Und Gewalt sollte nie ein legitimes Mittel sein und auch nie als solches dargestellt werden. Sonst könnte man ja gegen Kriege etc. nichts sagen, weil Gewaltanwendung um seine Ziele um seine Ziele zu erreichen dann ja legitim ist.
Das ist aber ne schöne Art sich der Gewaltdebatte zu nähern... Wollen wir jetzt über die über den qualitativen Unterschied zwischen der Ermordung/Tötung von Menschen und dem Anzünden von Sperrmüllhaufen reden? Das kann ja kaum deine Intention bei dieser prookanten Aussage gewesen sein
So um mal von diesen Grundsatzthemen weg zu kommen knall ich mal was aktuelles hier rein:
Vll. mag ja jemand seinen Senf zum aktuellen Thema der Verbote/Genehmigungen der morgigen Versammlungen/Demonstrationen in Bad Nenndorf (Niedersachsen) dazu geben. Ich kann als Quelle jetzt leider nur http://badnenndorf.blogsport.de/ und einen tagesschau Artikel (http://www.ndr.de/nachrichten/…chsen/badnenndorf130.html) bieten, wer Qullen/Mobiseiten von Nazis kennt kann die ja dazu setzten, damit hier auch jeder Spießbürger seine ausgeglichenen Informationsmöglichkeiten hat
Kurzer Abriss von mir dazu:
Nazis veranstalten seit 5 (ohne Gewähr) Jahren nen, von ihnen sogenannten, Trauermarsch in Bad Nenndorf zum Winckler-Bad, dort hatte die britische Armee 1945 ein Verhörzentrum eingerichtet, was von den Nazis also betrauert werden möchte. Dagegen will sich, wie zu erwarten war, ein (im Zweifelsfall auch mehrere weil die "bürgerlichen" ja manchmal nicht mit den "militanten" spielen wollen und andersrum) Bündniss aus Gewerkschaften, Parteien, Vereinen, Einzelpersonen und antifaschistischen Gruppen stellen. Das übliche also.
Nun fiel dem zuständigen Landkreis Schaumburg ein "Hey, wir könnten doch mal die möglichkeit des polizeilichen Notstand ausrufen und behaupten wir hätten zu wenig Polizisten/Polizistinnen um die zu erwartenden Spannungen/Reibungspunkte zwischen den Lagern zu puffern." Also haben sie mal fix beide Demonstrationen verboten. Nun Ist nur blöd das die Nazis hier, wie gesagt schon seit 5 Jahren ihre Party veranstalten und so seit Jahren auch Gegenproteste stattgefunden haben, desweiteren wurde die Versammlung der Nazis wohl schon vor über nem Jahr angemeldet, Landkreis und zuständige Polizei hätte also schon mehr als genug Zeit gehabt sich um genügend Beamte (gibts da eigentlich ne weibliche vorm von? Beamtinen? so rein interesse halber) zu kümmern. Wie das Spiel dann so läuft ziehen beide Anmelder (links und rechts) der verbotenen Versammlungen vor das nächste zuständige Gericht, in diesem Fall das Verwaltungsgericht Hannover. Die sahen das mit der ausreichenden Vorbereitungszeit wohl (teilweise) auch so und haben den Nazis ihre Versammlung wieder erlaubt, den Gegenprotest aber weiter verboten, die Nazis hätten sich schliesslich zuerst angemeldet und so. (Meine persönliche Meinung ist ja das man als zuständige Verwaltung nach 4 Jahren Vorerfahrung damit rechnen muss wie es kommen wird, aber der/die Richter oder Richterin sehen das wohl anders) Die nächste Instanz, (man kann das ja viele Stationen abklappern wenn man meint man habe recht) das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, hat jetzt gesagt die Gegenkundgebung darf von 9-11 Uhr stattfinden, wo ist wohl noch nicht ganz klar.
Die Nazis wollen ab 12 Uhr ihre Rute laufen, wenn also alles so abläuft wie es auf dem Papier steht sollen sich beide Parteien nicht sehen und hören, geschweige denn berühren. Was da vom Recht darauf seinen Protest in Sicht- und Hörweite äussern zu dürfen bleibt ist dahingestellt.
Für mich ist das ganze mal wieder ein wunderbares Beispiel wie Behörden versuchen mit juristischen Spielen demokratische Prozess zu unterwandern und unmöglich zu machen. Das Argument des polizeilichen Notstandes ist bei einem seit 5 Jahren wiederkehrenden Ereignis wohl ein schlechter vorgeschobener Witz.