Beiträge von Yankee007

    soweit ich das verstanden habe ist der UPLOAD illegal, da das Copybreit ja nicht bei dem uploader liegt. aber der download müsste soweit ich weiß eigentlich in einer grauzone liegen. da es ja kaum unterschied macht wenn du dir das video auf der seite ansiehst oder auf dem pc.


    dazu empfehle ich allerdings kein programm sondern die seite
    keepvid.com
    und dem flv player

    würde raten diese email auszudrucken und mit zu führen. hat mir schon des öfteren geholfen. ich übernehme aber keinerlei gewähr dafür das das so richtig ist, wie glaub ich auch in der mail erwähnt, hängt es vom ermessen des beamten ab was und wieviel provate einfuhr ist.

    also ich habe mich vor einegen monaten mal genauer mit dem thema beschäftigt und habe folgenden schriftverkerh gehabt:
    das mit > war meine anfrage das andere die antwort. sollte eigentlich alle antworten beinhalten



    Sehr geehter Herr ,


    im Reiseverkehr gelten folgende Bestimmungen:


    Abgabenfrei sind bis zu den nachfolgend genannten Wert-/Mengengrenzen solche
    Waren, die Sie gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder
    Verbrauch, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Gepäck
    führen (Reisemitbringsel):


    Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
    200 Zigaretten oder
    100 Zigarillos oder
    50 Zigarren oder
    250 g Rauchtabak (auch Wasserpfeifentabak)oder
    eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.


    Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt
    ist:
    1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder
    unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
    2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder
    ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
    2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
    eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
    2 Liter nicht schäumende Weine.


    Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist:
    500 g Kaffee oder
    200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der
    Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.


    Parfüms und Eau de Toilette
    50 g Parfüms und
    0,25 Liter Eau de Toilette.


    Arzneimittel
    die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.


    andere Waren
    bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR.
    Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in
    unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff.


    Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten,
    sind Einfuhrabgaben zu entrichten.



    Die Einfuhrabgaben können anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet
    werden, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von
    350 EUR nicht übersteigt. Die pauschalierten Abgabensätze beinhalten alle
    Abgabenarten. Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 13,5 Prozent des
    Warenwertes. Ein Abgabensatz von lediglich 10 Prozent wird auf Waren angewandt,
    für die Zollvergünstigungen - sog. Präferenzen - gewährt werden.


    Für bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren werden besondere pauschalierte
    Abgabensätze herangezogen. Diese können Sie unter
    http://www.zoll.de/c0_reise_un…_urlaub_ausserhalb_eg/b0_
    rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/a0_pauschalierung/index.html
    nachlesen.


    Zum Beispiel die Reisefreigrenze für Rauchtabak (auch Wasserpfeifentabak) liegt
    bei 250 g. Die darüberliegende Menge bis zu 1 kg wird im Rahmen der
    Pauschalierung besteuert (41,70 EUR je kg für präferenzberechtigte Waren bzw.
    71,00 EUR je kg für andere Waren). Darin sind alle Einfuhrabgaben (Zoll,
    Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer) enthalten.


    Der Abgabensatz für präferenzberechtigte Waren wird bei privaten Einfuhren im
    Reiseverkehr angewendet, wenn


    - sich die Waren im persönlichen Gepäck eines Reisenden befinden (z.B. Koffer,
    Reisetasche, nachgesandtes Reisegepäck), - der Gesamtwert der von einem
    Reisenden mitgeführten Waren die in der jeweiligen Präferenzregelung
    vorgesehene Wertgrenze (für die Türkei gibt es keine Wertgrenze) nicht
    überschreitet,
    - die Waren ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden
    oder zum Ge- oder Verbrauch in dessen Haushalt bestimmt sind und sie weder
    durch ihre Beschaffenheit noch durch ihre Menge zu der Vermutung Anlass geben,
    dass die Einfuhr zu kommerziellen Zwecken erfolgt,
    - der Reisende mündlich anmeldet, dass die Waren präferenzberechtigt sind und
    an der Richtigkeit der Anmeldung keine Zweifel bestehen.



    Übersteigt der Wasserpfeifentabak das Gewicht von 1 kg, ist keine
    Pauschalierung mehr möglich. Die Einfuhrabgabenerhebung erfolgt dann getrennt
    nach Zolltarif.


    Wasserpfeifentabak unterliegt dann einem Drittlandszollsatz von 74,9%. Der
    Präferenzzollsatz bei einer Einfuhr aus den VAE beträgt "Null" (zur Anwendung
    des Präferenzzollsatzes siehe oben). Der Einfuhrumsatzsteuersatz (EUSt-Satz)
    beträgt 19%. Wasserpfeifentabak unterliegt auch der Tabaksteuer, gilt als
    Rauchtabak und unterliegt als Pfeifentabak einem Steuersatz von 15,66 Euro je
    Kilogramm und 13,13% des Kleinverkaufspreises (KVP). Der KVP ist der Preis, den
    der Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis für Rauchtabak einer
    bestimmten Marke je kg bestimmt.


    Eine Höchstmenge bei Einfuhren zu privaten Zwecken ist gesetzlich nicht
    festgelegt. Es kommt dabei auf den konkreten Einzelfall an. In der Regel wird
    eine Menge bis zu 5 kg nicht beanstandet.


    Für alle anderen im Reiseverkehr eingeführten Waren, die den Wert von 350 Euro
    übersteigen, werden die Eingangsabgaben Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und
    Verbrauchsteuern getrennt gemäß Zolltarif erhoben.



    Ich weise Sie darauf hin, dass eingeführter Wasserpfeifentabak in letzter Zeit
    vermehrt von den Zollbehörden zurückgehalten wurde, da lebensmittelrechtliche
    Bestimmungen bezüglich des Feuchtigkeits- bzw. des Glyzeringehaltes nicht
    beachtet worden sind. Dies gilt jedoch nicht für private Einfuhren. Weitere
    Einzelheiten dazu teilen Ihnen die Lebensmittelüberwachungsbehörden mit
    (http://www.lebensmittelkontrol…/unterseiten/ueberwachung
    sbehoerden.htm).


    Ich bitte unbedingt darauf zu achten, dass bei Überschreitung der
    Reisefreimengen der "Rote Ausgang" für anmeldepflichtige Waren benutzt werden
    muß, da ansonsten eine Abgabenhinterziehung vorliegt, die strafrechtlich
    geahndet wird.



    Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
    Homepage http://www.zoll.de hinweisen, die zum Thema „Zoll“ einige Informationen
    bietet.


    Unsere Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
    werden.



    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag



    Stefan Schmidt
    -----------------------------------------------------------------
    Zoll - Infocenter
    Friedrichsring 35
    63069 Offenbach am Main
    Telefon: + 49 (0) 69 / 46 99 76 - 00
    Telefax: + 49 (0) 69 / 46 99 76 - 99
    E-Mail: [email protected]
    Internet: http://www.zoll.de


    Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:
    Montag - Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
    Freitag 07:00 - 16:00 Uhr


    -----------------------------------------------------------------




    Zitiere


    > Guten Tag,
    >
    > da ich in naher Zukunft einen Urlaub in Dubai plane und ich
    > leidenschaftlicher Shisha-Raucher bin, wollte ich mich bei Ihnen über
    > ein
    > Paar, mir nicht ganz klar gewordene Gesetzesabsichten informieren.
    >
    > Hierbei ist mir aufgefallen, dass durch das Einfuhrgesetz nicht sehr
    > klar
    > geregelt wird, welche Menge an Rauchtabak ich für den Eigengebrauch
    > einführen darf. Klar ersichtlich ist hingegen, dass ich eine Menge von
    > 250g
    > pro Person Steuerfrei einführen darf.
    >
    > Des weiteren ist geregelt, dass für ein Kilo Rauchtabak eine feste
    > Zollabgabe zu verrichten ist.
    >
    > Vollkommen ersichtlich klingt es, dass der Tabak nicht den Deutschen
    > Tabakgesetzen entspricht, da er mehr als 5% Feuchthaltemittel
    > beinhaltet.
    > Deswegen bin ich mir bewusst, dass ich den Tabak in Deutschland nicht
    > verkaufen darf.
    >
    > Nun stelle ich mir aber die Frage wieviel Rauchtabak darf ich für den
    > Eigenverbrauch einführen?
    >
    > Bei der von mir, mit Hilfe des Internets, durchgeführten Recherchen, bin
    > ich
    > immer wieder auf die Aussage getroffen das es bis zu einer Menge von 5
    > Kg
    > kein Problem ist. Allerdings ging es hier meistens um die Einfuhr über
    > den
    > Postweg. Am Telefon sagte man mir bei einer Zollstelle, das das im
    > Ermessen
    > des Beamten liegt ob die 5 Kg Eigenbedarf sind oder nicht. Nun ergibt
    > sich
    > folgende Frage: Wie kann ich sichergehen das ich die 5 Kg legal
    > einführen
    > darf? Sollte ich mir vor Antritt meiner Reise einen Zettel eines
    > Zollbeamten
    > geben lassen oder gibt es da doch Gesetze die ich nur überlesen habe?
    >
    > Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
    >
    >
    >
    > Mit freundlichen Grüßen
    >
    >

    Zitat

    Original von Uno_da_DoG
    [quote]Original von Hoshyman
    ...


    Edit: alleine wie einfach es in forum für minderjährige is an tabak zu kommen is scho erschreckend...


    Mfg Da DoG


    bin dafür das man das rauchen erst ab 18 Erlaubt.


    zu dem thema das man hier sehr leicht an sowas kommt, könnte mann nicht um das ganze ein wenig schwerer zu machen so eine art kontrolle mit hilfe des personalausweises machen??? ich weis das es für das Wbb einen hack gibt der das kontrolliert. ist wenigstens ein bissel schwerer dann in den bereich zu kommen.

    also ich feinde das die pfeife nicht unbedingt nach schlechter quali aussieht.


    Gefallen tut sie mir perönlich nicht so, doch von der verarbeitung her denke ich nicht das du meckern kannst (sowei ich das auf den bildern gesehen habe)


    Solltest aber mit dem importieren nach deutschland aufpassen, da auch wenn er dir jetzt eine super pfeife gegeben hat, könnte es sein das er dir nach deutschland nur billigen müll schikt, deshalb bei so etwas immer vorsichtig sein.


    ansonsten: solange sie dicht ist gut raucht, er damit klar kommt ist doch alles super!!!!

    Zitat

    Original von Stummel
    Es tut mir leid, aber bei mir klappt auch irgendwas nicht und jetzt muss ich schon zur Arbeit und ich sitz schon 1, 5 Stunden daran...
    Ich kann es erst morgen vormittag noch mal versuchen..


    ist ok! versuch es einfach zu zippen und bei rapidshare oderso hoch zu laden! und schreib dann den link hier rein oder schik ihn mir per pn!

    Zitat

    Original von TobyLoc
    der typ, der da nen fleck auf der hose im bereich seines geschlechtorgans hat... is das ein ejakulat???:P:P:P


    geil geil


    wir wissen es alle nicht so genau wie wäre es wenn wir auf eine antwort von ihm oder seinem bekannten (Dicknase) warten!?

    Zitat

    Original von jorulu
    Kann es sein, dass Googel Mail keine rar-archive verschicken kann? Hab jetzt 2 Stunden lang hochgeladen und irgendwann kein Bock mehr xD
    Ich schick die Bilder ejtzt einzeln und nicht archiviert^^


    sonst lad es auf rapidshare oder so hoch und schik sie mir dann den link



    Zitat

    Original von BraStraps
    tha, hättest vllt mal selbr kommen sollen ;) :P


    jo, haatschi wollte das ja machen, aber stummels bilde rkommen ja erst morgen und der rest mus sja auch erst mal geshcikt werden


    das war zwar ich aber egal!