frage zu den bestimmungen des tabakverkauf auf veranstaltung...

  • hi leute...


    ich hab mal ne dringende frage und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen...:


    bei mir im nachbarort findet demnächst (4.8.) ein kleines eintägiges fest statt. dabei wird ein nachmittagsprogramm geboten und am abend werden einige bands spielen...


    dazu wollen wir am nachmittag eine art chillout-zone einrichten...das ist alles auch schon geklärt soweit. nur wir sind uns nicht ganz darüber im klaren, welche rechtlichen bestimmungen wir einhalten müssen, um in dieser zone das shisha-rauchen zu ermöglichen, sprich tabakverkauf. wenn ihr wisst, wie das läuft bzw. wisst wo ich das her wissen kann dann schreibt mir bitte.


    nur nebenbei: will jetz hier nicht über art und weise der lounge bzw der preise etc diskutieren, denn das steht bereits alles fest. nur die bestimmungen von der rechtlichen seite fehlen uns noch um alles umsetzen zu können.


    greetz toto


    (findet übrigens am mittelpunkt deutschlands statt, hatt aber mit der veranstaltung nix zu schaffen...nur damit ihr das wisst...wenn ihr die user-map anguggt da isses in der mitte(logisch) niederdorla heisst das)

    Zitat

    Original von Alias Ali
    hallo,
    der tabak wurde 2006 produziert.
    er besteht aus 20% glycerin
    und 10% tabak


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    Einmal editiert, zuletzt von toto_thüringen ()

  • Tabak, der nicht den deutschen Gesetzen (bzgl. Feuchtigkeit) entspricht, darf man garnicht verkaufen.
    Deutschen Tabak allerdings schon, glaube ich. Allerdings wäre es besser, wenn man eine UStID hat, wenn man größere Mengen verkauft. Ich glaube das wird nicht so gerne gesehen vom Staat, wenn Privatpersonen große Mengen Tabak so verkaufen.

  • also ich weiss nicht genau...aber größere mengen werden es eh nicht werden also was über 500g betrifft...glaub ich zumindest nicht...is ja nur nen kleines festival mit denke höchstens 150 besuchern...und wir wollen 4-5 pfeifen aufstellen....tabak so verkaufen wir auch nicht....


    greetz toto

    Zitat

    Original von Alias Ali
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    der tabak wurde 2006 produziert.
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  • Du hast in deinem Startpost von Tabakverkauf gesprochen......


    Naja.
    Wenn ihr nur Shishas anbieten wollt, dann wird das wohl nich son Problem sein, denke ich.

  • naja ich dachte nur, dass der verkauf von gefüllten shisha-köppis als tabakverkauf zählt...ist doch wahrscheinlich auch so oder????


    wirklich niemand ahnung davon???


    greetz toto

    Zitat

    Original von Alias Ali
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  • Ne ich denke das fällt nicht unter Warenverkauf sondern eher unter Dienstleistung! sonst würdeste ja auch quasi die kohle verkaufen und die pfeife vermieten....glaube da spricht man dann echt eher von ner Dienstleistung....

    Zitat

    Original v. Hamst0r
    Etaz und Kamor sind überkrass


    Zitat

    Original v. p0ng
    EtaZ einfach unfassbarer Pimp


    Tja Jungs, das hätt ich euch auch direkt sagen können :D

  • Richtig. Das ist eine Dienstleistung.

  • ok und was kommt da auf mich zu, wenn das ne diesntleistung ist...muss ich sowas auch anmelden beim amt oder nicht...???


    thx erstmal eTAz and The enemy für die hinweise...


    greetz toto

    Zitat

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