Hallo.
War gerade ebend bei meiner Freundin an der Schule.Dort bin ich rad gefahren und hab telefoniert. Jedoch war das weniger als Schrittempo und bin dann auch stehengeblieben. Die Beamten 200m weiter, welche den Verkehr laserten, hasben mich dann dannach angehalten und meinten dass ich jetzt 25 Euro zahlen solle. Hab ich auch gemacht, weil ich mir dachte, dass ich eh nich versuchen kann rumzustreiten.
Zuhause angekommen les ich auf der Quittung den Satz: "Wegen §§21a II, 49 StVO i.v.m. §24 StVG sind sie gemäß §§ 56-58 OWiG nach Belehrung über Ihr Weigerungsrecht verwarnt worden."
Bin ich aber nicht. Hab ich irgendwie eine Chance den Spieß jetzt noch herumzudrehen und meine 25 Euro wiederzubekommen?