Beiträge von Devil

    Zitat

    Original von Silo


    Du kannst mal davon ausgehen das Chris ca. 100 PN's am Tag bekommt, immer mit der Ruhe das ist ein ein Mann Unternehmen und keine große Firma. Selbst wenn du an z.B. Siemens ne Email schreibst dauert das oft 2-3 Tage bis die beantwortet wird!


    naja ist schon schade wenn er jedesmal so mit seinen kunden umgeht!
    geht ja nicht nur um 10euro....sind über 100€
    und dafür möcht ich als kunde schon das er sich wenigstens mal zurückmeldet!
    wenns ihm zuviel wird, dann soll er es lieber lassen...zumal ich per kontaktformular, per email und per pn geschrieben hab...
    naja hab aber nun das geld schon überwiesen...

    Zitat

    Original von smo_0ke
    Naja, Größe fällt bei Cocochas immer n bissl unterschiedlich aus...Die haben aber durchschnittlich ~2x2x2cm.


    hast du die gekauft?
    Wenn ja, wie sind sie so? Also wieviel brauchste davon?
    MfG Devil


    edit: die großen habe ich ja, will nur wissen ob die kleinen sich vielleicht "besser machen"

    Zitat

    Original von Benita
    Fusion ist eine Starbuzz Linie, also nimmt es sich nichts!
    Selbst die Flavours sind gleich!!!!


    MfG Beni!!!!


    haut mich :P, aber:
    Warum gibts denn fusion? wieso heisst es dann net Starbuzz-Fusion Tobacco? :D

    Zitat

    Original von Absolution
    das gerücht gibt es, aber selbst wenn es so ist, ist der tabak sicher nicht der gleiche, so wie es unterschiede zw. aq grape und af grape gibt, gibt es die auch zw. starbuzz watermelon und fusion watermelon geben...


    hört, hört :) / ich gebe ihm recht, jetzt wo ich mich umgehört hab!
    hab gehört das fusion in jordanien hergestellt wird...hmmm wer weiss

    Hi!


    So jetz mal ne Umfrage bezüglich Fusion und Starbuzz!
    Schreibt mal bitte pro´s und kontra´s dazu!


    Bsp: Fusion
    + Rauch (also besserer Rauch als Starbuzz)


    Starbuzz
    + Rauch ( also besserer Rauch als Fusion)
    - Feucht ( weniger feucht als Fusion)
    ....


    MfG Devil

    Hi!
    Hab da mal ne Anfrage beim Zoll gemacht!
    Also hier:



    > Fachliche Frage:
    >
    > Guten Tag!
    > Habe vor, aus meinem Urlaub in Tunesien etwas mehr Wasserpfeifentabak
    > als die Freimenge (bei 2 personen 500gr) mitzubringen. Möchte den Tabak
    > dann natürlich versteuern lassen.
    > Nun meine Fragen: Wieviel bezahle ich genau pro Kilogramm drauf? Zu was
    > zählt Wasserpfeifentabak? Wieviel dürfte ich maximal mitbringen zum
    > versteuern (privat)? Habe leider nichts genaues gefunden.
    > Über eine detaillierte Anwort würde ich mich freuen!
    > Vielen Dank im Vorraus!


    ANTWORT:


    Sehr geehrter Herr ******,


    hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskünfte.


    Rechtsgrundlagen für die Abwicklung der Warenbewegungen im Reiseverkehr
    (Einfuhr in die EU bzw. Deutschland) sind Artikel 45 bis 49 der Verordnung/EWG
    Nr. 918/83 sowie die Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im
    persönlichen Gepäck der Reisenden vom 03.12.1974 (BGBl. I S. 3377) –mehrfach
    geändert-.
    Der allgemein interessierende Inhalt der vorgenannten Rechtsgrundlagen ist wie
    folgt abrufbar:
    http://www.zoll.de/ > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Urlaub
    außerhalb der EG > Rückreise nach Deutschland > Reisefreigrenzen
    Dort finden Sie unter anderem die Wertgrenze für Reisefreimengen im privaten
    Reiseverkehr aus Nicht-EU-Ländern, (175 Euro) und andere nützliche
    Informationen bezüglich Zollfragen.


    Ebenfalls hinweisen möchte ich auf die Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den
    Zoll", die Sie als Download unter
    http://www.zoll.de/e0_download…ichungen/s0_reisezeit.pdf
    erhalten, oder in gedruckter Form beim Bundesministerium der Finanzen, Referat
    Bürgerangelegenheiten, 11016 Berlin anfordern können.
    Abgabenfrei (kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer) sind bis zu den in der
    angegebenen Internetanschrift genannten Wert-/Mengengrenzen solche Waren, die
    gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für
    den eigenen Haushalt oder als Geschenk im persönlichen Gepäck mitgeführt werden
    (Reisemitbringsel).


    Sind die 175 Euro (bzw. die Mengen) überschritten, besteht im Reiseverkehr
    unter den vorgenannten Voraussetzungen bis zu einem Wert von 350 Euro (bzw.
    innerhalb bestimmter Mengen) die Möglichkeit einer Pauschalverzollung.
    Bei der Pauschalverzollung werden für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zusammen in
    einem Betrag 13,5% des Warenwertes bei nicht präferenzberechtigten Waren, bei
    präferenzberechtigten Waren 10 % (§ 29 Absatz 2 Nr. 8 Zollverordnung) bzw. ein
    bestimmter Abgabensatz je kg/Liter/Stück (§ 29 Absatz 2 Nr. 1-7 Zollverordnung)
    erhoben.
    Die Unterscheidung präferenzberechtigte/nicht präferenzberechtigte Waren können
    Sie wie folgt einsehen:
    http://www.zoll.de/ > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Urlaub
    außerhalb der EG > Rückreise nach Deutschland > Überschreiten der
    Reisefreigrenzen > "Zollbegünstigungen" im Reiseverkehr


    Die pauschalierten Abgabensätze bei Überschreitung der Reisefreimenge können
    Sie wie folgt abrufen:
    http://www.zoll.de/ > Reise und Post > Bestimmungen im Reiseverkehr > Urlaub
    außerhalb der EG > Rückreise nach Deutschland > Überschreiten der
    Reisefreigrenzen > Pauschalierung


    Die Einfuhrzollbestimmungen bei der Einfuhr in die Europäische Union sind immer
    davon abhängig, welcher Zolltarifnummer ein Produkt zugeordnet wird. Die
    Zolltarifnummern beruhen auf dem internationalen Harmonisierten System, das in
    vielen Ländern angewendet wird. Über die Zolltarifnummer und das Herkunftsland
    kann man Aussagen zu den Zollsätzen und evtl. Genehmigungspflichten machen. Die
    Europäische Kommission bietet unter der Adresse
    http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/home.htm einen kostenfreien
    Zugriff auf den Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an.
    Dort können Sie die Warenansprache nachvollziehen, Zollsätze abrufen und
    Handelsbeschränkungen einsehen. Dieser Zugang zum Integrierten Tarif der
    Europäischen Gemeinschaften wird u.a. über die Startseite unserer Homepage
    http://www.zoll.de Stichwort: „Zolltarif TARIC“ ermöglicht.
    Wasserpfeifentabak in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des
    Inhalts von 500 Gramm oder weniger wird der Codenummer 2403 1010 00 0 des
    Zolltarifs zugewiesen. Verbrauchsteuerrechtlich gilt Wasserpfeifentabak als den
    Tabakwaren gleichgestelltes Erzeugnis, da er statt aus Tabak ganz oder
    teilweise aus anderen Stoffen besteht und zum Rauchen geeignet ist. Er gilt
    somit als Rauchtabak.
    Die Reisefreigrenze für Rauchtabak liegt bei 250 g, wenn der Einführer
    mindestens 17 Jahre alt ist.
    Die darüber liegende Menge bis zu 1 kg wird im Rahmen der Pauschalierung
    besteuert. Die Pauschalierung der Einfuhrabgaben (umfasst alle Einfuhrabgaben
    wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer) kann angewendet werden, wenn die
    Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden oder als Geschenk
    bestimmt sind und der Wert der einfuhrabgabenpflichtigen Reisemitbringsel den
    Betrag von 350 EUR nicht übersteigt.
    Der pauschalierte Abgabensatz liegt für Pfeifentabak bis zu einer Menge von 1
    kg bei präferenzberechtigten Waren bei 41,70 EURO je kg anderen Waren bei 71,00
    EURO je 1 kg.
    Der Abgabensatz für präferenzberechtigte Waren wird bei privaten Einfuhren im
    Reiseverkehr angewendet, wenn sich die Waren im persönlichen Gepäck eines
    Reisenden befinden (z.B. Koffer, Reisetasche), - der Gesamtwert der von einem
    Reisenden mitgeführten Waren die in der jeweiligen Präferenzregelung
    vorgesehene Wertgrenze (Tunesien= 1.200,- €) nicht überschreitet, die Waren
    ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden oder zum Ge-
    oder Verbrauch in dessen Haushalt bestimmt sind und sie weder durch ihre
    Beschaffenheit noch durch ihre Menge zu der Vermutung Anlass geben, dass die
    Einfuhr zu kommerziellen Zwecken erfolgt, der Reisende mündlich anmeldet, dass
    die Waren präferenzberechtigt sind und an der Richtigkeit der Anmeldung keine
    Zweifel bestehen.
    Übersteigt der Wasserpfeifentabak das Gewicht von 1 kg, ist keine
    Pauschalierung mehr möglich. Die Einfuhrabgabenerhebung erfolgt dann getrennt
    nach Zolltarif.
    Er unterliegt damit einem Drittlandszollsatz von 74,9%. Der Präferenzzollsatz
    bei einer Einfuhr aus Tunesien beträgt "Null" (zur Anwendung des
    Präferenzzollsatzes siehe oben). Der Einfuhrumsatzsteuersatz (EUSt-Satz)
    beträgt 16%. Wasserpfeifentabak unterliegt auch der Tabaksteuer, gilt als
    Rauchtabak (siehe oben) und unterliegt als Pfeifentabak einem Steuersatz von
    15,66€ je Kg und 13,46% des Kleinverkaufspreises.
    Der Kleinverkaufspreis ist der Preis, den der Hersteller oder Einführer als
    Einzelhandelspreis für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten je Stück und für
    Rauchtabak je Kilogramm bestimmt. Häufig wird nur ein Packungspreis, der auf
    volle Euro und Cent lauten muss, bestimmt. Dann gilt als Kleinverkaufspreis der
    Preis, der sich aus dem Packungspreis und dem Packungsinhalt je Stück oder
    Kilogramm ergibt. Für Tabakwaren derselben Marke oder entsprechenden
    Bezeichnung in mengengleichen Packungen ist derselbe Kleinverkaufspreis zu
    bestimmen.
    Die Bestimmung des Kleinverkaufspreises kann ein Hersteller mit Sitz in einem
    anderen Mitgliedstaat einer im Steuergebiet ansässigen Person, die zum Bezug
    von Tabakwaren unter Steueraussetzung aus anderen Mitgliedstaaten berechtigt
    ist, übertragen (§ 5 TabStG).
    Ich weise Sie darauf hin, dass eingeführter Wasserpfeifentabak in letzter Zeit
    vermehrt von den Zollbehörden zurückgehalten wurde, da lebensmittelrechtliche
    Bestimmungen bezüglich des Feuchtigkeits- bzw. des Glyzeringehaltes nicht
    beachtet worden sind. Weitere Einzelheiten dazu teilen Ihnen die
    Lebensmittelüberwachungsbehörden mit
    (http://www.lebensmittelkontrol…n/unterseiten/ueberwachun
    gsbehoerden.htm).
    Ich bitte Sie unbedingt darauf zu achten, dass bei Überschreitung der
    Reisefreimengen der "Rote Ausgang" für anmeldepflichtige Waren benutzt werden
    muss.
    Sie sollten hier die Rechnung über den Kauf vorlegen.


    Zahlung:
    Bei Privateinfuhren erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Zollabfertigung die
    Zahlung des Abgabenbetrages.
    Kartenzahlung
    Einige große Grenzzollämter werden zurzeit mit Kartenlesegeräten ausgestattet.
    Damit wird künftig auch die Zahlung mit EC- oder Kreditkarten möglich sein.
    Nach Wegfall der Einlösungsgarantie von Euroschecks ist die Suche nach
    Alternativen erforderlich geworden. Auch den Veränderungen im Hinblick auf die
    Zahlungsgewohnheiten muss - insbesondere vor dem Hintergrund einer
    Modernisierung der Zollverwaltung - Rechnung getragen werden.
    Zahlungen mit Kreditkarten werden allerdings auf den Reiseverkehr beschränkt
    bleiben.


    Weitere Informationen zum Thema „Zoll“ finden Sie auch auf unserer
    Internetseite http://www.zoll.de/ und speziell zum Reiseverkehr unter der
    Rubrik Reise und Post – Bestimmungen im Reiseverkehr.


    Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag


    Hanakam
    -------------------------------------------------------------
    Zoll–Infocenter
    Friedrichsring 35
    63069 Offenbach am Main
    Telefon: +49(0)69 469976-00
    Telefax: +49(0)69 469976-99
    E-Mail: [email protected]
    Internet: http://www.zoll.de
    Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:
    Montag – Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 07:00 - 16:00 Uhr
    Besuche sind nach vorheriger Terminabsprache moeglich.
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    Wenn alle threads tot sind kann man doch wohl mal irgendwann einen neuen öffnen oder?
    Sonst gäbs hier doch nur 4 Themen...
    Naja wer trotzdem n bissl was erzählen will..nur zu...
    Sagt nein zu toten threads :D

    Schönen Abend!


    Bin neu hier im Forum..und wollte mal n Thread öffnen.
    Also alle die Abends Zeit haben und sich n bissl unterhalten wollen können hier was schreiben!


    Rauche schon ca. seit 3 Jahren Wasserpfeiffe..seit dem ersten mal in Ägypten :)


    Na? Wer ist denn noch wach? :]