hi leute...
ich hab mal ne dringende frage und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen...:
bei mir im nachbarort findet demnächst (4.8.) ein kleines eintägiges fest statt. dabei wird ein nachmittagsprogramm geboten und am abend werden einige bands spielen...
dazu wollen wir am nachmittag eine art chillout-zone einrichten...das ist alles auch schon geklärt soweit. nur wir sind uns nicht ganz darüber im klaren, welche rechtlichen bestimmungen wir einhalten müssen, um in dieser zone das shisha-rauchen zu ermöglichen, sprich tabakverkauf. wenn ihr wisst, wie das läuft bzw. wisst wo ich das her wissen kann dann schreibt mir bitte.
nur nebenbei: will jetz hier nicht über art und weise der lounge bzw der preise etc diskutieren, denn das steht bereits alles fest. nur die bestimmungen von der rechtlichen seite fehlen uns noch um alles umsetzen zu können.
greetz toto
(findet übrigens am mittelpunkt deutschlands statt, hatt aber mit der veranstaltung nix zu schaffen...nur damit ihr das wisst...wenn ihr die user-map anguggt da isses in der mitte(logisch) niederdorla heisst das)