3 verschiedene Reklamationen an der Shisha ist eine Rückgabe möglich?

  • Habe von meiner Senior Shisha so langsam mehr als Genug.
    1. Reklamation Rauchsäule undicht und schief
    2. Reklamation nach Ersatzlieferung der 1. Reklamation:
    Ein Ventilstück zum Anschluss des Schlauch lässt sich nicht komplett aufdrehen das das Gewinde
    länger ist als auf der anderen Seite. Die Dichtung an dem Ventil für den Schlauchanschluss war bei der Ersatzlieferung schon gerissen. Gewinde an der Tauchsäule so schlecht gedreht das sich das Tauchrohr nicht komplett bis zur Dichtung eindrehen lässt.So und jetzt die 3. Reklamation: Das Verbindungsstück mit Gewinde zum einschrauben des Tauchrohrs hat sich gelöst. Das Verbindungsstück war nur geklebt und hängt jetzt nur noch lose an der Rauchsäule.


    So nach der ganzen Auflistung der Reklamationen, nun meine Frage an euch.
    Wie seht ihr die Chance die Shisha zurück zu geben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Es handelt sich ja jedes mal eigentlich um andere Reklamationen und nicht um die Gleiche die Behoben wurde. Besteht ein Anspruch auf Rückgabe und Erstattung?
    Ich würde mir lieber bei einem anderen Händler eine solidere Shisha bestellen.

  • soweit ich weiß hat der verkäufer 2 mal die möglichkeit den artikel zu reparieren,
    dann müsstest du eigtl dein geld zurücl bekommen können...

    take me drunk i´m home :ugly:


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  • Das mit der er die Möglichkeit bekommen muss den Artikel 2 mal zu reparieren habe ich auch so im Hinterkopf.
    Nur bin ich mir nicht sicher ob sich die 2 mal auf den Artikel im ganzen bezieht oder er die Möglichkeit bekommen muss 2 mal den gleichen Fehler zu reparieren.

  • nein gilt allgemein, sonst wärs ja sinnlos...
    der verkäufer ist dazu verpflichtet mangelfreie ware zu verkaufn, es sei denn es steht was in der beschreibung...
    achja das ganze lässt sich auch recht schnell über google finden ;)


    klick mich

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    Einmal editiert, zuletzt von chipchap ()

  • Zitat

    Original von chipchap
    nein gilt allgemein, sonst wärs ja sinnlos...


    Hab dann auch mal was gegoogelt... ;)


    Aber das es allgemein auf den Artikel mit den 2 Versuchen der Reparatur bezogen ist. Stimmt lt.
    Verbraucherschutz-Forum so nicht: Forum-Verbraucherschutz


    Zur Beseitigung eines Mangels kann der Händler versuchen, den Mangel zu beseitigen. Die Ware darf danach aber nicht "repariert" aussehen. Scheitert der erste Reparaturversuch darf der Händler noch einen zweiten Versuch machen. (Verschiedenartige Mängel an der gleichen Ware werden separat gezählt!)


    Ich schicke dem Händler eine Mail und hoffe das er dennoch darauf eingeht.

  • hmm ok...
    sorry das wusste ich auch noch nicht, ist aber gut zu wissen ;)
    aber ich denk mal das sollte keine probleme machn, der verkäufer wird dir dein geld schon geben oder dir auch so helfen können...

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  • So nach 3 Arbeitstagen hat sich der Shop dann doch noch gemeldet auf meine Reklamation.
    Geld zurück gibts nicht und stattgegeben wird meine Reklamation auch nicht. X(


    "Schäden dieser Art entstehen durch harte Schläge (wie z.B dem fallenlassen aus der Höhe) und sind nicht auf Verarbeitungsfehler zurückzuführen. Wir bedauern."


    Das Scheiss Teil ist weder runtergefallen noch sonst was und hat sich einfach beim anschrauben der Tachsäule gelöst und das nach grad mal 3 Monaten Benutzung.
    Die nächste Shisha wird bestimmt nicht bei head-shop.de bestellt. Ware wird ungeprüft mit mängeln verschickt und das nicht nur einmal und nun das.

  • Wegener einer 30€ Shisha wollte ich eigentlich nicht zum Anwalt rennen für die Zeit die da wieder drauf geht hake ich die Geschichte lieber ab.
    Ihm nur mit dem Anwalt drohen ok aber ob es was bingt....?
    Ich schreib mal ins Shop-Brevier rein damit anderen das erspart bleibt.