• so, der deutsche zoll hat es geschafft mich endgültig zu verwirren daher suche ich klarheit.


    Habe bisher schon mehrfach tabak aus Amerika bestellt und verzollen lassen. Dabei wurde der zu verzollende Warenwert ohne Versandkosten und ohne Rabatte gerechnet. Auf Nachfrage erfuhr ich, dass bei privatbestellung kein versand zu verzollen ist und rabatte laut deutschen gesetz bei tabakwaren nicht zulässig sind.

    Mein Bruder bestellte nun auch und seine Wohnung unterliegt einer anderen Zollstelle. Diese besagte Zollstelle rechnete den Versand zum Warenwert hinzu, gewährte jedoch den von thehookah erteilten Rabatt. Auf Nachfrage meines Bruder erklärten sie ihm, dass der Versand nur nicht verzollt wird wenn es sich um ein Geschenk handelt.


    Quintessenz: 2 Verschiedene Zollstellen und komplett verschiedene Berechnungen. Wer hat also recht, was steht im Gesetz und mit welcher Grundlage sollte ich das nächste mal zum Zollamt gehen? Denn mein Bruder bezahlt natürlich viel mehr als ich, da die Versandkosten nochmal extra mit 50 Euro zu buche schlagen im vergleich zu den 15 euro rabatt die mir der zoll nicht gewährt.


    Bitte um eine fundierte Antwort wenn möglich. Falls vorhanden auch eine Grundlage die für alle Ämter bindend ist :)

    Positiv gehandelt Mit:
    Semseru +
    super-look +
    orientking +++(viel gratis tabak :) )
    jigsaw44 +
    sirsyco +
    ShishaPro +
    mel_t-rex ++
    t0m3313(sb)

  • Hallo,


    anbei die Nachricht von nem Zollmitarbeiter auf meine Anfrage bzgl. Abgaben:


    ______
    Sehr geehrter Herr Müller,


    Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:


    1. Reiseverkehr:


    Aus Länder die nicht zur europäischen Union gehören dürfen Sie Tabakwaren in
    bestimmten Mengen einfuhrabgabenfrei in die EG mitbringen.


    Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
    - Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
    - Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bzw. als Geschenk
    bestimmt.
    - Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.


    Es gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen für Tabakwaren, wenn der
    Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
    * 200 Zigaretten oder
    * 100 Zigarillos oder
    * 50 Zigarren oder
    * 250 g Rauchtabak oder
    * eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sind bei der Einfuhr der Waren keine
    besonderen Förmlichkeiten zu beachten.


    2. Postverkehr:


    Für Waren in Sendungen, die von einem drittländischen Absender entgeltlich an
    den Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden, besteht zwar
    grundsätzlich eine Freigrenze in Höhe von 22 Euro. Allerdings sind von dieser
    Freigrenze Tabakwaren (hier Wasserpfeifentabak) ausgeschlossen.


    3. Bei Überschreitung der Mengen- und Wertgrenzen im Reiseverkehr und im
    Postverkehr entstehen für Tabakwaren (hier: Wasserpfeifentabak) bei der
    Einfuhr aus einem Drittland folgende Einfuhrabgaben:


    Zoll in Höhe von 74,9 % +
    Tabaksteuer in Höhe von 15,66 Euro je Kilogramm +
    13,13 % des Kleinverkaufspreises +
    Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %


    Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:


    A.
    Rechnungsbetrag (umgerechnet in Euro) + Kosten außerhalb der Gemeinschaft
    (insbesondere Porto, Versicherung) = Zollwert Zollwert x Zollsatz = Zollbetrag


    B.
    Warenmenge x Verbrauchsteuersatz = Verbrauchsteuerbetrag


    C.
    Zollwert + Zollbetrag + Verbrauchsteuerbetrag + Kosten innerhalb der
    Gemeinschaft = Einfuhrumsatzsteuerwert
    Einfuhrumsatzsteuerwert x Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuerbetrag


    D.
    Zollbetrag + Verbrauchsteuerbetrag + Einfuhrumsatzsteuerbetrag = Gesamtabgaben


    Die Postsendungen werden durch die Deutsche Post AG bzw. durch einen
    Kurierdienst für Sie in Vertretung bei der Eingangszollstelle abgefertigt. Für
    entstandene Einfuhrabgaben gehen die Beförderungsunternehmen in Vorkasse und
    verlangen diese bei der Auslieferung der Sendung von Ihnen zurück.


    Ist der Wasserpfeifentabaks allerdings nicht ausschließlich für Ihren privaten
    Gebrauch bestimmt sind (z.B. entgeltliche Abgabe an Dritte in Rahmen von
    Sammelbestellungen), müssten bereits beim Eintritt in das deutsche
    Steuergebiet deutsche Tabaksteuerzeichen an den Tabakwaren angebracht sein.
    Diese müssen Sie als Einführer auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei dem
    Hauptzollamt Bielefeld, Sachgebiet B - Arbeitsbereich Tabaksteuer und
    Steuerzeichenstelle bestellen und anschließend ins Ausland versenden, damit
    diese vorab an den Tabakwaren angebracht werden. Siehe auch
    http://www.zoll.de/b0_zoll_und…_steuerzeichen/index.html
    .
    Tabakwaren ohne vorschriftsmäßige deutsche Steuerzeichen können nicht in den
    zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden.


    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag


    Woithe


    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Zentrale Auskunft
    Carusufer 3-5
    01099 Dresden


    Auskunft für Privatpersonen:
    Tel.: 0351/44834 - 510
    Fax: 035144834 - 590
    E-Mail: info.privat@zoll.de


    Internet: http://www.zoll.de
    Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
    Montag-Freitag 08:00 - 17:00 Uhr


    _____



    Hoffe das hilft dir weiter

    Eigene Sammelbestellungen geleitet:


    3 x hookah-shisha


    3 x mnhookah


    alle positiv


  • versand ist immer zu verzollen (dem warenwert mit einzurechnen), wenn es sich um eine gewerrbliche sendung handelt. der zoll definiert gewerblich als "ALLES, BEI DEM GELD FLIEßT" - also wenn man was kauft (egalb ob DU händler bist oder nicht, TH is händler)


    thema rabatte: der zoll geht vom normalen tabakpreis aus. bringst du ne rechnung, so zählt der endbetrag, der unten angegeben ist (also inkl. rabattcoupons und inkl. versand). hast du keine rechnung, dann wird der tabakpreis nachgeschlagen (in irgend ner kartei) und verzollt. die preise aus deren kartei sind normal um eininges höher als die tatsächlichen...

    we're just two lost souls
    swimming in a fish bowl
    year after year

  • Zitat

    wenn es sich um eine gewerrbliche sendung handelt. der zoll definiert gewerblich als "ALLES, BEI DEM GELD FLIEßT" - also wenn man was kauft (egalb ob DU händler bist oder nicht, TH is händler)


    Gewerblich ist doch nur, wenn man es zum Weiterverkauf kauft, oder?

    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]. Eine Zensur findet nicht statt. Artikel 5, Grundgesetz der Republik Deutschland


    Erfolgreich gehandelt

  • Zitat

    Original von Psychedelio


    Gewerblich ist doch nur, wenn man es zum Weiterverkauf kauft, oder?


    Das ist , wie fast alles beim Zoll, Auslegungssache des Zollbeamten. Bei meiner Zollstelle muß ich auch die VK nicht verzollen, bei vielen anderen muß man es.
    Die ganzen Zollrichtlinien sind nunmal keine feststehenden Gesetze, und werden von den ausführenden Beamten ausgelegt.

    -keine Signatur-

  • ich finde es irgendwie interessant, dass im dt. Recht nahezu jedes kleinste Detail geregelt ist und dann beim Zoll so viel Spielraum gelassen wird...
    btt: Ich musste bisher 1x Versand mit zahlen und sonst nie

    Handelspartner

    NPS V2A Blue Bubbles, NP 300 Eco


    B.Sc. - Betriebswirtschaftslehre, Universität Mannheim & Manchester Business School


    Work hard, play even harder

  • na gut, bisher gehen ja die meinungen auseinander...
    d.h also der zollbeamte legt die gesetze aus wie ihm gerade zumute ist ?
    kann ja eigentlich nicht sein in unserem sonst so strengen rechtsstaat

    Positiv gehandelt Mit:
    Semseru +
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  • Ich auch. Immer mit Versand.


    Heute is mir aber auch was herrliches passtiert.


    Ende vom Lied war, dass ich dann 100 g SB Citrus Mist zur Vernichtung in Auftrag gegeben hab....


    Inkompetente Sesselfurzer (die hat 30 minuten gebraucht um den Zoll für 9 Köpfe und 100 g tabak zu berechnen und das ist nicht übertrieben)

    2 Mal editiert, zuletzt von Pushead ()

  • also bei mir wird der Versand auch verzollt, aber die Zollbeamten sind oftmals sehr hohl im Kopf und lassen manchmal was weg... ich saß da auch 40 minuten für 3 x 200g Fantasia + 50g Al Fakher (die haben mir 250g berechnet)
    Zoll betrug 48 € obwohl ich eigentlich 70 € hätte zahlen müssen!
    Bei Rabatten weiß ich nicht wie es geregelt wird, ich musste wie Rechnung mitbringen und sie haben zusätzlich auf thehooka.com nachgeschaut :)
    Nicht das ich die verarsche oder so ^^ haha

    „Lache nie über die Dummheit der anderen. Sie ist deine Chance.“


    Winston Churchill


    Positiv gehandelt mit: Der_Grünling, amaz1ng, .2H0T.
    Negativ gehandelt mit: -