Wüsst ich auch ma gerne
einfuhrverbot für ausländischen tabak?
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tja es gibt was neues. hab an dem tag noch angerufen aber da war niemand mehr zu erreichen. am nächsten morgen war das paket schon aufm weg...
liegt wohl daran dass ich gleich morgens um 7 dort war und sie es noch am gleichen tag wieder zurück geschickt haben.
hab jetzt aber nochmal bestellt

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wasn das fürn kackverein
Falls sie das Paket ein zweites mal rausfischen, such dir die entsprechenenden Richtlinien raus und besteh am besten noch drauf, dass sie dir die entsprechenden zusätzlichen Versandkosten bezahlen.
Weng Stress haben se nach der durch sie verschuldeten Wartezeit schon verdient. -
Ja, dass ist mir auch passiert in Berlin diese Fo...n
Zollproblem Tabak von shishadealer schweiz -
auf keinen fall einschüchtern lassen, das schlimste was euch passieren kann, ist das ihr nachzahlen müsst...
da die geringen einfuhrmengen aber unter der grenze für ein gewerbe liegen, kann euch weiter nichts drohen
sie mögen euch angst machen wollen, die lebensmittelbehörde einzuschalten etc... das ist alles quatsch
wenn jemand was brauch, ich kann ihm ne bestätigung von der lebensmittelbehörde des frankfurter flughafens schicken, auf dem mir bestätigt wurde das der inhalt des pakets, gegen keinerlei gesetzlichen einfuhrbestimmungen versößt oder sonstiges..
hab sogar nen wisch von ner tier&umwelt-behörde dringehabt, die mir ebenfalls bescheinigt, keine lebenden tiere oder sonstiges illegales im paket zu führen
bin dann damals zum zoll und hab denen vertickert, dass das zeug mit tabak gemischt wird und dann in der wasserpfeife geraucht wird, dann konnte ich alles kostenlos mitnehmenaber auf keinen fall einschüchtern lassen!!! das is das selbe wie beim zu schnell fahren oder sonstigen verkehrsdelikten
gibts du zu, zu schnell gefahren zu sein oder das dein auspuff zu laut war, können sie dich später deswegen belangen, auch wenn du einspruch einlegen solltest o.ä.bei dir ist es scheisse gelaufen, hoff halt das das paket beim nächsten mal direkt durchkommt, ansonsten erzählste der ollen was und keine angst vorm zoll, is auch nur ne staatliche behörde die versucht ihre arbeit zu erledigen
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Habe derzeit das gleiche Problem (Zollamt/stelle Gelsenkirchen /Hauptzollamt Dortmund). Habt ihr dafür eine Lösung? Also was kann man dehnen genau sagen/erzählen oder sogar Schriftlich nachweisen das die für den Eigenbedarf die Herausgabe machen?
Aktuell gehts soweit das ich mit dem Zoll hin und her schreibe. :-/
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Update:
So nach langem hin und her mit der Anwältin geht es wohl nun zur Schadensersatzklage gegen das Hauptzollamt. (Da die sich bis heute nicht dazu geäußert haben warum sie mir genau die Einfuhr verbieten.)
Krass oder? Hat keiner das gleiche Problem (in den letzten 4-6 Wochen oder so)? Oder bekommt ihr alle brav euer Paket ausgehändigt? (Wohlbemerkt für Leute die dem Hauptzollamt Dortmund + umliegend angehören)Wäre schön wenn ihr mir Feedback geben könntet...
lg
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Kein Tabak mehr aus dem Ausland (NEUES GESETZ)
In diesem Thread hatte jmd das selbe Problem wie du.
Lg Sandberg
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Hatte das Problem auch, mein Tabak wurde sogar ins Labor geschickt(ohne Mitteilung an mich) und untersucht um mir dann zu sagen das er direkt danach vernichtet wurde, hatte nicht mal die Chance ihn zurückzuschicken.
Ich glaub hier in BW sind die einfach total inkompetent ich hab auch alles Versucht, denen sogar auf Ihrer Homepage gezeigt was da steht, aber nichts zu machen.
Sei froh das evtl vom George dein Geld wieder kriegst.Totale Willkür das Verhalten der einzelnen Zollbeamten.
Habe davor beim gleichen Beamten schon 2 mal Tabak ordentlich verzollt und mit nach Hause genommen.
schon sehr sehr komisch
lg Thomas
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Mein Pakt kam aus einer SB hier auch nicht an, nach einem Monat nach Versand hab ich dann beim Zoll genauer nachgehackt die haben es ins Labor geschickt und danach zum Landratsamt der Gutachter hat allerdings entschieden das ich den Tabak empfangen darf.... allerdings müsste ich dort auch immer wieder anrufen und etwas druck machen.
Komme ebenfalls aus BW -
Update:
Also laut Anwältin geht es nun zur Klage wie es scheint im Sinne von Schadensanspruch sowie zur Zwangs-einwilligung der Einfuhr. (Wird wohl zum Oberlandesgericht Hamm gehen bzw. erste Distanz wohl Landgericht Bochum)
Was aber cool wäre, wenn Leute "nach" Juni 2011 normal Tabak über den Zoll bekommen hätten, diese ich dann sofern sich einer meldet mit angeben kann als Zeuge "das nicht jedes drecks Zollamt so Arbeitet wie die wo mein Tabak seit 4 Monaten liegt"
Wäre also cool wenn mir jemand seine Quittungen zukommen lassen könnte, (gerne auch Persönlich im Umkreis Recklinghausen,Bochum,Dortmund,Herne,Wuppertal, Hagen hab kein Problem damit mal bei jemdanden persönlich aufzutauchen)Damit würde unser System endlich mal geschlagen werden und der Zoll würde mal einen auf den Sack bekommen, weil hier jede Zollstelle arbeitet wie der Mitarbeiter es für nötig hält und sich nicht an die eigenen Gesetzte hält. (Deutsches gesetz verbietet keinem die Private Einfuhr von Tabak, welcher in einem anderen Europäischem Land normal Verkauft wird. "Österreich z.B)
Greetz
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bash:
sofern du den thread "einfuhrverbot von tabak (neues gesetz)" oder so ähnlich verfolgt hast liegt das problem weniger im verbot den tabak zu importieren zu privaten zwecken sondern dem spielraum, welchen deutsche zollämter scheinbar hätten um selber zu definieren, ab welcher menge der tabak als gewerbliche menge durchgeht-und genau dort läge (soweit ich weiss) das gesetz ein wenig anders und zwar so dass man das nicht zu gewerblichen zwecken importieren darf-eben u.a. wegen der 5% regelung.
wobei ich glaube gehört zu haben dass die gewerbliche menge bei 3 kg beginnt.
aber das sind nur meine zwei cent.
sofern jemand hier eine definierte menge (von mir aus auch auf länderebene, nur um mal die unterschiede bundesweit zu sehen) im einem gesetzestext ausmachen kann würde das der willkür der zollämter ein wenig stärker entgegenwirken können als nur ein bisschen ärger und frust.
denn wie du bereits gesagt hast-der import für den privatgebrauch ist durchaus erlaubt. -
Update;
So hab heute ein Schreiben erhalten seitens Anwalt (wir ham Post bekommen vom Zoll)
Dort steht folgendes zum Wortlaut:
Einspruchsentscheidung
wegen Nichtannahme der Zollanmeldung auf Überführung in den freien Verkehr für 1 Paket mit 12 x 250g "Shisha" (Wasserpfeifentabak) aus DubaiDer Einspruch vom 16.06.2011 gegen die Entscheidung des Hauptzollamts Dortmund - Zollamt Gelsenkirchen- (nachfolgend HZA) vom 19.05.2011 (Nichtannahme der wiederholt gestellten mündlichen Zollanmeldung auf Überführung in den freien Verkehr für 1 Paket mit 12x 250 g Wasserpfeifentabak aus Dubai) wird als unbegründet zurückgewiesen.
Sachverhalt:
Die Einfuhrsendung wurde am 19.05.2011 durch die DHL gestellt und vom HZA wegen Zweifel an der Einfuhrfähigkeit in die vorübergehende Verwahrung (Artikel 50 Zollkodes - ZK) genommen.Die Überprüfung der Einfuhrfähigkeit durch die zuständige Lebensmittelüberwachung der Stadt Gelsenkirchen führte im Ergebnis dazu, dass eine Überführung des Wasserpfeifentabaks wegen entgegenstehender Einfuhrbeschränkungen nicht möglich ist.
In der Folge wurden die mündliche gestellten Zollanträge auf Überführung in den freien Verkehr vom HZA zurückgewiesen.
Gegen diese Zurückweisung legte der Ef. Einspruch ein. Er begründet ihn im Wesentlichen damit, das es sich nicht um eine gewerbliche Einfuhr handele und das in einem vergleichbaren Fall Wasserpfeifentabak vom HZA in den Freien Verkehr überführt worden wäre und legte hierzu eine Zollanmeldung eines Beteiligten in Ablichtung vor.
Der Einspruch ist zulässig; er wurde form- und fristgerecht eingelegt, hat aber keinen Erfolg.
Begründung:
Der Wasserpfeifentabak wurde am 19.05.2011 beim HZA gestellt und in Verwahrung genommen. Bei der Einfuhrware handelt es sich um ein Erzeugnis im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.09.1997 (BGBI. I S 2296) - (VorlTabG).
Nach 47 Absatz 1 VorlTabG dürfen Erzeugnisse im Sinne dieses Gesetztes, die nicht den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen entsprechen (z.B.: unzulässige Menge an Feuchthaltemitteln), nicht in das Inland verbracht werden. Ein solches Tabakerzeugnis, das den in Deutschland geltenden Bestimmungen nicht entspricht, darf nur bei Vorliegen einer der in §47 Abs. 2 VorlTabG aufgeführten Ausnahmen in das Inland verbracht werden. Eine solche Ausnahme (z.B.: Reisebedarf, Geschenksendung) liegt hier nicht vor.Die Einfuhr erfolgte gegen Entgelt aufgrund eines Kaufgeschäftes. Es liegt daher eine gewerbliche Einfuhr vor.
Die mündlichen Zollanmeldungen auf Überführung in den freien Verkehr waren daher vom HZA wegen entgegenstehender Einfuhrbeschränkungen zurückzuweisen.
Der Hinweis des Ef. auf eine angeblich vergleichbare Einfuhr lässt keine andere rechtliche Bewertung im vorliegenden Streitfall zu.
Eine mögliche Zollbehandlung (Wiederausfuhr, Vernichtung unter Zollaufsicht) wurde vom Ef. bisher nicht beantragt.
Hinsichtlich der Sicherstellung und Einziehung ergeht noch ein gesonderter Bescheid.
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<--- Kann sowas sein...??? Was kann man dagegen also nun machen? Gibt es hier NIEMANDEN der in den letzten Tagen/Wochen etwas normal erhalten hat über das HZA Dortmund? (Kann auch nebenstelle sein, laufen ja alle über Dortmund hier im Umkreis) Wenn ja wäre das wenigstens ein genickschlag für das HZA weil dann können Sie sich nicht mehr rausreden und bei anderen anders behandeln.
Weil wie kann es sein das die in dem einen Stadtteil so ohne Probleme die Einfuhr abwickeln und in meinem (Gelsenkirchen) hier sagen NEIN...!Euer Feedback, was kann & sollte man nun als nächstes machen?
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"Die Einfuhr erfolgte gegen Entgelt aufgrund eines Kaufgeschäftes. Es liegt daher eine gewerbliche Einfuhr vor."
Seit wann ist das denn verboten, bzw seit wann ist eigenbedarf eine gewerbliche Einfuhr? Geht das da nicht darum, dass man den nicht zum Verkauf im Inland importieren darf?Ich als Laie würde jetzt vielleicht mal bei anderen Zollstellen anfrage, wie die zu der Thematik stehen.
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"Die Einfuhr erfolgte gegen Entgelt aufgrund eines Kaufgeschäftes. Es liegt daher eine gewerbliche Einfuhr vor."
das verstehe ich auch nicht wirklich, hinterfrage dies mal.-Laut Lebensmittelgesetz, wird kein Ausl. Tabak (>5%) die möglichkeit haben,(Gewerblich) ins land zu kommen, auser für den Privaten entverbraucher.
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Die Interpretation dass in einem Shop gekaufter Tabak im Versandhandel grundsätzlich gewerblich ist habe ich beim Zoll auch schon gehört, und wird wohl von eingen Gerichten ebenso gesehen. Tabak einführen bleibt wohl weiterhin von der Einzelentscheidung eines Zollbeamten abhängig und damit ein gewisses Glücksspiel.
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Shadow_rob:
genau der fall liegt aber hier überall vor, denn wir alle sind eigentlich private endverbraucher.ich kann mir nicht vorstellen dass gerade in dem in letzten jahren immer stärker aufstrebendem versandhandel noch kein gesetz beschlossen wurde das unabhängig des zu erwerbenden guts beschreibt in welchen fällen es sich um einen gewerblichen kauf handelt und wann nicht. sollte so etwas existieren würde das dem ganzen nachhelfen. nur wo schaut man da nach ?
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Es ist nicht alles durch Gesetze geregelt. Beim Zoll handelt es sich um Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften. Diese sind Auslegungssache der jeweiligen Behörde oder des bearbeitenden Beamten. Sollte man der Meinung sein dass diese falsch ausgelegt werden, so steht einem die gerichtliche Überprüfung offen.
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Ich war heute morgen noch beim Zoll in Duisburg und habe mein Packet ganz normal bekommen habe eine Shisha und etwas Tabak bestellt habe ganz normal verzollt und die Sachen mitgenommen, also habe keine Probleme gehabt.
Wurde nur gefragt ob das privat oder gewerblich ist.
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Beamten sind doch echt das letzte
