Blindes Säure-Opfer darf Peiniger Augen verätzen

  • Es soll ja auch noch letzte Stämme auf der Welt geben, bei denen Kanibalismus auch heute noch kein Tabu ist.


    Eine Gesellschaft schafft sich Ihre eigenen Regeln und Gesetze, das sollte man nie vergessen.


    Ob nun Auge um Auge richtig ist - schwer zu sagen. Wenn es aber hilft zu zeigen, daß es auch Grenzen gibt und Frauen nicht der letzte Dreck sind mit dem man alles machen kann, dann hat die Sache auch was positives.

  • Ich find das ganz gut so!
    Wer jemanden so heftig quält hat es nicht anders verdient da könnt ihr sagen was ihr wollt.

    Zwei Dinge sind unendlich: das All und die menschliche Dummheit. Beim All bin ich mir noch nicht ganz sicher.
    Albert Einstein

  • Zitat

    Original von Siyo
    Ich find das ganz gut so!
    Wer jemanden so heftig quält hat es nicht anders verdient da könnt ihr sagen was ihr wollt.


    Jo in manchen Fällen fände ich ein "Auge für Auge"-Gesetz ganz gut.

    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]. Eine Zensur findet nicht statt. Artikel 5, Grundgesetz der Republik Deutschland


    Erfolgreich gehandelt

  • werden hier mal wieder alte threads ausgebuddelt? naja mich solls nich stören, ich beteilig mich trotzdem gern an der diskussion.
    wie viele andere poster hier finde ich es auch gut, daß dem mann auch die augen verätzt werden dürfen. niedriges niveau hin oder her.


    aber ich habe gehört, daß die frau dem mann nur weniger säure in die augen "kippen" darf, eben weil sie eine frau ist.
    ich finde zumindest vor dem gesetz sollten frauen gleichberechtigt sein in solchen ländern, wenn sie es (ohne jemanden beleidigen zu wollen) schon nicht in der familie sind.

    erfolgreich gehandelt mit: williams, FeroX, Scylla01

  • Der Mann hat es verdient mMn.
    Ich bin halb Perser ( Iraner ) und was dort noch für eine erschreckende Haltung den Frauen gegenüber herrscht ist furchtbar.


    Das der Mann ihr den Krug mit Säure ins Gesicht, aufgrund verletzter Ehre, geschüttet hat ist Bewiesen und wird von keiner Seite aus angefochten.


    Zudem tut die Frau es nicht aus Rachegelüsten sondern als Exempel.. .


    „Ich sage den Leuten nur: Schließt fünf Minuten lang die Augen. Dann werdet ihr mich verstehen.“


    .. Ich verstehe Sie.

  • Zitat

    Original von Skeki



    -.- mach Dir doch bitte die Mühe und lies Dir den Artikel durch worum es geht. ..


    Ich hab mir das vor nem halben Jahr durchgelesen, aber eben halt nochmal.
    Wenn sie wirklich nur nen Heiratsantrag abgelehnt hat ziehe ich meinen Beitrag von eben zurück.

    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]. Eine Zensur findet nicht statt. Artikel 5, Grundgesetz der Republik Deutschland


    Erfolgreich gehandelt

  • Meine ABsicht war es nicht einen zwei Jahre alten Thread hier hochzulos. Mich hat das Thema damals auch bewegt und Ich würde gerne meine Meinung dazu abgeben.
    Ich verstehe einfach nicht wie manche Leute hier in einem Demokratischen Land so etwas rechtfertigen können. Solche Urteile müssen rational und nicht emotional entschieden werden.
    Das System Auge um Auge und Zahn um Zahn gehört einfach ins MIttelalter und nicht in die Neuzeit. Der Mann wäre auch genug bestraft geweßen, hättte man Ihn lebenslang in den Knast gesteckt. Gut, Ich respektiere wirklich jede Meinung. Aber diese mittelalterliche Vorstellung des Rächens gehört einfach ins Mittelalter und hat meiner Subjektiven aber Objektiven Meinung nichts mehr ind er Neuzeit zu tun. Dieses System hat und wird nie funktionieren!

  • Zitat

    hat meiner Subjektiven aber Objektiven Meinung nichts mehr ind er Neuzeit zu tun.


    Der Satz ist schon super. Made my day.


    Zitat

    Ich verstehe einfach nicht wie manche Leute hier in einem Demokratischen Land so etwas rechtfertigen können. Solche Urteile müssen rational und nicht emotional entschieden werden.


    Eigentlich ist eine Auge-um-Auge-Entscheidung sehr rational, weil sie die Gewaltanwendung auf das Minimum des Gleichwertigen beschränkt.


    Zitat

    Dieses System hat und wird nie funktionieren!


    Welches System funktioniert schon? Und wie will man ein Strafsystem denn bewerten? Menge der Straftaten? Dann funktioniert irgendwie kein System richtig.


    (Um gleich dem Vorwurf vorzubeugen, dass ich hier ein mittelalterliche Höhlenmensch bin. Ich will das Auge-um-Auge-Prinzip nicht verteidigen bzw.. in unser Rechtssystem integrieren, aber die Vorstellung, die hier herrscht ist halt nicht ganz richtig.)

    "I found freedom. Loosing all hope was freedom!" - Jack (Fight Club)

  • hat meiner Subjektiven aber Objektiven Meinung nichts mehr ind er Neuzeit zu tun.


    hat meiner Subjektiven aber Objektiven Meinung nichts mehr ind er Neuzeit zu tun.




    Der Satz ist schon super. Made my day.

    Sorry da hast du recht. Der Satz war von mir sehr unglücklich ausgetrügt. Ich glaube aber das auch du Ihn verstehen kannst und hoffe das du mir diese Tipfehler, die aber auch zugegebenermaßen den Satz verändert verzeihen kannst ;) Das war halt nur schnell runtergetippt und ohne Korrektur was sicherlich mein Fehler war.

    Eigentlich ist eine Auge-um-Auge-Entscheidung sehr rational, weil sie die Gewaltanwendung auf das Minimum des Gleichwertigen beschränkt.

    Sie ist nicht rational. Eine Auge-um-Auge-Entscheidung ist rein emotional. Man macht so etwas um seine Rache an dem Täter auszuüben und dies macht man aus Wut und oder Hass. Wut und Hass sind meiner Meinung nach Emotional, ich glaube um das zu verstehen braucht man kein Psychologiestudium. Wenn du denkst es wäre eine rationale Entscheidung einem Täter Säure in die Augen zu kippen, dann Interpretierst du da falsche Sachen rein. Ich weiß wirklich nicht was du mir mit deinem Beitrag näherbringen wolltest. Einerseits sagst du du würdest sowas nie ins Rechtssystem integrieren wollen und andererseits rechtfertigst du das Auge um Auge Prinzip mit deinem oben genannten Zitat. Wäre schön wenn du das vielleicht nochmal erläutern könntest.


    Grüße

  • Zitat

    Sie ist nicht rational. Eine Auge-um-Auge-Entscheidung ist rein emotional. Man macht so etwas um seine Rache an dem Täter auszuüben und dies macht man aus Wut und oder Hass.


    Im Endeffekt basiert dann aber jede Art der Wiedergutmachung auf einem Rachegedanken. Dahinter steht ja einerseits, dass die begangene Tat gesühnt wird und irgendwie ein Art Ausgleich stattfindet, andererseits eine Abschreckung für ggf. andere Täter bzw. die Aufrechterhaltung des miteinander Lebens in einer Gruppe unter einem bestimmten Regelwerk.


    Zitat

    Wenn du denkst es wäre eine rationale Entscheidung einem Täter Säure in die Augen zu kippen, dann Interpretierst du da falsche Sachen rein.


    Es ging mir auch um einen anderen Punkt. Ich finde es naiv zu glauben, dass wenn jemand Rache verüben will, dieses mit Gleichem vergilt. Es wird immer häufig ein mehr sein. Ich hätte den Typen die Scheiße aus dem Leib geprügelt bzw. ihn höchstwahrscheinlich tot geprügelt, wenn er das mit einer nahen Verwandten gemacht hätte. (Wenn ich unreflektiert emotional handeln würde)


    Das Prinzip des "Auge um Auge, Zahn um Zahn" heißt nicht ja nicht, dass der wütende Mob dahin geht und seine Emotionen rauslässt, sondern, dass ein Gericht nach Prüfung der Sachlage entscheidet. Ich weiß nicht wie das Prinzip im Koran beschrieben wird, aber in Alten Testament ist es recht eng gefasst, wann es eingesetzt wird.
    Im alltäglichen Leben hat sich halt das Sprichwort "Aug um Aug, Zahn um Zahn" als Formulierung eines Rachegedankens etabliert. Aber eigentlich ist der Gedanke schon die Ausschaltung der reinen, unreflektierten Rache, da es sagt: Wenn dir jemand unter Bedingungen xyz ein Auge aussticht, dann darf diesem auch nur ein Auge genommen werden, nicht zwei und auch nicht beide Arme oder ein anderer körperlicher Schaden zugefügt werden.


    Vielleicht war die doch starke Betonung der "sehr rationalen" Entscheidung ein wenig zu heftig ausgedrückt, aber die Begrenzung auf das gleiche Vergelten ist nicht ein rein emotionaler Akt, sondern bindet schon eine gewisse Art von Reflektion ein. (Davon abgesehen, dass es halt auch von einem Gericht geprüft werden muss)


    Wie schon oben gesagt, bin ich nicht für die (Wieder-)Einführung dieses Prinzip in unsere gültige Rechtssprechung, weil das Prinzip an einer Stelle ziemlich hakt, was aber ein generelles Problem bei Wiedergutmachungsleistungen bei Taten mit Verletzungen von Menschenleben ist und nicht nur von diesem Prinzip.

    "I found freedom. Loosing all hope was freedom!" - Jack (Fight Club)

  • Aber eigentlich ist der Gedanke schon die Ausschaltung der reinen, unreflektierten Rache, da es sagt: Wenn dir jemand unter Bedingungen xyz ein Auge aussticht, dann darf diesem auch nur ein Auge genommen werden, nicht zwei und auch nicht beide Arme oder ein anderer körperlicher Schaden zugefügt werden.

    Trotzdem finde Ich das völlig krank. Ich glaube es würde dem Täter besser tun sein halbes Leben in den Knast zu wandern wo er über seine Tat nachdenken kann als Ihm das gleiche auch anzutun, dass würde nämlich wieder neuen Hass geben (Hass bzw Gewaltspirale)


    Vielleicht war die doch starke Betonung der "sehr rationalen" Entscheidung ein wenig zu heftig ausgedrückt, aber die Begrenzung auf das gleiche Vergelten ist nicht ein rein emotionaler Akt, sondern bindet schon eine gewisse Art von Reflektion ein. (Davon abgesehen, dass es halt auch von einem Gericht geprüft werden muss)

    Dann hatte Ich das ins falsche Ohr bekommen und du hast dich vielleicht auch ein bißchen unglücklich ausgetrügt. Wie auch immer jeder darf ja seine Ansichten haben. Die meisten kann Ich auch für mich Persönlich Akzeptieren. Ich finde es alleine schon krank das das Gericht Gewalt an einem Täter ausüben darf, selbst wenn diese Gewalt durch dritte dem Täter zugefügt wird. Was die Frau so macht ohne gerichtlichen beschluss ist mir egal. Wenn jemand meinem Bruder oder meiner Mutter so etwas antun würde, dann könnte Ich auch für nichts garantieren. Ich finde es nur fragwürdig das das Gericht für eine Körperliche Straftat die gegen die Ehre eines Menschen verstoßt, nämlich das Recht auf unantastbarkeit, eine Erlaubnis ausspricht. Selbst so eine Person hat noch Rechte. Aber gut das ist meine bescheidene Meinung. War aufjedenfall Interessant sich mal miteinander auszutauschen.


    Grüße

  • Zitat

    Ich glaube es würde dem Täter besser tun sein halbes Leben in den Knast zu wandern wo er über seine Tat nachdenken kann als Ihm das gleiche auch anzutun, dass würde nämlich wieder neuen Hass geben


    Würde ich nicht generell sagen, dass eine Gefägnisstrafe keinen Hass erzeugt bzw. eine Verstümmelung eine Reflektion verhindert (klingt jetzt pervers, aber Menschen funktionieren nicht rein automatisch und was nun was bei wem auslöst ist nicht mit einmal annähernd 100% zu sagen.)


    Zitat

    Ich finde es nur fragwürdig das das Gericht für eine Körperliche Straftat die gegen die Ehre eines Menschen verstoßt, nämlich das Recht auf unantastbarkeit, eine Erlaubnis ausspricht.


    Tut jedes Gericht, welches eine Strafe ausspricht. Angewendetes Gesetz oder gelebtes Recht ist Anwendung von Gewalt, sobald man eine Instanz hat, die die Strafe ausführt. Der Begriff Staatsgewalt ist daher nicht mal polemisch zu verstehen, sondern wörtlich.
    Und auch eine Haftstrafe greift in meine Menschenrechte ein, weil sie mir das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung (hier in Maßen) verwährt. In diesem Sinne wäre meines Erachtens der Schritt zu körperlicher Strafe (seien es nun Peitschenhiebe oder gar Verstümmelung) nur ein quantitativer Unterschied, kein wirklich qualitativer.

    "I found freedom. Loosing all hope was freedom!" - Jack (Fight Club)

  • Ist denn zu 100% geklärt, wer der Täter war? Also dass er schuldig war? Denn wenn nicht, wäre zu bedenken: Ein juristisches Fehlurteil hätte in diesem Fall zur Folge, dass man den bestraften nicht mehr sehen machen kann. Bei einer Haftstrafe kann man ihn noch entlassen.