Frage zum Zoll

  • Hallo zusammen,


    undzwar geht es um folgendes. Ich hoffe, diejenigen, die hier posten nehmen die Sache auch ernst. Das es dumm war weiß ich im Nachhinein auch ...


    Ich war jetzt am Wochenende in der Schweiz und habe versuchte 50KG Al Fakher Tabak über die Grenze zu bringen. Leider ist dort einiges schiefgelaufen,so dass ich ungewollterweise aufeinmal vor dem Zoll stand.


    Die haben dann aufjedenfall gefragt ob wir was mithaben und ich habe sofort gesagt, dass wir Shishatabak haben und alles weitere halt.


    Dannach wurden wir beim Zoll vernommen. Die Beamten dort waren ganz nett, einer sagte mir, dass es jetzt nicht so die schlimme Straftat ist und es halt nur Steuerhinterziehung wäre und wir dann eine Strafe angemessen an unserem Verdienst zahlen müssen.


    Neben dem Shishatabak haben die auch unsere beiden Laptops und unser Navi eingesackt. Jetzt müssen wir erstmal auf Post von denen warten.


    Nun ist aber die große Frage. Was passiert jetzt? Angenommen wir würden den Zoll nachzahlen, würden wir dann den Tabak erhalten?


    Im Endeffekt wollen wir den Tabak gar nicht mehr. Könnten wir die Verzollung auch verweigern, sodass der Tabak zu unserem Verkäufer zurückgesendet wird und sagen wir mal er uns 75 % des Kaufpreises zurückerstattet? Weil wenn der Tabak ordnungsgemäß verzollt wird, dann kommt nochmal ein ordentlicher Batzen an Geld drauf. Es wäre wichtig zu wissen, ob dies möglich wäre.


    Ich freue mich auf jede konstruktive Antwort von euch


    lg


    lucima10

  • nein das geht nicht......


    Bsp: man kann ja nicht auf verdacht mal wo was klauen und dann sagen nein ok das nehme ich doch nicht mit.


    Der Tabak muss verzollt werden und dann kommt noch die Strafe oben drauf. Was da genau rauskommen wird, kann dir hier keiner sagen

  • mal davon abgesehen, dass ich denke, dass das mal wieder nurn reiner protz-thread is (sry aber son thema gabs schonma und das warn fake) jetz mal die ehrliche lage (egal, was ich drüber denke)


    der tabak wurde eingezogen und wird unter KEINEN umständen an euch zurückgegeben. die strafe wird von einem gericht festgelegt, vor das ihr zweifelsfrei kommt, da das steuerhinterziehung in großem stile ist). den tabak an den verkäufer zurückgeben könnt ihr ebenso nicht, der wird vom zoll vernichtet. ihr sitzt auf euren kosten für 50kg tabak, die bekommt ihr nicht zurück. die strafe wird empfindlich, das kann ich dir versichern.


    tabak nachverzollen müsst ihr nicht, da ihr den tabak ja nichtmehr habt. die gerichtsstrafe wird jedoch höher als der zoll, der fällig wäre (was standart is, strafe is immer > tatwert).


    am ende wird euch der preis für den tabak (2000€-3000€ schätz ich, oder?) und ne empfindliche strafe (2500€ aufwärts, abzahlbar in angemessenen raten) bleiben. wenns schlecht läuft (ich kenn die grenzsumme nicht) könnt ihr sogar als vorbestraft gelten (denk aber nicht, da ihr ja zu mehreren seid), die lehre und der schaden bleiben aber dauerhaft.


    und auch, wenns euch net passt, mir fallen zu der sache nur 2 sachen ein


    :schlag: :wand: ---> weil der schöne tabak vernichtet wird
    :lol: :face: :schlag: ---> für die dummheit und den versuch an sich...


    dasjockal: nachverzollen nicht, da der tabak nicht in ihrem besitz ist. aufgrund des tatbestandes wurde er beschlagnahmt und ein strafverfahren eingeleitet - die strafe wird aber über dem zollpreis sein ;) )

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    Edited once, last by Reapinho ().

  • bei 50kg könnte es heelrei sein. das könnte ziemlich übel für dich ausegehen weil es ja klar ist das du das zeug nicht zum eigenkonsum verkauft hast sondern zu geldgewinnungszwecken. ich habe mal 5kg aus den usa bestellt wurde vom zoll erwischt und die haben sowas angedeutet das es grenzwertig an heelerei wäre, also die 5kg von mir was sagen die dann bei 50kg. kommt ganz gut was auf dich zu!

  • Quote

    Original von Gregpipe
    bei 50kg könnte es heelrei sein. das könnte ziemlich übel für dich ausegehen weil es ja klar ist das du das zeug nicht zum eigenkonsum verkauft hast sondern zu geldgewinnungszwecken. ich habe mal 5kg aus den usa bestellt wurde vom zoll erwischt und die haben sowas angedeutet das es grenzwertig an heelerei wäre, also die 5kg von mir was sagen die dann bei 50kg. kommt ganz gut was auf dich zu!


    VERSUCHTE hehlerei / verdacht auf hehlerei ;)


    der tatbestand der hehlerei is nicht erfüllt, sie haben nix weiterverschachert

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  • Erstmal soll es keinerlei ein Protzthread sein, sondern es ist wirklich so gewesen,dass ist aber nebensache hier.


    Ok dann weiß ich ja jetzt bescheid, der Einkaufspreis war jedenfalls 1800 Euro gewesen. Beim Zoll sagten sie uns, dass die Strafe nach dem Einkommen ermittelt wird und bei 2 Azubis hoffe ich mal hält sich diese in Grenzen.


    Das Verfahren wird sowieso eingestellt, weil die nur scharf aufs geld sind und wir so nen zettel unterschreiben sollten, dass wir im falle einer einstellung mit einer geldstrafe einverstanden sind.


    dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als abzuwarten. jetzt weiß ich halt, dass das geld pfutsch ist, wäre auch zu schön gewesen um wahr zu sein,wenn wir den tabak zurücksenden könnten...


  • das verfahren wird nur dann eingestellt, wenn der zuständige staatsanwalt nicht auf verdacht der hehlerei / des gewerbsmäßigen schmuggels ermittelt.


    die steuerhinterziehung wird mit nem vergleich abgehandelt aber das andre sind halt harte vorwürfe...

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  • Sagt mal, wie kommt ihr denn darauf dass der Tabak einbehalten und vernichtet wird? Den tabal zu besitzen ist keine Straftat (wie z.b. bei waffen) und sie haben ihn ind er schweiz gekauft und nicht geklaut oder so.
    deswegen bekommen sie den zurück, natürlich nru gegen Bezhalung des zolls.
    + strafe wg steuerhinter...

    Positiv: St!L, Igel, mr.krass, Ken, AlFakherFreak, Havoc, RazerMatze, L€VI$, rabbitshaker, Screamix, PenZi, Mundstuhl, Riesenraddieb, Teufel, proteinB12, Feel-X235, -LJ-, AnRo96, enka1989, .2HOT., outlaw, LeVeL-7


    Negativ: Blizzard (Geld kassiert, kein Tabak bekommen), Chill4free ("angeblichen" Überweisungsscreen geschickt, kein geld angekommen)

  • Quote

    Original von GTI-Shisha
    Sagt mal, wie kommt ihr denn darauf dass der Tabak einbehalten und vernichtet wird? Den tabal zu besitzen ist keine Straftat (wie z.b. bei waffen) und sie haben ihn ind er schweiz gekauft und nicht geklaut oder so.
    deswegen bekommen sie den zurück, natürlich nru gegen Bezhalung des zolls.
    + strafe wg steuerhinter...


    Der Tabak wird vernichtet, sichergestellte Schmuggelware wird nicht an den Schmuggler herausgegeben.

    -keine Signatur-

  • Quote

    Original von GTI-Shisha
    Sagt mal, wie kommt ihr denn darauf dass der Tabak einbehalten und vernichtet wird? Den tabal zu besitzen ist keine Straftat (wie z.b. bei waffen) und sie haben ihn ind er schweiz gekauft und nicht geklaut oder so.
    deswegen bekommen sie den zurück, natürlich nru gegen Bezhalung des zolls.
    + strafe wg steuerhinter...


    kleines beispiel: wenn du jetz nach jamaika fliegst und dir 50 flaschen rum mitbringst wird dir der auch net zurückgegeben


    schmuggelware wird prinzipiell IMMER vernichtet / einbehalten, egal worums sich handelt und ob sie gestohlen oder gekauft wurde


    berufsrisiko des schmugglers ;)

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  • Ganz einfach: Das war versuchte Steuerhinterziehung, was nicht nur eine Straftat ist, sondern auch richtig teuer werden kann!


    Es würde mich nicht wundern, wenn du eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung bekommst und du hättest sie definitiv verdient!


    Wenn du Glück hast, zahlst du NUR ein paar Tausend Euro, viel Spaß mit den Folgen deiner Dummheit.




    Hier ist zu!