Rundfunkbeitrag

  • Hi Leute,


    Hat schon jemand von euch Erfahrung mit dem neuen Rundfunkbeitrag gemacht?


    Vor allem geht es mir darum, ob man auf ein Schreiben antworten sollte oder wie früher, einfach nichts machen sollte (habe früher auch 2-3x Post bekommen & danach nicht mehr)


    Zu mir genau:


    Ich wohne in einer WG & bin auch in der Stadt angemeldet, dh mein Erstwohnsitz ist nachweislich nicht mehr bei meinen Eltern & mein Mitbewohner bezieht BaföG. Aber soweit ich weiß kann ich in diesem Fall nur den Rundfunkbeitrag umgehen, wenn wir eine eingetragene Lebensgemeinschaft bilden.


    Deswegen die Frage: Antworten oder nicht?

  • Grundsätzlich zahlen im privaten Bereich alle Bewohner einer Wohnung gemeinsam einen Betrag von 17,98 €. Der Betrag kann in der Regel von jedem Bewohner komplett eingefordert werden, sollte er nicht gezahlt worden sein. Diese gemeinsame Verantwortung beginnt mit Bezug einer Wohnung und endet in dem Monat, in dem man ausgezogen ist und den Auszug gemeldet hat.



    Ebenfalls beitragspflichtig sind Zweitwohnung, Nebenwohnungen und privat genutzte Ferienwohnungen. Gartenlauben werden dann dazu gezählt, wenn sie zum dauerhaften Wohnen geeignet sind (oder trotz Untauglichkeit zum dauerhaften Wohnen genutzt werden). Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten, Pflegeheimen oder Kasernen zählen nicht zu einer Wohnung.


    Im Fall der Befreiung oder Ermäßigung einiger Bewohner gilt immer der höchste vorhandene Satz für die Wohnung, allerdings bleibt man nur verantwortlich für den Betrag, den man maximal selbst zahlen müsste.


    sprich eigentlich zahlt einer von euch die gebühren. und ihr teilts halt dann hälfte hälfte auf :)

    "Wir sind keine Suchtis, nur leidenschaftliche Genießer."

  • Hey, also nicht zu antworten wäre bestimmt die falsche Lösung! Nachdem du den Beitragsbescheid bekommen hast, wird der auch automatisch nach einer Zeit aktiv, dh du bist dann verpflichtet den Beitrag zu zahlen! Verweigerst du die Zahlung, könnten sowie rechtliche Schritte als auch Bußgelder (zahlst du 6 Monate lang nicht = Ordnungswiedrigkeit) gegen dich eingeleitet werden.


    Den Rundfunkbeitrag kannst du umgehen wenn
    - wie schon erwähnt du eine eingetrage Lebensgemeinschaft mit dem WG Partner bildest, zahlen muss er aufgrund des Bafögs ja nicht, du dann auch nicht WENN du der Lebenspartner BZW Ehegatte des Antragsstellers bist
    - du selber eine Ausbildungsförderung beziehst(Bafög, BAB, sonstige Ausbildungshilfe)
    - Sozialleistungen erhältst
    - du taubblind bist


    Ermäßigung erhältst du, wenn du bspweise eine Behinderung nachweisen kannst (hörgeschädigt, sehbehindert)


    ansonsten bist du verpflichtet, den Beitrag zu bezahlen.


    LG

  • Diese Gegebenheiten sind mir alle bewusst, trotzdem danke.


    Es ging mir wie oben beschrieben, vor allem um Erfahrungsberichte und Einschätzungen,da ich den Betrag nur "ungern" bezahlen möchte.


    Bevor jetzt jmd mit dem moralischen Argument kommt, ich nutze ARD, ZDF usw. bis auf die Champions League nicht & auch da wäre es mir lieber sie würde woanders laufen, damit endlich mal jmd der Ahnung hat die Spiele kommentiert.

  • zwischenzeitlich nutzt das Nix-Antworten leider nix mehr...es werden relativ schnell Bußgelder erlassen, da sie ja eh die Daten vom Einwohnermeldeamt haben.
    Ich zahl auch zum ersten mal in meinem Leben :D

    -keine Signatur-

  • Mist, das habe ich befürchtet.


    Aber dann kann ich wenigstens noch in den Brief mit reinschreiben, das mir selbst Cindy aus Marzahn lieber ist für das CL-Finale als Bela Rethy.