Rohtabak ist grundsätzlich nicht versteuert. Also komplette Tabakblätter.
Sobald der Tabak geschnitten wird, erfüllt er seine Zweckmäßigkeit und die Steuer fällt an.
Klingt bescheuert, aber das zerschneiden eines Blattes zieht eine Steuer nach sich.
Von VG aus dem Baumarkt lass bitte die Finger, ich bezweifle dass das Glyzerin dort nach DAB hergestellt und abgefüllt wurde.
Zudem sind entsprechende Aromen auch versteuert. Zumindest die, welche als Dampf oder Shisha Aromen deklariert sind.
Es gibt natürlich haufenweise Aromen, die ausschließlich für Lebensmittel verkauft werden, dort muss man aber schon wissen worauf man achten muss, dass diese Aromen auch für Molasse oder Liquid verwendet werden können, damit man sich keine giftigen Bestandteile reinzieht (ölhaltig, zuckerhaltig, diverse andere Trägerstoffe)