Ich habe vor einiger Zeit eine E mail an den Zoll geschrieben nun die antwort ob es möglich ist Tabakvorzuverzollen.
Sehr geehrter Herr Bremer,
die Möglichkeit einer „Vorverzollung“ vor einer körperlichen Einfuhr der Ware
in das Zollgebiet der Gemeinschaft ist im Zollrecht nicht vorgesehen.
Daher kann die Angabe auf der von Ihnen zitierten Internetseite seitens des
Zoll-Infocenters nicht nachvollzogen werden.
Bei der Einfuhr von Tabakwaren müssen Sie daher mit der Entstehung von Zoll,
Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer rechnen.
Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer
Homepage http://www.zoll.de hinweisen, die zum Thema „Zoll“ einige Informationen
bietet.
Die Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Herr ......