Diskussion über innerländlichen Tabakverkauf

  • Hey liebe Shishacommunity,
    Angesichts der häufig gestellten Fragen, über verzollten Tabak weiter verkaufen, würde ich hier mit gerne eine sachliche Diskussion zu diesem Thema starten.
    Deswegen ist der Thread auch nicht im Zollabgabenthread.


    Also folgendes Situation:
    Man kauft verzollten Tabak über eine Quelle innerländlich (Deutschland)
    Zollbeleg liegt dem Tabak bei, bzw. eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers liegt bei, dass dieser den Tabak beim Kauf im Ausland rechtlich und legal verzollt hat.
    Ich nenn jetzt mal ne Menge von 7 Kilo (Starbuzz Fantasia usw.)
    Da ja -3,5 Kilo nicht gewerblich sind, ist der Tabak auf z.b. 3 Personen aufgeteilt.
    Alle besitzen einen Zollbeleg oder eine schriftliche Bestätigung.
    Also fällt der Tabak nicht in den gewerblichen Bereich.
    Das Lagern fremden Tabaks ist ja nicht strafbar, auf Verlangen hätte jede Person den Zollbeleg in der Hand und könnte somit seinen Anteil nachweisen.


    Jetzt zu der eigentlichen Frage:
    Angenommen man verkauft verzollten Tabak, den man wirklich legal verzollt hat usw., weiter an andere Personen.
    Hier stellt sich nun die Frage, ist der Verkauf von verzolltem Tabak an dritten nun illegal oder legal?
    Vorausgesetzt man ist nicht im gewerblichen Bereich von +3,5 Kilo, die ja beim Zoll ne wichtige Rolle spielen.


    Müsste man hier trotzdem die Mehrwertsteuer an den Staat zahlen, die ich eigentlich ja schon beim Zoll gezahlt worden ist.


    Sollte es Probleme mit dem Bereich geben, bitte verschieben aber nicht löschen.
    Hab schon von einigen Leuten gehört die sich mit diesem Thema beschäftigen.


    Mit freundlichen Grüßen ThAxel

  • der private weterverkauf wie er hier im forum stattfindet is legal. machst du das gewerblich (also um dich dran zu bereichern im großen stile) dann isses verboten, auch wenn du den zollbeleg hast etc.


    Die Grenze zwischen gewerblich und nicht gewerblich is aber fließend und Sache des Zöllners / Bullen, wie ers bewertet...

    we're just two lost souls
    swimming in a fish bowl
    year after year

  • Mh ja verstehe was du meinst.
    Hierbei seh ich aber wieder das Problem.
    Wann machst du Gewinn im großen Still daran.
    Wenn du die 50gr für 1€ teurer verkaufst weil du eben die ganze Arbeit dran hattest, dann weis ich auch nicht ob das so bewertet wird.


    Aber wenn der private Verkauf legal ist, dann kann man ja rein theoretisch immer wieder bestellen unter der 3,5 Kilo Grenze und weiter verkaufen.
    Könnte aber auch wieder als gewerbliche angesehen werden.


    Ich finde hier nicht wirklich einen Lösungsvorschlag,vielleicht findet sich ja jemand der sich damit schon mal beschäftigt hat oder selbst schon Erfahrungen damit gemacht hat.


    Mit freundlichen Grüßen ThAxel

  • naja wenn du das immer wiederholt machst und nicht nur 1 mal im monat, dann ist das schon gewerblich. Weil dann bereicherst du dich ja daran.
    Angenommen du verkaufst täglich 100g -> 50g =1€ gewinn im Monat dann 60€.
    Das wird man dann garantiert als gewerblich ansehen.
    Und ich denke wenn das bekannt wird das man einfach so SB usw aus DE bekommen kann von nem versender dann wirds nicht bei 100g täglich bleiben ;)

  • Wie schon oben geschrieben, es gibt keine konkrete Regelung, was gewerblich is und was net. Wenn du 3x in kurzer Zeit 3,5kg Tabak verzollst wird der Zöllner dir auch irgendwann sagen, dass er das als gewerblich sieht und was unternehmen. Es obliegt der Exekutive, zu entscheiden, was gewerblich is und was privat (Auslegungssache). Is kacke gelöst, klingt unfair, is aber so...

    we're just two lost souls
    swimming in a fish bowl
    year after year

  • 1. Es gibt offiziell keine Grenze, wie die von dir genannten 3,5kg, das liegt im Ermessen des jeweiligen Beamten!
    2. Wie bereits gesagt, privater Verkauf an Freunde, etc. ist erlaubt, alles andere nicht.
    3. Falscher Bereich


    Mehr gibt es nicht zu sagen, also ist hier zu! ;)