sicherheitskopien

  • hallihallo,


    blick da jetzt grad nicht mehr so ganz durch.
    laut gesetz, darf man inzwischen doch keine sicherheitskopien mehr von cd's/dvd's machen die einen kopierschutz haben oder?
    oder generell keine sicherheitskopien mehr?


    und was ist mit den sicherheitskopien die man bis zum zeitpunkt des neuen gesetzes gemacht hat?
    muss man die vernichten??



    gruß
    philipp



    EDIT: noch ne frage, hat aber nix mit sicherheitskopien zu tun.
    im moment stellen ja unheimlich viele plattenfirmen und andere dafür angestellte leute, musikschnipsel online, zb. über das edonkey netzwerk und beschriften diese nach aktuellen liedern, alben etc.
    wenn man sich diese fakes dann downloaded, hamse was gegen dich in der hand.
    wenn die im falle einer hausdurchsuchung deine festplatte angucken und dort sagen wir mal 100 über emule gedownloadete mp3's finden, davon aber nur 20 anhand ihrer fakes nachweisen können, kriegen die dich dann wegen der 100 mp3's oder nur den 20 am arsch? weiß das wer?


    will hier aber ganz klar anmerken, dass das hier beschriebene beispiel auch nur ein beispiel ist und nicht auf mich zu beziehen ist.
    bin ja nur braver napster-user und kein illegaler filesharer :)

  • also,


    du drafst nur noch sicherheits kopien machen von cds/dvds die keinen kopierschutz haben... wenn die keinen schutz ahben darfst du auch kopien für deine freunde machen im einstelligene bereich.
    du darfs aber kein kopierschutz umgehen.


    till


    **edit


    also das war so das letzte was ichd avon gehört habe


    UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen


    (1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.


    Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

    Edited 2 times, last by chilltill ().

  • glaube die kannste noch behalten...


    sonst köntest du vor gericht gehen und die dein geld zurück holen wenn du ganz viel kopien hast.


    aber da kannste dann lieber mal an die zuständige behörde eine mail schreiben

  • Ich glaub die darfste noch behalten, damals war das umgehen des Kopierschutzes ja noch legal. Und nur das ist ja strafbar, oder?


    Mfg Tim

    fear is a mind killer...

  • jo denk ich eigentlich auch.
    und wenn die orignial cd/dvd verloren geht, müssen doch die sicherheitskopien auch vernichtet werden oder nicht?
    das war doch glaubsch schon immer so oder?

  • Quote

    Original von leberwurstkompott
    jo denk ich eigentlich auch.
    und wenn die orignial cd/dvd verloren geht, müssen doch die sicherheitskopien auch vernichtet werden oder nicht?
    das war doch glaubsch schon immer so oder?


    Lol, was würde dann eine Sicherheitskopie für einen Sinn haben? Die sind doch genau für diesen Zweck erstellt, dass wenn du die Original CD verlierst, zerkratzt, unbrauchbar machst etc. noch eine kopie hast, dass kann ja wohl nicht verboten sein....


    Wenn ich falsch liege klärt mich bitte auf....


    Chill4free

  • ne ich mein das wär so, finds auch ziemlich lächerlich. aber musst halt original in den schrank legen und die sicherheitskopie benutzen.


    sonst könntest ja dir ja ganz viel zeug brennen lassen und dann sagen: "ups ... joa habsch wohl verloren" oder so ^^

  • Jo ne ist klar, müsste man halt immer einen Nachweis aufheben wie Kaufbeleg, oder die Hülle der Original CD, dann würds keinen Stress geben....


    Chill4free

  • Quote

    Original von chilltill
    also,


    du drafst nur noch sicherheits kopien machen von cds/dvds die keinen kopierschutz haben... wenn die keinen schutz ahben darfst du auch kopien für deine freunde machen im einstelligene bereich.
    du darfs aber kein kopierschutz umgehen.



    wie Chilltill schon sagte, darf man sehr wohl Sicherheitskopien anfertigen (natürlich für den Privaten gebraucht) AUCH von Cds mit Kopierschutz.
    Es ist nur verboten einen vorhandenen Kopierschutz zu umgehen, was natürlich eine Sicherheitskopie von kopiergeschützten Material ins theoretische abgleiten lässt.




    MfG
    StevySg


  • Sie nutzen (=nussen) dich wegen den 100 Tracks, Raubkopie ist Raubkopie ;)
    Darfst Sicherheitskopien machen solange du die originale Vorzeigen kannst und natürlich nur für den Privaten Gerbrauch.


    mfg
    Wasserpfeife

    Refs:
    Sendus,Tieftaucher,Stammrein,-=LP=-
    Duce


    Mya - aus Leidenschaft !

    Edited once, last by Wasserpfeife ().


  • aber selbst bei sicherheitskopien für den privaten gebrauch (was sicherheitskopien ja eigtl. sowieo sind, weitergeben darf ich die weder gewerblich noch privat) darfst du keinen kopierschutz umgehen.