Hey liebe Shishacommunity,
Angesichts der häufig gestellten Fragen, über verzollten Tabak weiter verkaufen, würde ich hier mit gerne eine sachliche Diskussion zu diesem Thema starten.
Deswegen ist der Thread auch nicht im Zollabgabenthread.
Also folgendes Situation:
Man kauft verzollten Tabak über eine Quelle innerländlich (Deutschland)
Zollbeleg liegt dem Tabak bei, bzw. eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers liegt bei, dass dieser den Tabak beim Kauf im Ausland rechtlich und legal verzollt hat.
Ich nenn jetzt mal ne Menge von 7 Kilo (Starbuzz Fantasia usw.)
Da ja -3,5 Kilo nicht gewerblich sind, ist der Tabak auf z.b. 3 Personen aufgeteilt.
Alle besitzen einen Zollbeleg oder eine schriftliche Bestätigung.
Also fällt der Tabak nicht in den gewerblichen Bereich.
Das Lagern fremden Tabaks ist ja nicht strafbar, auf Verlangen hätte jede Person den Zollbeleg in der Hand und könnte somit seinen Anteil nachweisen.
Jetzt zu der eigentlichen Frage:
Angenommen man verkauft verzollten Tabak, den man wirklich legal verzollt hat usw., weiter an andere Personen.
Hier stellt sich nun die Frage, ist der Verkauf von verzolltem Tabak an dritten nun illegal oder legal?
Vorausgesetzt man ist nicht im gewerblichen Bereich von +3,5 Kilo, die ja beim Zoll ne wichtige Rolle spielen.
Müsste man hier trotzdem die Mehrwertsteuer an den Staat zahlen, die ich eigentlich ja schon beim Zoll gezahlt worden ist.
Sollte es Probleme mit dem Bereich geben, bitte verschieben aber nicht löschen.
Hab schon von einigen Leuten gehört die sich mit diesem Thema beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen ThAxel