Zollabgaben und -bestimmungen FAQ + Richtlinien zum Tabakimport

  • Nein, hast es nicht überlesen ;) Waren 3,55kg. Weiteres Problem daran war, das davon 800g als Geschenk beigelegt waren. Ich habe nur 2,75kg bezahlt. Beim Zoll wollte man davon aber nichts wissen und meinte so was in der Art wie "Im Postverkehr gibt es keine Geschenke". Als Kompromiss haben wir dann den günstigsten Preis für die 100g Packungen Tangiers im Internet rausgesucht und noch auf den Preis, den ich ursprünglich gezahlt hatte, mit drauf gerechnet, wodurch sich natürlich der Zollwert erhöht hat. Ob das nun so richtig war weiß ich auch nicht, aber wollte nicht noch mehr durcheinander dort verursachen :D

  • Dass der geschenkte Anteil mit bezahlt werden musste, war okay. Dem Staat kommt es nur darauf an, dass eine Ware eingeführt wird, auf deren tatsächlichen Wert dann die Abgaben berechnet werden. Schreibt ein Händler "Geschenk" oder gibt einen viel zu niedrigen Preis an, legt der Zoll einen durchnittlichen Marktpreis zugrunde.


    Wenn Geschenksendungen von privat an privat geschickt werden, ist nur die Freigrenze höher. Für den Rest wird dann auch der Zollwert ermittelt.

    Was ich im Leben nie begreife - ist das Setup der Wasserpfeife (Albert Dampfstein)

  • 1 x für 5 Euro zum Zoll fahren und sobald der Zöllner sagt: "Lebensmittelbehörde" das Paket zurückschicken. Weil eine richtig informierte LMB dann ja immer den Inhalt prüfen und die Herausgabe ablehnen würde.


    Nicht schön, aber besser so 5 Euro mehr bezahlen und mehr Zeit aufwenden, als zukünftig gar keinen Tabak bestellen zu können...


    Leider nicht so einfach, kommen ja noch jedes Mal 30 $ Porto dazu, die natürlich bei einer Annahmeverweigerung nicht erstattet werden (auch nicht dem Empfänger). Und das Spielchen ist mir dann doch zu doof.

  • @ -Alibaba-


    Ruf doch vor der Bestellung beim Zoll an und schildere die Situation. 80 oder sogar 160 Kilometer sind nicht zumutbar. Du willst ja keine 20 Seecontainer einführen.


    Bei unproblematischen Paketinhalten wird eine Sendung normalerweise von DHL gegen Nachnahme ausgeliefert. Da hat der Zoll am Flughafen/Hafen schon die Abgaben ausgerechnet. (Vorausgesetzt, die Erklärung des Versenders auf dem grünen Aufkleber ist okay). Bei einer Sendung aus Asien, die unverhofft als "Geschenk" ankam, konnte ich einfach dem hiesigen Zoll den eBay-Ausdruck plus Zahlungsbeleg mailen.


    Beim Tabak muss jetzt offenbar geprüft werden. Sendungen aufmachen dürfen die grundsätzlich nicht, ohne dass der Empfänger dabei ist. Damit nichts beschädigt wird oder später angeblich fehlt...
    Frag den Zoll, ob du eine Einverständniserklärung für's Öffnen (und ggf. Weiterleiten an die LMB) schicken kannst. Und dir das Paket nach Abwicklung der Zollformalitäten gegen Nachnahme zugestellt werden kann. Klappt nicht mit jedem Zustelldienst.


    Ansonsten: Früher ging man zwar "meilenweit für eine Camel Filter" - aber bei 80 Meilen hätte da auch jeder abgewunken :whistling:



    @ ShishaMitja:
    Klar. War missverständlich ausgedrückt. Wollte nur sagen: Wenn ich bei "meinem Zoll" davon ausgehen kann, dass ich jetzt "nur" eine Extratour zum bezahlen muss, aber alles andere glatt geht, kann das noch Sinn machen. Als Glücksspiel mit dem Risiko: Fahrt zum Zoll, Kaufpreisverlust plus Rücksendekosten würde ich's auch lassen.

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  • Guten Tag meine Mitraucher und Mitraucherinnen,


    Ich habe mich jetzt mal ein wenig eingelesen, und bin zur zeit in der Türkei. Ich könnte theoretisch, 1,25 kg mitbringen und anmelden, aber müsste dann nur einen Kilo zahlen, weil die 250 Gramm abgezogen werden, oder? Sag ich denen vom Zoll, dass ich 1,25 kilo Tabak mithabe, oder einen Kilo anmelden will? Wollen die den Tabak sehen?


    Vielen Dank schonmal :)


    zerocool1992


  • genau, einfach durch den roten Ausgang, und 1kg anmelden. Den Tabak wollen sie natürlich sehen.

    -keine Signatur-

  • Ergänzend zu meinem Erlebnis habe ich hier noch zwei Infos von zwei Behörden:



  • Danke für die Info! Also ist die Einfuhr von feuchtem Tabak grundsätzlich verboten. Egal ob privat oder gewerblich. Ausnahme nur noch beim Reisebedarf.


    Im Klartext heißt es wohl:


    Versand: Nein! (Es sei denn, es wird nachgewiesen, das der Tabak den deutschen Bestimmungen entspricht). ;(


    Reisemitbringsel: Ja. innerhalb der Grenzen für personlichen, privaten Gebrauch.


    Da waren die Bayern wieder mal schneller als die Preißn. Denn bei den Behörden selbst ist diese Regelung offenbar kaum bekannt.
    Meine Presseanfrage an das Hauptzollamt Berlin ist gerade auf einer Odyssee ins Behörden-Nirvana. Von Berlin ging es, trotz Bearbeitungszusage, ausgerechnet nach Oldenburg/Niedersachsen (bekannt durch seinen internationalen Airport und seine unmittelbare Grenzlage :ironie: ). Die überfragten Oldenburger schickten das zolltechnische Jahrhundertproblem zur Bundesfinanzdirektion Nord nach Hamburg. Das "Tor zur Welt" punktet ja mit Freihafen und Flughafen. Doch die Hanseaten schalteten sicherheitshalber die Bundesfinanzdirektion Südwest ein. Das geht jetzt entweder als Abpraller durch alle Länder - oder bis zu den scheinbar einzig kompetenten Bayern :rofl:

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  • hey leute,


    weil ich nur eine stunde von der schweiz entfernt wohne, beschäftige ich mich grad mit etwas.
    und zwar, es gilt ja , reisen innerhalb der EU 1kg rauchtabak,800 zigaretten etc. ich weiss die schweiz gehört nicht zur EU
    und fällt somit raus. ABER auf der seite vom zoll bin ich auf das hier gestoßen.



    Reisen innerhalb der EU durch Nicht-EU-Länder (z.B. Schweiz)


    Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, beachten Sie bitte,
    dass im Nicht-EU-Land ggf. geringere Freimengen bzw. abweichende nationale Regelungen gelten können.
    Bei Ihrer Einreise nach Deutschland können Sie Genussmittel im Rahmen der o. g. Richtmengen steuerfrei einführen,
    sofern Sie nachweisen können, dass die Waren aus dem freien Verkehr der EU stammen.
    Dieser Nachweis kann z.B. durch die Vorlage von Rechnungen/Kassenbelegen erleichtert werden.




    hier der link dazu : http://www.zoll.de/DE/Privatpe…el/genussmittel_node.html


    also ich deute das als eine art sonderregelung für die schweiz und das man sich an die oben genannten freimengen richten sollte
    und die lauten 1kg !


    klär mich mal einer auf, solang träum ich noch...

    Go 4 Blubb

  • Naja, das zählt, wenn Du beispielsweise aus Italien kommst und durch die schweiz nach Deutschland fährst. Unabhängig davon, was jetzt der Schweizer Zoll sagt, müsstest Du dem Zoll anhand von Rechnungen belegen können, dass der Tabak in Italien gekauft wurde. Falls Du Tabak in der Schweiz kaufst oder keine Rechnungen hast, gelten weiterhin die 250 g p. P.

  • Ich verstehe das so, dass es keine Keine Sonderregelung für Reisen IN die Schweiz ist. Sondern DURCH die Schweiz ("durchqueren"). Du bräuchtest dann immer einen Kaufbeleg aus einem EU-Land.


    Diese Regel gibt es wohl, weil die Schweiz mitten in der EU liegt, aber nicht dazu gehört.


    Beispiel Italien-Urlaub.
    Fährst du über Österreich zurück nach Deutschland, bleibst du in der EU und hast die EU-Freimengen.


    Fährst du stattdessen auf der Rücktour durch die Schweiz nach Deutschland, soll dir kein Nachteil entstehen. Es gelten dieselben Freimengen, weil du den Tabak ja im EU-Land Italien gekauft hast.


    Ha, sehe gerade, ShishaMitja war wieder schneller ;)

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  • So einfach ist das dann aber nicht. Es gibt dann zwar keine Probleme bei der Einreise in die EU, in der Schweiz müssen die Waren aber zum Transit angemeldet werden., und evtl. erst mal Zoll bezahlt, und dann bei der Ausreise wieder erstattet werden.

    -keine Signatur-

  • Hier ist die Stellungnahme der Pressestelle der Bundesfinanzdirektion Südwest.
    War bei mir für eine Veröffentlichung gedacht, die wir allerdings verschoben haben, weil noch eine Nachfrage gewesen wäre. Soviel Zeit blieb dann nicht mehr. Dazu nach dem Zitat mehr. Erst einmal die Sicht der insoweit bundesweit zuständigen Zoll-Spezialisten (Hervorhebungen in Fettschrift sind von mir):


    Fazit: Die Lage ist aussichtslos, aber nicht ernst…


    Feuchter Tabak über 5% ist danach grundsätzlich „nicht verkehrsfähig“. (Wie an anderer Stelle im Thread schon erwähnt, sehen (einige?/alle?) Verwaltungsgerichte schon das Überreichen einer ausländischen Sendung an den Empfänger/Konsumenten als „in Verkehr bringen“ an. Damit wären Bestellungen aus dem Ausland bundesweit nicht zulässig.


    Ausnahmen bestehen bei den Reisefreimengen. Der Zoll nennt hier 250g aus Nicht-EU-Ländern. Ob darüber hinaus noch mehr zulässig ist (was verzollt werden müsste) ist unklar. Könnte auch wieder an den Vorgaben der Lebensmittelüberwachungsbehörden liegen. Hier hätte ich nochmal nachgehakt, wäre die Zeit bis zum Redaktionsschluss nicht zu knapp gewesen.


    Die eigentliche Entscheidung treffen also die zuständigen lokalen Lebensmittelüberwachungsbehörden. Hier müsste ich jetzt tiefer recherchieren
    und alle entsprechenden Ministerien der Bundesländer abklappern (was ich vielleicht noch mache).


    Die Theorie sagt also:
    Keine Bestellungen aus dem Ausland! Nur „Selbstabholung“ in Reisefreimengen.


    Praktisch ist das Ganze aber nicht optimal abgestimmt.


    Wie wir hier im Thread schon gesehen haben, kann der Wissensstand von Zoll und Lebensmittelüberwachungsbehörden sehr unterschiedlich sein. Oder
    die Vorgaben der LMÜB an den Zoll. Weil der Zoll hierbei nicht aus eigener Kompetenz, sondern für die LMÜB tätig wird. (Siehe Erfahrungen von Nightwish…)


    Es bleibt durchaus möglich, dass privaten Bestellungen trotzdem seitens der LMÜB durchgewinkt werden. Vielleicht gibt es da vereinzelt sogar interne Anweisungen, dass Kleinmengen außen vor bleiben. Weil die LMÜB vielleicht den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand scheuen. Es steht ja nicht automatisch fest, dass jeder ausländische Tabak „feucht“ ist. Also müsste der Tabak untersucht werden. Außerdem ist der Tabak ja nicht so schädlich, dass er komplett verboten wäre. Denn als Reisefreimenge bleibt er erlaubt. Die LMÜB haben da im Zweifel auch Wichtigeres zu tun.


    Wichtige Info:
    Die Kosten der Untersuchung und das Risiko, dass der Tabak dabei Schaden nimmt, trägt allein der Besteller! Nicht der Zoll oder die LMÜB.


    Worst Case: Wenn der bestellte Tabak vom Zoll an die LMÜB gemeldet und zur Untersuchung vorgeführt wird, bedeutet das:
    Kaupfpreis futsch, Untersuchungskosten (in welcher Höhe? Stehen die im Verhältnis zum Warenwert?) und Rücksendekosten/Vernichtung.


    Vielleicht maile ich doch noch die Ministerien an…

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