Ab wann bin ich bei Ebay gewerblich?

  • Hallo,
    ich wollte einfach nur mal fragen ob sich jemand mit den Rechtlichen Sachen bei Ebay auskennt.


    Ich wohne recht nah an einem sogenannten Factory Outlet und komm deshalb billig an Markenprodukte ran.


    Hab mir jetzt überlegt das Zeug bei Ebay weiterzuverscheuern ..


    Kann ich das einfach so machen oder muss ich da irgendwas beachten ? Gibts Regeln wann ich mich als gewerblicher Verkäufer anmelden muss ? Also wenn ich jetzt mehr als 15 hosen in einem Monat verkaufe oder ähnliches ...



    Wie wird das bei ebay geregelt ?





    mfg,



    felix

    -sorry leute, aber meine Kreativität hat mich überholt..

    Einmal editiert, zuletzt von postfrosch ()

  • Unabhängig vonm der genauen Rechtslage, die ich nicht kenne: Ich denke, wenn du anfängst regelmäßig neue Ware zu verkaufen, dazu zu Preise, bei dennen du relativ eindeutig gewinn machst, wirst du recht schnell als gewerblicher Verkäufer gelten. (Der du dann ja auch wärst)

    Wisset, dass das Geheimnis des Glücks die Freiheit ist, das Geheimnis der Freiheit aber ist der Mut.


    Perikles, 490 v.Chr - 429 v.Chr

  • naja du darfst halt nicht zu viel verkaufen neh..
    also du kannst ja 5 hosen oder ähnliches im monat verkaufen.. das wird kein problem sein.
    nur übertreiben sollte man es nicht ;)
    ansonsten für genaue informationen einfach ebay fragen oder AGB´s durchlesen.


    probiers mit 1-2 artikeln einfach mal wie viel gewinn du machst. vllt. machst du gar kein + oder nur so wenig das es sich nicht lohnt.

  • Ich glaub du darfst nicht mehr als 400€ Warenwert im Monat verkaufen , da es sonst gewerblich wäre...


    Ich meine mal sowas gehört zu haben
    Zumindest bei neuen Artikeln soll das so sein

  • Das ist schon beim ersten Verkauf gewerblich. Waren einkaufen um sie mit der Absicht Gewinn zu machen bei ebay zu verscherbeln ist gewerblich.


    edit: Kannst ja mal googlen, im Steuerrecht nennt sich das imho Gewinnerzielungsabsicht.

    -keine Signatur-

    Einmal editiert, zuletzt von cippolino ()

  • Kann mich da Cippolino nur anschließen was die Rechtslage angeht. Wenn Du also gewerblich handelst, hast Du keine Chance, Gewährleistungsansprüche und Rückgaberecht auszuschließen. Mangels Hinweisen auf eben diese Rechte beginnen Fristen nicht zu laufen und Du stehst am Ende länger für die Sache grade, als das ein gewerblicher der zu seinem Status steht müsste.


    Die Ebay-Einstufung als gewerblich oder privat ist in dem Sinne egal, das ist nur ein Siegel von Ebay das dem Kunden was weiß ich was vormachen will.


    Das geht also nur so lange gut, bis ein Kunde seine Rechte kennt und sie einfordert bzw. ein Abmahner auf Deine Angebote aufmerksam wird.

    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit - warum auch nicht, es hat ja Zeit.


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    Du hast das dringende Bedürfnis zu spammen? Lebe Dich aus! :D

    Einmal editiert, zuletzt von InEi ()