Zoll Rückzahlung

  • oke, folgendes problem ist bei mir aufgetreten.
    habe von meinen letzten 2 bestellung vom hauptzollamt nen brief bekommen, dass meiner zollstelle bei der berechnung ein fehler unterlaufen ist.
    Für diese 2 Bestellungen habe ich keine Zollsteuer bezahlt sondern nur Tabak und EuSTeuer, da der Warenwert unter 150 Euro lag.
    Das Hauptzollamt meint jetzt aber, dass diese 150EUro nicht für WasserpfeifenTabak gilt und will sie nun Nachträglich von mir einfordern inclusive daraus erhöhter Eu STeuer. Jetzt also meine Fragen.
    1. Stimmt es, dass die 150 euro freigrenze nicht für wasserpfeifentabak gilt?
    2. Darf das zollamt überhaupt im Nachhinein Geld von mir einfordern, obwohl der Fehler von ihnen begangen wurde?
    würde mich sehr freuen wenn sich hier einige zollexperten melden damit ich weis woran ich bin :=)
    mfg, starbuzzer

    Positiv gehandelt Mit:
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    t0m3313(sb)

  • 1. die freimgenge gilt net für tabak. egal welcher, sie is ausgehebelt


    2. das recht, nachforderungen zu stellen haben sie meines wissens schon. du kannst ja gerne mal nen anwalt fragen aber normalerweise haben sie das recht meines wissens

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  • Freigrenze im Postverkehr sind 50gr, die dürften acuh teurer sein, als 150€. Die 150€ sind also nciht für Tabakwaren.
    Klar doch, ist eine Steuernachzahlung, also geh am besten hin.

    Tangiers

  • Der Versand von Tabakwaren aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, ist
    zulässig.


    Im Postverkehr ist keine Freimenge vorgesehen. Hier wären bei der Einfuhr der
    Zoll, Einfuhrumsatzsteuer sowie die Tabaksteuer zu entrichten.


    Für Pfeifentabak fällt eine Tabaksteuer in Höhe von 15,66 € je Kilogramm und 13,13 Prozent
    des Kleinverkaufspreises an.
    Der Kleinverkaufspreis ist der Steuerbanderole zu entnehmen.


    Der Zollsatz beträgt 74,9 % des Zollwertes. Zollwert ist der für die Ware gezahlte Preis
    zuzüglich der Lieferkosten vom
    Drittland bis an die Grenze des Zollgebiets der Gemeinschaft.


    Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 % des Einfuhrumsatzsteuerwertes.
    Einfuhrumsatzsteuerwert ist die Summe aus Zollwert,
    entstandenem Zoll, entstandener Tabaksteuer und den Lieferkosten von der Grenze des
    Zollgebiets der Gemeinschaft bis zum
    Zielort.


    Besonderheit:
    Die Tabaksteuer ist eigentlich durch die Steuerzeichen zu entrichten.
    Eine Steuerzeichenverwendung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn die Einfuhr weder zum Handel noch zur gewerblichen
    Verwendung, sondern zu privaten Zwecken (soweit die Einreise-Freimenge überschritten ist) erfolgt.
    Sie müssen also diese Ware wirklich zu privaten Zwecken beziehen, da sonst auf dem Tabak schon bei Ankunft in
    Deutschland Steuerzeichen sein müssten.


    Weitere Infos finden sie unter :
    http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_...fuhr/index.html
    http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_...abak/index.html




    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

  • hat man nicht auch normalerweise das recht, das paket abzulehnen?
    dachte mir ja aber, dass ich ja wieder relativ wenig bezahle und deswegen hab ichs dort abgeholt, jz muss ich nochma 150 euro nachzahlen und kann echt nichts tun?
    danke für die infos :(
    mfg

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  • Zitat

    Original von Starbuzzer
    hat man nicht auch normalerweise das recht, das paket abzulehnen?
    dachte mir ja aber, dass ich ja wieder relativ wenig bezahle und deswegen hab ichs dort abgeholt, jz muss ich nochma 150 euro nachzahlen und kann echt nichts tun?
    danke für die infos :(
    mfg


    du hattest das recht, als du den tabak abgeholt hast. das dient ja nur dazu, dass man rückgeben kann, wenn man nix vom zoll wusste,...


    da du angenommen hast bist du auch verpflichtet den zoll nachzuzahlen...

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