Wo ist das OFF TOPIC - Alles Mögliche?

  • Jep, so isses. Warum macht ihr das eigentlich nicht mit dem ganzen Forum so? Meldest Du Dich an, Guckst Du. Nix Anmeldung, nix gucken!

    Ich geb Dir gleich Signatur!

  • Weil wir dann noch ca. 4000 user haben, die sich registrieren, um 1x zu lesen und dann nie wieder posten... Sinnlos!
    Dann lieber nur gucken und dann merken, dass eine Registrierung nichts bringt..

    Signaturen werden überbewertet.

  • @ DNA: jo stimmt war ausgeloggt un dann hab ich des net gesehn
    @dem andren topic: einerseitz würd ich defpimp zustimmen anderseits auch stummel mmh ka was nun besser is sollte man vlei ne umfrage starten, det würde vllei was bringen aber so ausm bauch heraus is des net zu beantworten...


    cya NIemi

    wieviel isnn 1l in cm³???? ich nich wissen wers weiß pn!

  • Hallo, oddensichtlich bist du klar im Recht und musst NICHTS bezahlen, bzw. kannst dein Geld zurückfordern!
    7. LG Kiel: Haftung eines Foren-Betreibers für Urheberrechtsverletzung
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    Das LG Kiel (Urt. v. 14.07.2005 - Az.: 4 O 70/05: PDF =
    http://shink.de/jlcbvu) hatte über die Haftung eines Forenbetreibers für die in seinem Board begangenen Urheberrechtsverletzungen zu entscheiden.


    Der Beklagte betrieb ein Forum, in dem ein urheberrechtlich geschütztes Werk der Klägerin rechtswidrig veröffentlicht wurde. Die Klägerin begehrte nun Unterlassung und Schadensersatz. Dies lehnte der Beklagte ab, weil er seiner Meinung nach als Forenbetreiber erst ab Kenntnisnahme hafte. Zudem habe er das Werk sofort gelöscht.


    Zu Recht, wie nun das LG Kiel entschied. Ein Foren-Betreiber hafte grundsätzlich erst ab Kenntnisnahme.


    "Soweit die Klägerin sich darauf beruft, der Beklagte habe eine Urheberrechtsverletzung dadurch begangen, dass er als für das Internet-Forum Verantwortlicher die möglicherweise von Dritten eingestellten Kartenausschnitte nicht auf etwaige Urheberrechtsverletzungen überprüft und entfernt habe, trifft dies nicht zu.


    Eine dem aktiven Tun gleichrangige Unterlassung liegt nicht schon dann vor. wenn der Betreiber eines Forums nicht vor oder unmittelbar nach Einstellen jedes Beitrages eines anderen Teilnehmers überprüft, ob der Teilnehmer selbst Urheber dieses Beitrags war oder entsprechende Lizenzverträge mit dem Berechtigten vorweisen kann."


    Und weiter:


    "Zwar trifft den Beklagten als Domain-Inhaber die Pflicht, dafür zu sorgen, dass unter seiner Anschrift keine Rechtsverletzungen begangen werden; so hat er das Forum etwa auf beleidigende Äußerungen, wettbewerbswidrige Beiträge oder Aufrufe zu Straftaten etc. zu kontrollieren und derartige Darstellungen umgehend zu entfernen. Die aus den Kartenausschnitten bestehenden Beiträge erweckten jedoch (...) beim bloßen Betrachten keinen Anschein der Rechtswidrigkeit, da der fehlende Abschluss eines Lizenzvertrages mit der Klägerin nicht offensichtlich war.


    Anlass zu einer derartigen Überprüfung hatte der Beklagte damit erst nach Erhalt des jeweiligen Abmahnschreibens; seine Behauptung, er habe die Grafik dann unverzüglich aus dem Forum entfernt, hat die Klägerin auch nicht bestritten."


    Anmerkung: In der Berufungsinstanz vor dem OLG Schleswig (6 U 54/05) erkannte der Beklagte die Ansprüche an, weil sich massive Indizien ergeben hatten, dass nicht ein Dritter, sondern er selber das Werk veröffentlicht hatte.

  • Hallo allerseits,


    ich habe euer Forum über die Google-Suche gefunden, weil ich eins der jüngsten Opfer der bewußten Comiczeichnerin bin.
    Original dieselben Summen, original dieselbe Abmahnung...natürlich mit angepassten Eckdaten.... aber ich denke, die reisen schon eine ganze Weile ganz bequem auf der Abmahnungswelle.


    Wenn euch die Sache noch interessiert, könnte ihr gerne in meinem Forum mitlesen oder auch dazu Stellung nehmen, allerdings erst nach Registrierung, da ich die Geschichte nicht für alle Gäste lesbar haben möchte.


    Hier mal der Link, auch wenn ihr bis nach der registrierung eine fehlermeldung erhaltet, aber dann braucht ihr anschließend nicht so lange zu suchen


    http://www.talk-2002.de/wbb2/t…ght=&hilightuser=0&page=1


    Ich habe die Absicht mich der Abamhnung nicht zu unterwerfen.

  • Jooo chucky, ich hab's heute Nacht gelesen.
    Ich suche weiter, ob ich noch mehrere herausfinde.


    Ich lasse mich in diesem Fall von der Kanzlei Dr. Bahr in Hambung vertreten.
    Was mich interessiert, ist, ob ihr diese Unterlassungserklärung unterzeichnet habt, könnt ihr mir auch gerne per PN schreiben.


    Und dann habe ich drüben im PartySplash gelesen, daß hier irgendwo etwas darüber stehen soll, daß die Abmahnerin auf ihrer Homepage veröffentlicht hatte, daß auch die google-Bildersuche nicht mehr bei ihr funktionieren wird und sie ihre Bilder schützt.
    Könnt ihr mir da weiterhelfen?


    Tatsache ist nämlch, daß meine userin das Bild über die Google Bildersuche gefunden hat und zum direkten Schutz des Bildes keine Maßnahmen getroffen waren....nicht mal ganz simpel der Rechtsklick unterbunden.


    Jetzt im Moment, wo die Sache mit meiner Abmahnung läuft, hat sie ihre cartoons technisch geschützt. Wenn sie solche Aktionen auch zu eurer zeit getroffen hatte, dann frage ich mich, warum sie wohl den Schutz wider rückgängig gemacht hatte.
    Ist das die offene Haustür mit Kameraüberwachung????