ZitatBis 6 Monate nach dem Kauf geht man davon aus, dass der Fehler schon bei
der Auslieferung vorlag. D.h. der Hersteller muss nachweisen, dass du
für den Defekt verantwortlich bist. Nach dieser Zeit dreht sich die
Beweißlast um und du musst nachweisen ,dass der Fehler schon bei der
Auslieferung vorlag.
Also ich würde sagen das gesetzlich 1 Jahr vorgeschrieben ist. Das nennt sich dann Garantie.
Danach gibt es noch ein Jahr Gewährleistung. Hier muss dann der Käufer nachweisen, dass der Defekt nicht durch ihn verschuldet wurde.
Viele Hersteller geben jedoch zwei Jahre Garantie auf ihre Produkte...