Gesetzteslage

  • Hallo an alle


    Da ich jetzt auch stolzer besitzer einer Shisha bin wollte ich fragen ob jemand von euch mir sagen kann ab welchem alter die shisha freigegeben ist, denn mein kleiner Bruder fragt mich ständich ober er auchmal darf (was ich ihm immer verboten hab :P). (er ist 14 und ich 18 )



    freue mich auf antworten


    mfg Kawumm

    Letz Fetz, sagte der Frosch und sprang in den Mixxer


    Tabakbauer :naughty: :naughty:


    Der BESTE Verkäufer:
    Spassbär ++++ (super Kontakt, immer wieder gerne =))

  • Wie meinst du das? Shisha ist ab 18! Oder meinst du ab wann man zuhaus darf?
    Wenn die Eltern es erlauben darf man in den eigenen 4 Wänden glaube ich ab 14 rauchen! Aber was soll schon passieren?

    Die besten ausm SF: Chos, Tekus, Andeye, Nargilem Man, Hamst0r

  • Hi, Kawumm


    Die Shisha ist genau wie alle anderen Tabakwaren seit Beginn diesen Jahres ab 18.
    Darunter fällt auch Tabakersatz wie "Soex".
    Ob du deinen kleinen Bruder in privater Runde mal mitrauchen lässt ist allerdings deine Sache. Das solltet ihr dann nur villeicht nicht draußen auf dem Spielplatz machen ;)


    MFG Fabian

    Der Hookah-Song: "Smoke on the Water" ;)

  • ich meine wenn ich mit kumpels abhänge (outdoor) und der mit will ob ich dann eine Anzeige bekomm wenn die polizei sieht das der grad am shisha nuggeln is ^^
    aber wenn das ab 18 auserhalb ist hat der halt ein problem ^^

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  • danke für eure Hilfe nur jetzt ist gleich mein Bruder am heulen wenn ich ihm das erzähle denn dann muss er noch 4 jahre warten :D

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  • @Kawuumm: Sei so gut und lasse Deinen Bruder nicht dran ziehen, denn man sollte nicht vergessen das auch Shisha rauchen zu einer Psy. Sucht führen kann. :rolleyes:
    Es hat schon seinen Grund weshalb es erst mit 18J. erlaubt ist. ;)
    Gruß Blue

  • ja der hat erst 3-4 mal oder so also noch kein suchti :D
    aber danke dafür das ihrgeantwortet habt

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  • Ist die Shisha selber nicht ohne altersfreigabe? so als Dekogegenstand? ^^ Ich glaub Bongs/Pfeifen kann man sich doch auch einfach so kaufen?
    Nur der Tabak ist ab 18 ;)

  • Hey, Carlammoth


    Ja, das stimmt.
    Wenn sie aber im Park sitzen und sein kleiner Bruder mitraucht, dann wird die Polizei ihnen sicherlich nicht glauben, dass sie die Shisha nur ansehen.



    MFG Fabian

    Der Hookah-Song: "Smoke on the Water" ;)

  • Im Park oder so würd ich auch nicht rauchen an eurer Stelle! Falls er mal mitrauchen darf, dann zuhaus!
    @ Halber und Carlammoth: Wurde das nicht geändert? Ich meine auch Shisha's darf man jetzt nicht mehr kaufen! Bin mir aber nicht sicher

    Die besten ausm SF: Chos, Tekus, Andeye, Nargilem Man, Hamst0r

  • Hi, Benjii


    Eine Änderung wäre mir neu, Ich könnte es mir aber gut vorstellen.
    Weiß jemand näheres darüber? Würde mich doch interessieren, obwohl es mir eigentlich egal sein könnte, da ich ja bereits meine 18 Winter erlebt habe ^^


    MFG Fabian

    Der Hookah-Song: "Smoke on the Water" ;)

  • das mit der gesetzesänderung ist mir auch neu...
    aber dann hätten die das im fernsehn,radio,internet oder sonstigen medien gesagt.
    das rauchen ist doch wohl klar, du rauchst tabak also ist es ab 18 sonst würde das rauchergesetz ja kein sinn machen

    Zitat

    Original von Chrizl17
    Warum hatte ich einen bereits gekauten kaugummi in meinem karton :>? Warn bisschen eklig, da ich reingefasst hab ^^.




    grüße


    :D

  • JuSchG


    § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren


    (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.


    (2) 1 In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. 2 Dies gilt nicht, wenn ein Automat


    1. an einem Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder


    2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren Tabakwaren nicht entnehmen können.





    Der Verkauf von Rauchgeräten müsste dann erlaubt sein. Aber da die Kids sowieso nicht rauchen dürfen, begiebt sich eben kein Verkäufer gerne ins "Gefahrengebiet".





    Edit: Falls es noch jemanden interessiert:
    § 28 Bußgeldvorschriften


    (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig


    12. entgegen § 10 Abs. 1 Tabakwaren abgibt oder einem Kind oder einer jugendlichen Person das Rauchen gestattet,


    13. entgegen § 10 Abs. 2 Satz 1 Tabakwaren in einem Automaten anbietet,


    (5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

    Und Sterne bzw. Postinggeilheit braucht mir mit 0,29 Postings pro Tag keiner unterstellen :)


    Ist hier sowieso größtenteils ein Kinderforum in dem jeder stichelt und die Mods die größten Indizierer des www sind.


    Der "ich schreib in internetforen alles klein hype" ist vorbei!

    Einmal editiert, zuletzt von muXx ()

  • Zitat

    Original von h-h-sm0ker
    bei uns im REAl-markt kann man auch shishas kaufen aber da sind sie ab 18... ich weiß jedoch nicht wie die das handhaben


    auch wenns sinnvoll ist, ist das glaub ich nicht vom gesetz erzwungen, da das besitzen an sich ja nich gleich zum rauchen führt. Man könnte sie ja "theoretisch" nur als deko benutzen!
    Ich mein warum darf man den ne bong kaufen??? Man darf es obwohl es offensichtlich ist wofür man es benutzt.
    Wir leben in einem staat mit einem ziemlich komischem gesetz. Das tut jetzt nichts zur sache aber, man darf zum beispiel auch nackt mitm auto rumfahren (auch im cabrio), aber dann nicht aussteigen! Also du siehst, es ist ziemlich komisch und sinnlos!

    ..:: Shisha is a life attitude ::.. :rolleyes:

  • also erlaubt ist dass ales erst ab 18.
    leichte alkoholhaltige getränke dürfen kinder ab dem altervon 14 jahren unter der aufsicht und verantwortung der eltern in maßen zu sich nehmen. keine ahnung wie dass mit dem rauchen ist... ich denke ähnlich


    kläre dass liebermal mit deinen eltern... nich dass du noch stress bekommst weil du ihn rauchen lässt ;)

    schon sehr oft gehandelt ;)

  • Rauchen ist ab 18, egal, um welche Rauchware es sich handelt.
    Auch Tabakersatz zählt als Rauchware, solange er geraucht wird :D


    Wenn du ihn privat mal mitziehen lässt, ist da im Prinzip dein Bier.
    Nur legal ist es dennoch nicht. Denn im Zweifellsfall machst du dich strafbar, weil du einem Minderjährigen den Zugang zu Rauchwaren erlaubt hast.


    Und deine Eltern (bzw. die Eltern deines Bruder, die aber in dem Falle ja die selben sein sollten *grind*) machen sich eventuell wegen Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht staffällig, weil sie deinem Bruder das Shisharauchen nicht verboten haben.
    Macht er es natürlich trotzdem, sind deine Eltern je nach Situation (ob sie davon wissen konnten oder nicht) aus dem Schneider - du jedoch kannst dennoch (theoretisch) angezeigt werden.


    Das ändert übrigens auch nichts daran, wenn deine Eltern es ihm erlauben - dann sieht es so aus, dass deine Eltern grob fahrlässig handeln bzw. bewusst die Regeln des Gesetzgebers brechen.



    Jedoch, wie so oft, gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wo kein Richter, da kein Urteil! ;)



    Zum Thema "Erwerb von Shishas": Die blosen Utensilien zum Rauchen sind (zumindest vom Gesetzgeber her) ohne Altersbeschränkung.
    Jeder darf ja auch ein Feuerzeug oder einen Aschenbecher erwerben.


    Jedoch darf ein Geschäft natürlich selber bestimmen, mit wem es (Kauf-)Verträge abschließen möchte.
    Sollte also der Verkäufer der Meinung sein, dass der Kunde noch nicht reif / alt genug ist, mit Feuer umzugehen, darf er ihm das Kaufen von Streichhölzern untersagen.


    Manche Läden haben also Regeln, die nichts mit dem Gesetz zu tun haben, sondern aus anderen Gründen getroffen werden.


    Man darf z.B. ja auch kein Haschich oder andere Canabisprodukte erwerden. Der bloße Besitz oder Erwerb einer Bong jedoch ist gestattet.
    Eine Shisha "aus Dekozwecken" ist also auch jedem Minderjährigen gestattet, genauso wie auch jeder 10-Jährige theoretisch eine Pfeife besitzen dürfte oder sich die Wände mit Malboro-Werbung zukleistern könnte, wenn er wollte.




    Dieser Beitrag stellt die Meinung eines Laien da. Für Diese Informationen kann demnach keine Gewährleistung oder Haftung von mir erwartet werden.
    Fragen Sie im Zweifellsfall einen Anwalt, dieser kann für gegebene Informationen haftbar gemacht werden.

    Ich antworte nicht auf Fragen, die man aufgrund guter Schlechtschreibung erraten muss!


    [18:06:34] black2311: so ne lustige community findet man net überall


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    ---


    (Bewertung in Schulnoten)

    2 Mal editiert, zuletzt von JeyDie ()

  • wow danke mit so viel interesse habe ich nicht gerechnet *verneig*
    naja dann muss er eben warten ^^ (oder lieb fragen)

    Letz Fetz, sagte der Frosch und sprang in den Mixxer


    Tabakbauer :naughty: :naughty:


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