also die wohl vernünftigste sache die ich dir zu deinen Problemen raten kann ist dir mal meinen Beitrag hier im Tread anzuschauen:
Dieser sollte dir alles erklären und denke ich mal auch keine Frage unbeantwortet bleiben.
also die wohl vernünftigste sache die ich dir zu deinen Problemen raten kann ist dir mal meinen Beitrag hier im Tread anzuschauen:
Dieser sollte dir alles erklären und denke ich mal auch keine Frage unbeantwortet bleiben.
Kann es sein, das es im BST-Bereich die edit funktion nichtmehr gibt? oder bin ich nur nicht dafür freigeschaltet?
das stimmt. kannst aber wie oben auch gesagt 1 kg pro person mitnhemen und musst halt ca. 42€ nachzahlen. nur rate ich dir dann dazu das auch zu machen sonst sieht das immer blöde aus
soweit ich das verstanden habe ist der UPLOAD illegal, da das Copybreit ja nicht bei dem uploader liegt. aber der download müsste soweit ich weiß eigentlich in einer grauzone liegen. da es ja kaum unterschied macht wenn du dir das video auf der seite ansiehst oder auf dem pc.
dazu empfehle ich allerdings kein programm sondern die seite
keepvid.com
und dem flv player
würde raten diese email auszudrucken und mit zu führen. hat mir schon des öfteren geholfen. ich übernehme aber keinerlei gewähr dafür das das so richtig ist, wie glaub ich auch in der mail erwähnt, hängt es vom ermessen des beamten ab was und wieviel provate einfuhr ist.
kann dir einen umgebaute cs version schiken die du dann offline gegen bots spielen kannst bei interesse schreib mir ne pn
also ich habe mich vor einegen monaten mal genauer mit dem thema beschäftigt und habe folgenden schriftverkerh gehabt:
das mit > war meine anfrage das andere die antwort. sollte eigentlich alle antworten beinhalten
Sehr geehter Herr ,
im Reiseverkehr gelten folgende Bestimmungen:
Abgabenfrei sind bis zu den nachfolgend genannten Wert-/Mengengrenzen solche
Waren, die Sie gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder
Verbrauch, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Gepäck
führen (Reisemitbringsel):
Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 g Rauchtabak (auch Wasserpfeifentabak)oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt
ist:
1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder
unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder
ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
2 Liter nicht schäumende Weine.
Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist:
500 g Kaffee oder
200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der
Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
Parfüms und Eau de Toilette
50 g Parfüms und
0,25 Liter Eau de Toilette.
Arzneimittel
die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
andere Waren
bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR.
Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in
unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff.
Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten,
sind Einfuhrabgaben zu entrichten.
Die Einfuhrabgaben können anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet
werden, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von
350 EUR nicht übersteigt. Die pauschalierten Abgabensätze beinhalten alle
Abgabenarten. Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 13,5 Prozent des
Warenwertes. Ein Abgabensatz von lediglich 10 Prozent wird auf Waren angewandt,
für die Zollvergünstigungen - sog. Präferenzen - gewährt werden.
Für bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren werden besondere pauschalierte
Abgabensätze herangezogen. Diese können Sie unter
http://www.zoll.de/c0_reise_un…_urlaub_ausserhalb_eg/b0_
rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/a0_pauschalierung/index.html
nachlesen.
Zum Beispiel die Reisefreigrenze für Rauchtabak (auch Wasserpfeifentabak) liegt
bei 250 g. Die darüberliegende Menge bis zu 1 kg wird im Rahmen der
Pauschalierung besteuert (41,70 EUR je kg für präferenzberechtigte Waren bzw.
71,00 EUR je kg für andere Waren). Darin sind alle Einfuhrabgaben (Zoll,
Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer) enthalten.
Der Abgabensatz für präferenzberechtigte Waren wird bei privaten Einfuhren im
Reiseverkehr angewendet, wenn
- sich die Waren im persönlichen Gepäck eines Reisenden befinden (z.B. Koffer,
Reisetasche, nachgesandtes Reisegepäck), - der Gesamtwert der von einem
Reisenden mitgeführten Waren die in der jeweiligen Präferenzregelung
vorgesehene Wertgrenze (für die Türkei gibt es keine Wertgrenze) nicht
überschreitet,
- die Waren ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden
oder zum Ge- oder Verbrauch in dessen Haushalt bestimmt sind und sie weder
durch ihre Beschaffenheit noch durch ihre Menge zu der Vermutung Anlass geben,
dass die Einfuhr zu kommerziellen Zwecken erfolgt,
- der Reisende mündlich anmeldet, dass die Waren präferenzberechtigt sind und
an der Richtigkeit der Anmeldung keine Zweifel bestehen.
Übersteigt der Wasserpfeifentabak das Gewicht von 1 kg, ist keine
Pauschalierung mehr möglich. Die Einfuhrabgabenerhebung erfolgt dann getrennt
nach Zolltarif.
Wasserpfeifentabak unterliegt dann einem Drittlandszollsatz von 74,9%. Der
Präferenzzollsatz bei einer Einfuhr aus den VAE beträgt "Null" (zur Anwendung
des Präferenzzollsatzes siehe oben). Der Einfuhrumsatzsteuersatz (EUSt-Satz)
beträgt 19%. Wasserpfeifentabak unterliegt auch der Tabaksteuer, gilt als
Rauchtabak und unterliegt als Pfeifentabak einem Steuersatz von 15,66 Euro je
Kilogramm und 13,13% des Kleinverkaufspreises (KVP). Der KVP ist der Preis, den
der Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Rauchtabak einer
bestimmten Marke je kg bestimmt.
Eine Höchstmenge bei Einfuhren zu privaten Zwecken ist gesetzlich nicht
festgelegt. Es kommt dabei auf den konkreten Einzelfall an. In der Regel wird
eine Menge bis zu 5 kg nicht beanstandet.
Für alle anderen im Reiseverkehr eingeführten Waren, die den Wert von 350 Euro
übersteigen, werden die Eingangsabgaben Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und
Verbrauchsteuern getrennt gemäß Zolltarif erhoben.
Ich weise Sie darauf hin, dass eingeführter Wasserpfeifentabak in letzter Zeit
vermehrt von den Zollbehörden zurückgehalten wurde, da lebensmittelrechtliche
Bestimmungen bezüglich des Feuchtigkeits- bzw. des Glyzeringehaltes nicht
beachtet worden sind. Dies gilt jedoch nicht für private Einfuhren. Weitere
Einzelheiten dazu teilen Ihnen die Lebensmittelüberwachungsbehörden mit
(http://www.lebensmittelkontrol…/unterseiten/ueberwachung
sbehoerden.htm).
Ich bitte unbedingt darauf zu achten, dass bei Überschreitung der
Reisefreimengen der "Rote Ausgang" für anmeldepflichtige Waren benutzt werden
muß, da ansonsten eine Abgabenhinterziehung vorliegt, die strafrechtlich
geahndet wird.
Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
Homepage http://www.zoll.de hinweisen, die zum Thema „Zoll“ einige Informationen
bietet.
Unsere Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stefan Schmidt
-----------------------------------------------------------------
Zoll - Infocenter
Friedrichsring 35
63069 Offenbach am Main
Telefon: + 49 (0) 69 / 46 99 76 - 00
Telefax: + 49 (0) 69 / 46 99 76 - 99
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.zoll.de
Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:
Montag - Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:00 - 16:00 Uhr
-----------------------------------------------------------------
Zitiere
> Guten Tag,
>
> da ich in naher Zukunft einen Urlaub in Dubai plane und ich
> leidenschaftlicher Shisha-Raucher bin, wollte ich mich bei Ihnen über
> ein
> Paar, mir nicht ganz klar gewordene Gesetzesabsichten informieren.
>
> Hierbei ist mir aufgefallen, dass durch das Einfuhrgesetz nicht sehr
> klar
> geregelt wird, welche Menge an Rauchtabak ich für den Eigengebrauch
> einführen darf. Klar ersichtlich ist hingegen, dass ich eine Menge von
> 250g
> pro Person Steuerfrei einführen darf.
>
> Des weiteren ist geregelt, dass für ein Kilo Rauchtabak eine feste
> Zollabgabe zu verrichten ist.
>
> Vollkommen ersichtlich klingt es, dass der Tabak nicht den Deutschen
> Tabakgesetzen entspricht, da er mehr als 5% Feuchthaltemittel
> beinhaltet.
> Deswegen bin ich mir bewusst, dass ich den Tabak in Deutschland nicht
> verkaufen darf.
>
> Nun stelle ich mir aber die Frage wieviel Rauchtabak darf ich für den
> Eigenverbrauch einführen?
>
> Bei der von mir, mit Hilfe des Internets, durchgeführten Recherchen, bin
> ich
> immer wieder auf die Aussage getroffen das es bis zu einer Menge von 5
> Kg
> kein Problem ist. Allerdings ging es hier meistens um die Einfuhr über
> den
> Postweg. Am Telefon sagte man mir bei einer Zollstelle, das das im
> Ermessen
> des Beamten liegt ob die 5 Kg Eigenbedarf sind oder nicht. Nun ergibt
> sich
> folgende Frage: Wie kann ich sichergehen das ich die 5 Kg legal
> einführen
> darf? Sollte ich mir vor Antritt meiner Reise einen Zettel eines
> Zollbeamten
> geben lassen oder gibt es da doch Gesetze die ich nur überlesen habe?
>
> Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
wenn du es genau ausrechnen willst kannst mal auf den link in meiner signatur drücken. da steht wie du es dir ausrechnen kannst.
hier nochmal ein youtube link von mir:
http://www.youtube.com/watch?v=P6u6hylDBD8
fand den bericht echt einen der besten den es in letzter zeit so gab
ZitatOriginal von Uno_da_DoG
[quote]Original von Hoshyman
...
Edit: alleine wie einfach es in forum für minderjährige is an tabak zu kommen is scho erschreckend...
Mfg Da DoG
bin dafür das man das rauchen erst ab 18 Erlaubt.
zu dem thema das man hier sehr leicht an sowas kommt, könnte mann nicht um das ganze ein wenig schwerer zu machen so eine art kontrolle mit hilfe des personalausweises machen??? ich weis das es für das Wbb einen hack gibt der das kontrolliert. ist wenigstens ein bissel schwerer dann in den bereich zu kommen.
nimm ne milka schoki mampf sie auf und benutz davon die alu folie
also ich feinde das die pfeife nicht unbedingt nach schlechter quali aussieht.
Gefallen tut sie mir perönlich nicht so, doch von der verarbeitung her denke ich nicht das du meckern kannst (sowei ich das auf den bildern gesehen habe)
Solltest aber mit dem importieren nach deutschland aufpassen, da auch wenn er dir jetzt eine super pfeife gegeben hat, könnte es sein das er dir nach deutschland nur billigen müll schikt, deshalb bei so etwas immer vorsichtig sein.
ansonsten: solange sie dicht ist gut raucht, er damit klar kommt ist doch alles super!!!!
also ich lager meinen tabak immer im doppelzipper oder in so tupperware fälschungen die dicht sind. kannst ruhig nebeneinander legen, sollten kaum den geschmak der anderen annehmen!
zu meiner verteidigung:
habe das ganze auch per google Picasa gemacht. und ich habe die bilder absichtlich so mega groß gemacht, das sich nämlich die leute die auch in ordentlicher quali runter laden können!
ZitatOriginal von Stummel
Es tut mir leid, aber bei mir klappt auch irgendwas nicht und jetzt muss ich schon zur Arbeit und ich sitz schon 1, 5 Stunden daran...
Ich kann es erst morgen vormittag noch mal versuchen..
ist ok! versuch es einfach zu zippen und bei rapidshare oderso hoch zu laden! und schreib dann den link hier rein oder schik ihn mir per pn!
ZitatOriginal von TobyLoc
der typ, der da nen fleck auf der hose im bereich seines geschlechtorgans hat... is das ein ejakulat???:P:P:P
geil geil
wir wissen es alle nicht so genau wie wäre es wenn wir auf eine antwort von ihm oder seinem bekannten (Dicknase) warten!?
so jorulus bilder werde gerade noch hochgeladen! in wenigen minuten ist es so weit dann sind sie auch oben! werde dann editieren
so alles up2date hier nochmal der link:
nix nehm ich da raus! ich lade nur noch mehr hoch sobald ich die restlichen habe! *g*
ZitatOriginal von jorulu
Kann es sein, dass Googel Mail keine rar-archive verschicken kann? Hab jetzt 2 Stunden lang hochgeladen und irgendwann kein Bock mehr xD
Ich schick die Bilder ejtzt einzeln und nicht archiviert^^
sonst lad es auf rapidshare oder so hoch und schik sie mir dann den link
ZitatOriginal von BraStraps
tha, hättest vllt mal selbr kommen sollen![]()
jo, haatschi wollte das ja machen, aber stummels bilde rkommen ja erst morgen und der rest mus sja auch erst mal geshcikt werden
das war zwar ich aber egal!