urteil für die eltern der kleinen lea sophie

  • Ich habe gerade im fernsehen das urteil für die eltern der kleien lea sophie gehört dieses beträgt 11 jahre und 9 monate,für die leute die diesen fall nicht kennen dieses mädchen ist gerade mal 5 jahre geworden und ist qualvoll verhungert das mädchen wog vor ihrem tot gerade mal 7 kg.Ich kann es nicht fassen das solche menschen so leicht davon kommen sie haben ein kleines kind qualvoll verhungern lassen und kriegen nur knapp 12 jahre und das schlimmste daran ist ja das das jugendamt über diesen fall informiert wurde und nicht diesem fall nach gegangen sind es ist einfach ein unding was in diesem land möglich ist ich zweifle langsam an der deutschen justiz zb für kinderpornos kriegt man 2 jahre und für raubkopien bis zu 5 jahren es einfach krank was hier abläuft.Die eltern dürfen sogar noch ihre kinder sehen und ich gehe davon aus das sie nach ihren gefängnis aufenthalt wieder ihre kinder zu sich nehmen dürfen.Diese menschen hätten viel mehr als 11 jahre und 9 monate verdient wir sollten für solche extreme fälle härter zu greifen sie sollten mindestens lebenlänglich weggesperrt werden und nicht nach 25 jahren freikommen sie sollten nie wieder aus einem unvergitterten fenster sehen dürfen.


    Mich würde interessieren wie ihr zu diesem urteil steht.

  • Aha, und jetzt noch einmal mit Groß-und Kleinschreibung inklusive Zeichensetzung...


    Was soll man denn jetzt darauf antworten? Ich finde 11 Jahre Gefängnis schlimm genug^^

    "Wenn mich jemand fragt, ob ich Wasser zu meinem Scotch möchte, antworte ich, dass ich durstig bin und nicht schmutzig." - Joe E. Lewis

  • Wenn du das so siehst, dann wäre doch unser gesamtes Justizsystem falsch. Es geht bei der Freiheitsstrafe doch darum, dass Leute Zeit bekommen sich über ihre Taten Gedanken zu machen. Der Hauptgrund soll ja nicht Rache und Genugtuung für die Opfer sein, sondern es soll erreicht werden, dass sich die Täter bessern.
    Man braucht doch nicht das Leben von Menschen zerstören, nur weil sie einmal ein Leben zerstört haben. Wer weiß welche psychischen Probleme in den verschiedenen Fällen zu der Tat geführt werden. Das kann man so gar nicht pauschalisieren. Es gibt sicher Fälle, bei denen eine lebenslange Sicherheitsverwarung sinnvoll ist, aber häufig könen Psychologen die Täter doch zu Einsicht bringen bzw. sie heilen, so dass ihnen so etwas nicht wieder passiert.


    Wenn man das so sieht wie du, dann würde auch nichts dagegen sprechen sofort wieder die Todesstrafe einzuführen.
    Gerade die Aussicht, dass sich Menschen bessern können, ist doch die Grundlage unseres Rechtssystems.


    Die Verhätlnismäßigkeit der Strafen zu Kinderpornographie und Raubkopierern halte ich allerdings für ein wenig seltsam.


    LG



    EDIT:
    Du solltest wirklich etwas genauer schreiben über was wir hier die Debatte führen sollen.

    Einmal editiert, zuletzt von Conqueror ()

  • @ ickerns_finest ickerns_finest


    Naja 11 jahre gefängnis schlimm genug?Sie haben das leben eines kleinen kindes auf dem gewissen und es ist ja nicht ausversehen passiert,sie hatten ja noch ein anderes kind das gut behandelt wurde und wenn sie keine gefühle für das andere eigene kind haben sollen sie dieses in heim/pflegeeltern geben es ist einfach krank,und was man zu diesem thema antworten soll ist doch logisch ich wollte euch fragen wie ihr zu diesem urteil steht und es gerechtfertiget find?

  • Es geht ja nicht umrache für die opfer aber alleine das sie ihr anderes kind während ihrer haftstrafe sehen ist doch schon vollkommen absurd nunja vlt wäre ein lebenlange haftstrafe übertrieben aber 11 jahre 9 monate man sollte es nicht nur als mord gelten lassen sie haben das kind langsam und qualvoll sterben lassen
    und nicht nur einfach umgebracht zb erwürgt was schon schlimmgenug wäre,unser rechtssymstem setzt meiner meinung nach zu viel auf resozialisierung es gibt einfach taten die vollkommen krank sind und nicht richtig bestraft werden so menschen haben meiner meinung nach nie wieder recht auf ein normales leben.

  • Also ich find ne Strafe von 12 Jahren auch schon ne harte Sache. oO


    Wenn man das auf die durschnittliche Lebenserwartung bezieht (75,6 Jahren bei Männern) sind 12 Jahre 15% deines Lebens, welche du im Gefängnis verbringst.

  • Hallo,


    ich finde das Urteil hätte deutlich schlimmer ausfallen sollen, jedoch sind 11 Jahre genug um über die Tat nachzudenken und sich Gedanken darüber zu machen.
    Wir sind nicht in diesen Menschen drin, wissen also nicht was sie durchmachen und denken/fühlen - deswegen können wir uns als Aussenstehende eigentlich kaum ein genaues Bild davon machen wieso das alles geschehen ist.


    Ich finde sowas auch schrecklich, aber irgendwie finde ich deine Art und Weise darüber zu schreiben ziemlich witzig.
    Du regst dich schon so sehr darüber auf, dass man vermuten könnte du wurdest auch als Kind wenig gefüttert :P
    Ich denke man sollte sowas mit ein bisschen Abstand sehen :)


    mfg

    "Die Ros' ist ohn warum
    sie blühet weil sie blühet
    Sie achtt nicht jhrer selbst
    fragt nicht ob man sie sihet."


    Angelus Silesius

  • Ich bin der meinung die sollten eher die gefängnisse mal vershcärfen. das ja fast wie urlaub da drin im knast, kostenlos zu essen und zu trinken, immer in gesellschaft und hast sogar nen bett und nen fernseher.


    pro todesstrafe für kidnerschänder bin ich eig. auch.. aber lassen wir das

    Ich bin eine Signatur.

    Einmal editiert, zuletzt von ~DiA~ ()

  • Ehm ne stehe schon ganz gut im futter^^
    Also aufregen ist übertrieben aber ich kriege so langsam zweifle an der deutschen justiz man kann ja wohl erwarten das es noch gerechte gesetzte gibt und bei sowas zweifelt man halt echt an der fähigkeit des deutschen staates,zb wurde ja auch das jugendamt informiert und ist dieser sache nicht nach gegangen und es passiert ja nicht zum ersten mal das das jugendamt in solchen fällen versagt.

  • Zitat

    Original von ~DiA~
    Ich bin der meinung die sollten eher die gefängnisse mal vershcärfen. das ja fast wie urlaub da drin im knast, kostenlos zu essen und zu trinken, immer in gesellschaft und hast sogar nen bett und nen fernseher.


    pro todesstrafe für kidnerschänder bin ich eig. auch.. aber lassen wir das


    nunja das wäre natürlich auch noch ein möglichkeit naja bett ist standart man sollte wieder einzelhaft auf eigene kosten der person einführen.

  • Zitat

    Original von ~DiA~
    Ich bin der meinung die sollten eher die gefängnisse mal vershcärfen. das ja fast wie urlaub da drin im knast, kostenlos zu essen und zu trinken, immer in gesellschaft und hast sogar nen bett und nen fernseher.


    pro todesstrafe für kidnerschänder bin ich eig. auch.. aber lassen wir das


    Urlaub?


    Kindermörder und Kinderschänder stehen im Knast auf der untersten Stufe. Die zwei werden im Gefängnis nichts zu lachen haben das ist mal sicher!

    I still believe in paradise. But now, at least, I know it's not some place you can look for. Because it's not where you go. It's how you feel for a moment in your life and if you find that moment, it will last forever...


  • Zitat

    Original von pochie
    meiner meinung nach zu viel auf resozialisierung es gibt einfach taten die vollkommen krank sind und nicht richtig bestraft werden so menschen haben meiner meinung nach nie wieder recht auf ein normales leben.


    Der deutsche Staat setzt auf zuviel ineffektive Resozialisierung - das ist das Problem. Bissl therapieren, jahrelang Haft und dann passt das schon, scheint das Motto der deutschen Justiz zu sein, mit Schwerverbrechern umzugehen.

  • Ja gebe meinen vorredner teilweise recht die jetztige hatt in meinen augen eine 0 wirkung,ob das ändern was hilft bezeifle ich wie oft sind zb kinderschänder rückfällig geworden,meiner meinung zu oft es wird einfach zu pauschal geurteilt es müsste wie ich schon gesagt nicht nur als mordgelten aber ich glaube es wird sich nie ändern.

  • Zitat

    Original von iLLumination


    Der deutsche Staat setzt auf zuviel ineffektive Resozialisierung - das ist das Problem. Bissl therapieren, jahrelang Haft und dann passt das schon, scheint das Motto der deutschen Justiz zu sein, mit Schwerverbrechern umzugehen.


    Das triffts ziemlich genau.
    Die Länge der Strafen ist meiner Meinung nach völlig angemessen. Es soll auch resozialisiert werden. Finde ich super, aber leider gibt es bei der Resozialsierung in Deutschland einige Mängel. Es müsste wahrscheinlich weit mehr Geld darin investiert werden und sich darum gekümmert werden.

  • 11,75 Jahre klingt finde ich viel weniger, als es tatsächlich ist. Ich bin jetzt 20, die Hafstrafe der beiden ist länger als mein halbes bisheriges Leben. Ich finde das verdammt viel!
    Vorallem, wenn man bedenkt, was die Verteidiger gefordert haben, bin zumindest ich mit dem Urteil einverstanden. Man hätte das ganze sicher auch als Todschlag auslegen können, gute Arbeit der Ankläger meiner Meinung nach, und vorbildlich, dass die Richter sich an die Empfehlung gehalten haben.


    Auch wenn es darum hier eigentlich nicht geht: Von der Härte der Strafe her ist es etwa im gleichen Rahmen angesiedelt wie bei den Ubahn-Schlägern (8 und 12 Jahre). An sich natürlich absolut unterschiedliche Fälle, aber ich denke, es ist richtig, beides etwa "gleich schwer" zu ahnden, obwohl es eben nur auf einer Seite tatsächlich zum Tod gekommen ist. Man muss eben auch sehen, dass hinter den Ubahnlern weitaus mehr, auch gemeingefährliche Aggression steckt. Ich denke man kann schon sagen, dass die beiden Eltern wohl eher weniger eine Gefahr für die restliche Gesellschaft darstellen, bei angemessener Betreuung durch die ensprechenden Behörden kann man einem Rückfall da wohl recht gut vorbeugen, was bei den Schlägern weniger einfach wird.


    Vor allem steht ja auch ein ganz anderes "Motiv" dahinter. Auf der einen Seite die "völlig sinnlose Tat auf sittlich niedrigstem Niveau" (Richter im Ubahnfall), und auf anderen Seite.. Tja, wahrscheinlich Überforderung, man weiß es eben nicht genau.
    Grade deshalb finde ich es übrigens auch besonders bemerkenswert, und 100%ig richtig!, dass es als Mord (durch Unterlassung, darf man natürlich nicht vergessen) eingestuft wurde! Ein deutliches Signal, da hiermit eben festgehalten wurde, dass die Unterlassung, die ja wohlmöglich aus der Überforderung der Eltern entstand, als niederer Beweggrund gilt (denke ich zumindest, ansonsten könnte man die Art der Tötung natürlich auch als besonders grausam ansehen, was die Tat dann auch als Mord qualifizieren würde, weiß da jemand was genaueres, wie es in diesem Fall war?)


    Was ich nicht genau verstehe, m.M.n. bedeutet Mord zwangsweise lebenslänglich ("§ 211 StGB: Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.). Warum nicht hier?


    Dass die Eltern ihr verbleibendes Kind während der Haft sehen ist denke ich in Ordnung, ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage man ihnen das verwehren soll, eine Gefahr besteht da ja nicht.

  • Zitat

    Original von sozz


    Vor allem steht ja auch ein ganz anderes "Motiv" dahinter. Auf der einen Seite die "völlig sinnlose Tat auf sittlich niedrigstem Niveau" (Richter im Ubahnfall), und auf anderen Seite.. Tja, wahrscheinlich Überforderung, man weiß es eben nicht genau.
    Grade deshalb finde ich es übrigens auch besonders bemerkenswert, und 100%ig richtig!, dass es als Mord (durch Unterlassung, darf man natürlich nicht vergessen) eingestuft wurde! Ein deutliches Signal, da hiermit eben festgehalten wurde, dass die Unterlassung, die ja wohlmöglich aus der Überforderung der Eltern entstand, als niederer Beweggrund gilt (denke ich zumindest, ansonsten könnte man die Art der Tötung natürlich auch als besonders grausam ansehen, was die Tat dann auch als Mord qualifizieren würde, weiß da jemand was genaueres, wie es in diesem Fall war?)


    Was ich nicht genau verstehe, m.M.n. bedeutet Mord zwangsweise lebenslänglich ("§ 211 StGB: Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.). Warum nicht hier?


    1. Unterlassung kann nicht als niederer Beweggrund gelten weil das eine eigenständige Deliktsform darstellt neben den Begehungsdelikten ;)
    Ein niederer Beweggrund ist z.B. wenn du aus fanatischer religiöser Überzeugung einen Menschen tötest oder weil du einfach mal wissen willst wie das ist wenn ein Mensch stirbt
    2. Nach §13 II (Begehen durch Unterlassen) kann die Strafe gemäß §49 I gemildert werden. Das werden die hier wohl angewendet haben.







  • ich finde die strafe extrem zuwenig es sollte in solchen fällen viel härter durchgegriffen werden auch um vor solchen sachen abzuschrecken genau wie der §211 stgb auch aussagt


    ein kleines mädchen verhungern zu lassen ist echt sehr grausam und sowas ist genauso wenig zu dulden wie kinder schänden


    und zu den der sache mit dem verbleibenden kind sie dürften nie wieder kontakt zu irgendwelchen kindern haben denn sowas beweist eindeutig das diese eltern total unfähig sind kinder zu erziehen


    ich bin selbst vater von 2 töchtern und gerade deswegen hab ich mit solchen leuten kein verständnis

  • Finde die Strafe für Angemessen was sie ihrem Kind angetan haben ist echt unter aller sau!!


    Eher noch mehr Strafe!!!

    MfG


    AliceZ.