Hallo zusammen,
undzwar geht es um folgendes. Ich hoffe, diejenigen, die hier posten nehmen die Sache auch ernst. Das es dumm war weiß ich im Nachhinein auch ...
Ich war jetzt am Wochenende in der Schweiz und habe versuchte 50KG Al Fakher Tabak über die Grenze zu bringen. Leider ist dort einiges schiefgelaufen,so dass ich ungewollterweise aufeinmal vor dem Zoll stand.
Die haben dann aufjedenfall gefragt ob wir was mithaben und ich habe sofort gesagt, dass wir Shishatabak haben und alles weitere halt.
Dannach wurden wir beim Zoll vernommen. Die Beamten dort waren ganz nett, einer sagte mir, dass es jetzt nicht so die schlimme Straftat ist und es halt nur Steuerhinterziehung wäre und wir dann eine Strafe angemessen an unserem Verdienst zahlen müssen.
Neben dem Shishatabak haben die auch unsere beiden Laptops und unser Navi eingesackt. Jetzt müssen wir erstmal auf Post von denen warten.
Nun ist aber die große Frage. Was passiert jetzt? Angenommen wir würden den Zoll nachzahlen, würden wir dann den Tabak erhalten?
Im Endeffekt wollen wir den Tabak gar nicht mehr. Könnten wir die Verzollung auch verweigern, sodass der Tabak zu unserem Verkäufer zurückgesendet wird und sagen wir mal er uns 75 % des Kaufpreises zurückerstattet? Weil wenn der Tabak ordnungsgemäß verzollt wird, dann kommt nochmal ein ordentlicher Batzen an Geld drauf. Es wäre wichtig zu wissen, ob dies möglich wäre.
Ich freue mich auf jede konstruktive Antwort von euch
lg
lucima10