie etwas zerdrückt... villt verschiedene produktionen? steht villt produktionsjahr drauf?
schön locker reinlegen(nicht stopfen)
maximal halb voll dann sollte ziemlich der ganze taback bei annehmbaren geschmack verbraucht werden
mfg mc