Im Garten rauchen erlaubt?

  • Wie is das eigentlich
    Shisha Rauchen ist ja in der öffentlichkeit ab 18.
    Darf ich aber trotzdem bei mir im Garten rauchen wenn ich 16 bin??
    Weil is ja mein Privatgelände.



    Danke



    Yannik

    <3 Starbuzz :blubber:


    mfg yannik

  • Rauchen ist erlaubt, du darfst alles, wenn du niemand damit störst oder in seinen Rechten verletzt

    Erfolgreich gehandelt mit:Zünder; lil_O; Tanja87; snape; neuling; sdeluxe(2x); []D.[] .[]V[]. []D;IchHalt;MasterOfChaos;m4xXizZ;hellrazah; sunnyboy;el souz;Wesker;$u$hi;canttouchthis;flash01;R-al-Fakher;Newbie;Zaki_ò.Ó; SirSyco,xuan; Psyfire;JpM;Töpfer;Ezzilo;danielt;tonno;SHiSHa-Grrrl;Rusticus;f4nt4;gambit1982;DEV2006;Hanter

  • Hey,


    meinste da spatzieren leute vom Ordnungsamt in deinen Garten? ;)
    Was sie net wissen........
    Also, kannst einfach machen, denke ja net dass du so depperte nachbarn hast die extra die grünweißen schalker rufen..


    //e: vorredner: hmh alles? :D würde ich jetzt mal nicht so außdrücken, immerhin bricht man damit ein gesetz, sonst dürfte man auch drogen nehmen auf nem privatgrundstück ;)

  • Zitat

    Original von Dulala
    Hey,


    meinste da spatzieren leute vom Ordnungsamt in deinen Garten? ;)
    Was sie net wissen........
    Also, kannst einfach machen, denke ja net dass du so depperte nachbarn hast die extra die grünweißen schalker rufen..


    //e: vorredner: hmh alles? :D würde ich jetzt mal nicht so außdrücken, immerhin bricht man damit ein gesetz, sonst dürfte man auch drogen nehmen auf nem privatgrundstück ;)


    Das BtmG kann man mit sonem Gesetz nicht auf eine Stufe stellen. Man kann ja auch Autofahren auf seinem Grundstück, obwohl dus im Straßenverkehr net darfst


    Wenn du damit jemand störst, weil zB deinen Nachbarn der Racuh ins Haus zieht entstehen schon die ersten Probleme

    Erfolgreich gehandelt mit:Zünder; lil_O; Tanja87; snape; neuling; sdeluxe(2x); []D.[] .[]V[]. []D;IchHalt;MasterOfChaos;m4xXizZ;hellrazah; sunnyboy;el souz;Wesker;$u$hi;canttouchthis;flash01;R-al-Fakher;Newbie;Zaki_ò.Ó; SirSyco,xuan; Psyfire;JpM;Töpfer;Ezzilo;danielt;tonno;SHiSHa-Grrrl;Rusticus;f4nt4;gambit1982;DEV2006;Hanter

    2 Mal editiert, zuletzt von dreadhead ()

  • Wenn deine Erziehungsberechtigten das erlauben, kann dir erstmal gar niemand überhaupt was. Falls deine Eltern das nicht so toll finden, kanns ärger geben. Und auch wenn deine Eltern das erlauben kanns passieren, falls du "tolle" Nachbarn hast, dass sie das Jugendamt oÄ informieren.


    /Edit: Falls dein Geburtsdatum stimmt kann dir das doch schon mehr oder weniger wurscht sein. Bist dann zwar noch nicht volljährig, aber in 2 Monaten bist dus.


    /Nochmal Edit: Grunzer: Schwachsinn. Wenn du bei dir zu Hause mit 16 oder so Spirituosen trinkst oÄ, kann dir, falls deine Eltern nichts sagen auch nichts passieren. Das Gesetz gilt für den Erwerb, nicht für den Konsum. Was passieren kann, ist wie schon gesagt dass jemand das Jugendamt oder so einschaltet...

    2 Mal editiert, zuletzt von GreY ()

  • Zitat

    Original von Grunzer
    tztztz,
    Was sagen denn Deine Eltern dazu ? Das gleiche wenn Du im Haus Schnaps drinkst. Ist auch verboten. Aber wo kein Kläger da kein Richter


    Soweit ich weiss ist die 18-Jahr-Grenze auf die Abgabe bezogen, nicht den Konsum. Somit macht man sich als unter-18-jähriger nicht strafbar, wenn man bechert oder raucht. Die Erziehungsberechtigten könnten aber Post vom Jugendamt bekommen und kp, vielleicht ein erzieherisches Gespräch etc. könnte folgen.
    Da geht aber nichts gegen den minderjährigen Konsumenten, sondern nur gegen seine Eltern, weil sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Patsch ()

  • Wenn ich mich nicht Recht entsinne hieß es doch, dass Rauchen in der Öffentlichkeit weiter ab 16 ist, nur eben der Erwerb nicht. Oder irre ich mich da ? Das wurde doch so gemacht, weil es ohnehin genug 16-jährige gibt, die schon rauchen, denen man es nicht mehr einfahc so verbieten wollte.

  • Zitat

    Original von dreadhead


    Das BtmG kann man mit sonem Gesetz nicht auf eine Stufe stellen. Man kann ja auch Autofahren auf seinem Grundstück, obwohl dus im Straßenverkehr net darfst


    Wenn du damit jemand störst, weil zB deinen Nachbarn der Racuh ins Haus zieht entstehen schon die ersten Probleme


    was haust denn du für Rauch raus ?
    das der wirklich den Nachbarn von deinem Garten aus ins Haus zieht muss das ja ne nichtmögliche Wolke sein.

    Ein Königreich für einen JoZ !

  • Zitat

    Original von JoZ


    was haust denn du für Rauch raus ?
    das der wirklich den Nachbarn von deinem Garten aus ins Haus zieht muss das ja ne nichtmögliche Wolke sein.


    Ich mein, dass er es nur in so einem Fall nicht dürfte. Aber dann natrülich auch nicht, wenn er 18 oder älter ist

    Erfolgreich gehandelt mit:Zünder; lil_O; Tanja87; snape; neuling; sdeluxe(2x); []D.[] .[]V[]. []D;IchHalt;MasterOfChaos;m4xXizZ;hellrazah; sunnyboy;el souz;Wesker;$u$hi;canttouchthis;flash01;R-al-Fakher;Newbie;Zaki_ò.Ó; SirSyco,xuan; Psyfire;JpM;Töpfer;Ezzilo;danielt;tonno;SHiSHa-Grrrl;Rusticus;f4nt4;gambit1982;DEV2006;Hanter

  • Zitat

    Original von huschdegudsl
    konsum ist sowieso nicht strafbar egal bei was nur der besitz oderhandel ist bei manchen sachen verboten wie zum beispiel drogen


    Wie meinen? Willst du damit sagen dass der Konsum von Drogen legal ist, nicht jedoch der Besitz oder der Handel damit? Glaube nur das bei zB Haschisch ein gewisser "Eigenbedarf", wo der Richtwert bei ca. 5g oder so liegt, lediglich "geduldet" wird. Das Zeug wird meines Wissens nach einfach konfisziert, aber es zieht keine Rechtlichen Folgen nach sich. Verkaufen darfste das trotzdem nicht. Glaube ich zumindestens, und bin mir relativ sicher.

  • Laut dem BtmG ist der Konsum nicht strafbar, hab grad mal nachgeschaut

    Erfolgreich gehandelt mit:Zünder; lil_O; Tanja87; snape; neuling; sdeluxe(2x); []D.[] .[]V[]. []D;IchHalt;MasterOfChaos;m4xXizZ;hellrazah; sunnyboy;el souz;Wesker;$u$hi;canttouchthis;flash01;R-al-Fakher;Newbie;Zaki_ò.Ó; SirSyco,xuan; Psyfire;JpM;Töpfer;Ezzilo;danielt;tonno;SHiSHa-Grrrl;Rusticus;f4nt4;gambit1982;DEV2006;Hanter

  • Zitat

    Original von GreY


    Wie meinen? Willst du damit sagen dass der Konsum von Drogen legal ist, nicht jedoch der Besitz oder der Handel damit? Glaube nur das bei zB Haschisch ein gewisser "Eigenbedarf", wo der Richtwert bei ca. 5g oder so liegt, lediglich "geduldet" wird. Das Zeug wird meines Wissens nach einfach konfisziert, aber es zieht keine Rechtlichen Folgen nach sich. Verkaufen darfste das trotzdem nicht. Glaube ich zumindestens, und bin mir relativ sicher.



    Richtig, hast vollkommen recht..is je nach bundesland ne andere grenze ;)...es gibt zwar ne anzeige, die wird dann aber im regelfall fallen gelassen!


    @Topic: Darfst rauchen solangs deine eltern erlauben...wenn du schon im freien rauchst wirds wohl niemanden stören, selbst wenn du empfindliche nachbarn hast....

  • Thema Besitz Illegal - Konsum legal....
    Wenn man beim Joint rauchen erwischt wird, kann man theoretisch auch wegen Besitz angeklagt werden, der Joint beinhaltet ja Gras, und das besitzt man dadurch wieder....sin zwar Kleinigkeiten aber rechtlich gesehen richtig...(gab ma so n Vortrag drüber ^^)


    Aber 2T:
    In deinem Garten kannste ohne Probleme rauchen....wird eigntlich keinen stören ;)

  • lol Yannik
    wir zwei rauchen seit 2 Jahren im Garten und jetzt fragste ob das legal ist? lol :D


    zum thema:
    soweit ich weiß ist das auf Privatgrundstück erlaubt

    Einmal editiert, zuletzt von SmokyM4rv ()

  • ich komm grad ausm Garten, vom Rauchen xD


    ich denk des wird niemanden interessieren . . . obwohl man bei der Polizei nie weiß

    sehr erfolgreich gekauft : 10 x



    Sammelbestellungen: 3 x
    alle sehr erfolgreich



    Ultras KL :hail: :devil:

  • Zitat

    Original von GreY


    Wie meinen? Willst du damit sagen dass der Konsum von Drogen legal ist, nicht jedoch der Besitz oder der Handel damit? Glaube nur das bei zB Haschisch ein gewisser "Eigenbedarf", wo der Richtwert bei ca. 5g oder so liegt, lediglich "geduldet" wird. Das Zeug wird meines Wissens nach einfach konfisziert, aber es zieht keine Rechtlichen Folgen nach sich. Verkaufen darfste das trotzdem nicht. Glaube ich zumindestens, und bin mir relativ sicher.



    also das mit dem eigenbedarf ist sone sache das kommt auf die beamten an du darfst defenitiv nichts besitzen zum beispiel würds auch reichen wenn 0,5 gramm haschisch dabei hast im auto dann ist deine pappe weg egal ob geraucht hast oder nicht oft wird von einer strafe abgesehn weils zu geringfügig ist fur ne richtige verurteilung aber das ist ja ein anderes thema


    konsum ist aber nicht strafbar das ist sicher