Pozilei hat mich erwischt...

  • ...wie ich mit 'nem Kollegen ein Busschild aus der Ursprungslage etwas schiefer gestellt haben, bzw. so zwei Passanten haben det bemerkt und die Pozilei geholt.


    Und die haben dann mal direkt unsere Personalien aufgenommen, nur ich bin vor kurzem erst umgezogen und hatte noch meinen alten Schülerausweis dabei, auf dem ich noch woanders gewohnt hab. Und ich wusste auch meine neue Adresse nicht genau und hab det dem Mann in Grün auch gesagt.


    Ich hab voll Schiss, dass ich deswegen jetzt ne Anzeige und ne Anklage mit allem drum und dran bekomme :(
    Wisst ihr, was da ungefähr auf mich zukommt? Kann man für sowas ne Gerichtsverhandlung bekommen?


    Der nette Mann in grün hat gesagt, da kommt ne Rechnung nach Hause. Ja, aber was für 'ne Rechnung, wir haben das Schild im Beisein von denen wieder gerade gerückt.


    Ich hab voll Schiss... Könnt ihr mir helfen?

    Genie ist zu 10% Inspiration und zu 90% Transpiration 8)
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  • hey,


    erstmal selbst schuld würde ich sagen :/ brauchst dir aber nicht so sehr viel gedanken machen. Du wirst wohl ein paar stunden sozialarbeit aufgedrückt bekommen mit denen du dann quasi " den schaden " abbezahlst. Ist aber wohl eher in erzieherischer weise gedacht. Sprich du wirst auf ner schule den hof fegen, in einer sozialen einrichtung wie der caritas zb was machen. Alles halb so schlimm.
    So far


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  • Das is ja das schlimme, das durfte ich schon mal machen, man und die haben mir gesagt, wenn ich nochmal auffalle, geht es direkt in die Akte und direkt vor den Richter.... :(
    Da würde ich lieber 100 Euro bezahlen.


    Und das mit selber Schuld, ja, das hab ich ja eingesehen.

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  • Das stimmt wirklich. Da gibt es immer wieder ein schönes Beispiel.
    Vergewaltiger oder Kinderschänder bekommen in manchen Fällen vielleicht 5 Jahre, während Steuerhinterzieher manchmal 10 bekommen. (grob überspitzt, aber so ist es manchmal)



    So, hab mich direkt mal umgetan, weil wenn ich schon irgendwie zur Polizei gehen muss, oder vor den Richter gehen darf.
    Ich habe schon mal keine Sachbeschädigung begangen, denn ich habe die Sachsubstanz des Schildes nur unherblich verändert (und eben auch wieder hergestellt). Ich hab den Winkel zum Boden etwas kleiner gemacht. ^^
    Also, das kann es schon mal nicht sein. ;)


    Naja, und was die Härte der Strafe angeht, für eine Zerstörung von öffentlichem Eigentum kann man bis zu 3 Jahre Haft bekommen. 8o
    Okay, da sind auch noch kulturelle Güter drunter gefasst, also Denkmäler etc, und ich denke nicht, dass ein Busschild ein Denkmal oder ein kulturelles gut ist, xD Naja, ist öffentliches Eigentum, aber trotzdem...

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