hallo,
ich hab mir vor ein paar Tagen einen Kocher gekauft, und benutzt. Kann ich den noch zurrückgeben?
hallo,
ich hab mir vor ein paar Tagen einen Kocher gekauft, und benutzt. Kann ich den noch zurrückgeben?
Wenn kein Mangel an dem Gerät vorhanden ist, müssen die den nicht zurücknehmen.
Die meisten Geschäfte machen das aber oft aus Kulanz.
Verpackung und Kaufbeleg sollten aber noch vorhanden sein.
Diese kurze Frage hättest du aber auch gut hier stellen können--> Kurze Frage - Kurze Antwort
So wird vermieden, dass für jedes kleine Problemchen ein neuer Thread aufgemacht wird
Grundsätzlich ist er aber gebraucht und somit besteht kein zwang für den Baumarkt ihn zurück zu nehmen
das nächste mal wäre kfka besser
würde an deiner stelle dort einfach mal durchklingen und sagen, dass er nicht richtig funktioniert...die Baumärkte(grad die großen wie Hagebau) mach da eig. kein großes Ding drauß
würde an deiner stelle dort einfach mal durchklingen und sagen, dass er nicht richtig funktioniert...die Baumärkte(grad die großen wie Hagebau) mach da eig. kein großes Ding drauß
Naja er hat jetzt nicht geschrieben, dass er nicht sauber funktioniert also gehe ich davon aus dass er läuft. Warum sollte man die Baumärkte anlügen? Wenn er defekt ist, nehmen die den so und so zurück, wenn du sagst du bist nicht zufrieden mit der Heizleistung etc. dann gibts da zu 90% normal auch keine Probleme!
Also einfach hin, sagen was dir nicht passt und dann wird der im Normalfall schon zurück genommen. Weil am Schluss wird der als defekt gekennzeichnet, was er gar nicht ist, das Teil geht zurück an Hersteller usw.! Da braucht man sich dann nicht wundern, wenn die Preise steigen...
Ich würde den Baumarkt auch nicht anlügen, wie roli006 schon sagt. Du gibst ja immer deine Unterschrift bei Rückgabe ab und hinterher bist du am A.... .
Darf man fragen warum du den zurückgeben willst?
Gruß
Wenn du den Baumarkt "anlügst" ist ganz schnell mal der Tatbestand des 263 I StGB verwirklicht
Wenn du den Baumarkt "anlügst" ist ganz schnell mal der Tatbestand des 263 I StGB verwirklicht
Auch wenn du Recht hast, wird es denk ich nicht so weit kommen (vorallem nicht wenn du nur nen Gaskocher zurück bringst, du könntest dich ja auch getäuscht haben). Aber was nicht sein muss muss nicht sein!
Moin,
auch ich habe mir den gleichen gekauft und bin bisher sehr zufrieden. Warum willst Du den den zurückgeben?
Greetz HiCat