Dürfte sich dann doch wohl wieder in fahrlässig und vorsätzlich unterscheiden, nehm ich mal an.
Ansonsten wird es wohl ein Verstoß gegen das Waffengesetz sein, wenn du zuhause eine illegale Waffe besitzt und einen Einbrecher der dich angreift erschießt, bekommst du meines Wissens nach auch nur diesen Verstoß, das andere ist durch Selbstverteidigung geregelt.
Zumal war der damals um die 20, da wird er wenn er Glück hat noch ein wenig glimpflicher wegkommen, mit rechtem Terror scherzt man hierzulande doch auch nicht, auf ne saftige Strafe wird er sich schon gefasst machen müssen, man muss doch ein Exempel statuieren, die Haupttäter sind doch schon tot.