Sch*** Qualität der Nargilem NP - das kann doch nicht wahr sein

  • Zitat

    Original von DelaSouL
    ja aufjedenfall nochmal reklamieren und eine komplett neue pfeife beantragen


    mein gewinde ist auch langsam kaputt.... lässt sich nurnoch schwer reinschrauben


    die gewinde von nargilem sind so oder so nicht sonderlich gut


    Pflege ist das A und O ..

    Sitting in the empty black
    The last slivers of dusk have passed
    Accept the dawn to ease the fear
    One day I will not be here
    Death she comes and with her thread
    Upon me ties a mask for dead
    Its tears of blood begin to seep
    And bleed the sky


    Gehandelt mit


  • Fragt sich nur wie lange noch. Wer gut schmiert der gut fährt!!! ;)


    Etwas Vaseline aufs Gewinde und gut ist mit Pflege! Hält lange und dichtet noch zusätzlich ab.



    Zwar bräuchte der Tabak-Bauer dringend einen :duden:, jedoch hat er mit seiner Behauptung, sofern ich sie jetzt richtig entziffern konnte :lol:, völlig Recht denn,...



    ...Eine Reklamation nach BGB ist gerechtfertigt, wenn die Ware oder Dienstleistung, die reklamiert wird, fehlerhaft ist. Das heißt, gewisse zugesicherte oder zu erwartende Eigenschaften, die dem Käufer nutzen könnten, sind nicht vorhanden. Beispielsweise liegt ein technischer Defekt vor.


    Der Käufer reklamiert also beim Verkäufer. Dieser hat nun mehrere gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten, den Mangel zu beseitigen:


    Umtausch: Der Verkäufer nimmt die reklamierte Ware zurück und händigt solche aus, die diesen Fehler nicht aufweist. Übliche Vorgehensweise bei geringwertigen Gütern.


    Reparatur: Der Verkäufer behebt den Mangel auf seine eigenen Kosten, so dass der Reklamationsgrund entfällt. Streng genommen ein Sonderfall des Umtauschs, der bei höherwertigen Gütern gebräuchlich ist. Bei Dienstleistungen spricht man hier auch von einer Nachbesserung.


    Wandlung: Der Verkäufer gibt dem Käufer sein Geld zurück. Er erhält im Gegenzug die fehlerhafte Ware zurück, sofern das mit angemessenem Aufwand möglich ist.


    Minderung: Der Verkäufer erstattet einen Teilbetrag, der Käufer behält die fehlerhafte Ware. Dies ist die häufigste Lösung bei reklamierten Urlaubsreisen und anderen Dienstleistungen.


    Es liegt laut §437 BGB in der Entscheidung des Käufers welche Form der Nacherfüllung dieser wählt.Die Lösung muß für den Käufer zumutbar sein. So kann der Verkäufer beispielsweise nicht unbegrenzt erfolglose Reparaturversuche vornehmen.Genaugenommen sind es nur 2 Versuche! Auch die Aushändigung einer ganz anderen Ware oder eines Gutscheins ist nur mit dem Einverständnis des Käufers zulässig.


  • Du musst ihn auf jeden Fall 1. machen lassen.



    Wenn das 3 mal in die Hise geht, darfst du eine neue Bowl oder das Geld dafür zurückverlangen.

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  • Nein, muß er nicht!!! Er kann die weichkloppen indem er denen zeigt das er ein Paragraphenreiter ist und Ahnung hat welche Rechte ihm zustehen. Ein guter Brief genügt und die machen was sie müsen und vor allem das was dem Kunden rechtlich zusteht!



    Rechtlich gesehen nach dem 2. nicht erst nach dem 3. mal!!! Siehe oben meinen vorherigen Beitrag!!! An Paragraphen haben sich sogar Händler zu halten, nicht nur Kunden ;) !!! Am besten immer hart und konsequent bleiben, dann versuchen die einen erst garnicht übern Tisch zu ziehen.

  • Blubberhaus.de anrufen und falls schildern mir haben se das ding umgetauscht .. aber geil wie vielen das hier auch passiert und ich mit meinem ersten post wurde so etwas von vollgeflamet vonwegen das ich ja soooo scheisse mit meiner shisha umgegangen sein muss weil nargilems sind ja super mega shishas.



    Naja ruf Blubberhaus.de an die werden dir helfen denke ich.



    MfG Anti



  • Er muss aber den Händler reperieren lassen, wenn dieser das vorschlägt.

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  • Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn ein Händler ein Jahr lang ne Shisha repariert (immer wieder) erfüllt diese nicht den Sinn für den sie gedacht ist (für die Zeit, die sie in der Reparatur ist). Irgendwo muss da ja eine Grenze gesetzt sein, da hört sich 2mal realistisch an. Über einen Paragraphen hierzu wäre ich dennoch sehr erfreut


    Edith sieht gerade, dass es §437 sein soll. Mal gucken...


    Edith2 findet beim querlesen:
    § 439
    Nacherfüllung


    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Toxo ()


  • (3) 1Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. 2Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. 3Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.


    Zu einem Paragraphen gehört auch mehr, als nur der erste Teil ;)

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  • Und was willst du nun damit sagen?
    Sind die Kosten denn unverhältnismäßig? Das wage ich zubezweifeln und bevor man ein Gericht damit vertraut, sollte der Hersteller bzw. Shop doch kulanterweise einlenken.


    Und ein erheblicher Nachteil entsteht schon dadurch, dass sie durch ein "Bowl wurde am Gewinde geklebt" weniger Wert ist, als eine Bowl, die das selbe Alter/Abnutzung hinter sich hat und noch unbeschadet ist. Wenn man will (Bowl kostet 40,- Euro) macht die Bowl 1/3 des Wertes aus. Wenn das kein erheblicher Nachteil ist!? Aber was solls, ich muss mich ja (wenn überhaupt) mit dem Shop und nicht hier rumstreiten. ;-)

    Einmal editiert, zuletzt von Toxo ()

  • Zitat

    Original von Toxo
    Und was willst du nun damit sagen?
    Sind die Kosten denn unverhältnismäßig? Das wage ich zubezweifeln und bevor man ein Gericht damit vertraut, sollte der Hersteller bzw. Shop doch kulanterweise einlenken.


    Und ein erheblicher Nachteil entsteht schon dadurch, dass sie durch ein "Bowl wurde am Gewinde geklebt" weniger Wert ist, als eine Bowl, die das selbe Alter/Abnutzung hinter sich hat und noch unbeschadet ist. Wenn man will (Bowl kostet 40,- Euro) macht die Bowl 1/3 des Wertes aus. Wenn das kein erheblicher Nachteil ist!? Aber was solls, ich muss mich ja (wenn überhaupt) mit dem Shop und nicht hier rumstreiten. ;-)


    Natürlich.



    Ob er jetzt ein Fünftel einer Packung eines 2-Komponenten-Klebers verbraucht oder dir eine neue Bowl schickt .. das ist unverhältnismäßig!

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  • Unverhältnismäßig ist hier nur der Preis zur Qualität!!!
    Außerdem verhält sich der Händler Unverhältmismäßig dem Kunden gegenüber!
    Anstatt dieses Problem kulant und auf Kundenerhaltende Art aus der Welt zu schaffen versucht er es mit Scheinbarer Schadensbegrenzung, nicht wissend oder nicht wissen-wollend das er sich selbst dadurch erheblichen Imageschaden zufügt! Von Kundenpflege scheint der sowieso nicht besonders viel zu halten denn als Hersteller hätte ich schon bedenken wenn sich Potentielle Kunden über eine schlechte Qualität meiner überaus teuren Produkte beschweren würden! Fehler gehören in der QS der Firma untersucht, aus der Produktion geschafft und geschädigte Kunden dafür angemessen entschädigt! Aber wer mit Pfusch, Pfusch zu beheben versucht, hält selber nicht wirklich was von Qualität. Deshalb ist teuer auch nicht immer gleich Qualität!!! Genau aus dem Grund bin ich auch nicht so blöd 100,-Euronen und mehr für eine "Blumenvase", ein Metallrohr und ein stück Schlauch auszugeben! Denn, ist damit mal was nicht in Ordnung hat man, weils so teuer war und es schade ums Geld ist, nur Streß an der Backe! Die günstigere Shisha klopp ich einfach in die Tonne, es wird ne neue gekauft und gut ist. Das schadet dem Geldbeutel und den Nerven zumindest nicht so als wenn man 150,- Euros für ne Shisha ausgibt und 2 Monate später hat man nur noch nen Haufen Schrott über, Ärger mit dem Händler und man kommt wieder mal um einen Teuren Neukauf nicht herum!


    Naja wie auch immer, ich bin eigentlich immer davon ausgegangen das ne Shisha ihren Zweck, nämlich das Rauchen erfüllen soll und nicht zum Prollen ( ich bin aber ein edelraucher weil meine Shisha 150,- Euro gekostet hat) da ist. Aber leider werde ich immer öfter eines besseren belehrt.

  • Zitat

    Original von SMOGGER
    Unverhältnismäßig ist hier nur der Preis zur Qualität!!!



    Kann man sehen wie mal will, aber hier geht es um die Gesetzeslage und die ist eindeutig.

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  • Zitat

    Original von Connor MacManus



    Kann man sehen wie mal will, aber hier geht es um die Gesetzeslage und die ist eindeutig.


    Kann dir nicht recht geben.
    Ich habe für eine ganze/unkaputte Ware bezahlt und nicht für eine reparierte.
    Und ob der Hersteller nun für 1 Euro Kleber + 2,20 Versand (3,20) mir schickt oder für 14 Euro Versand zahlt um mir eine neue Bowl beispielsweise zu schicken (11 Euro Unterschied) soll erstmal ein Gericht entscheiden, ob zweitere Veriante unverhältnismäßig ist.
    Im Vergleich zu dem Schaden, der mir durch eine reparierte Shisha entsteht (mehr als 11 Euro Wertverlust), sind deren Aufwendungen (schließlich ist es ihre Pflicht für eine mängelfreie Sache zu sorgen) eine Nichtigkeit (oder zumindest nicht so hoch wie meine).

  • Zitat

    Original von Toxo


    Kann dir nicht recht geben.
    Ich habe für eine ganze/unkaputte Ware bezahlt und nicht für eine reparierte.
    Und ob der Hersteller nun für 1 Euro Kleber + 2,20 Versand (3,20) mir schickt oder für 14 Euro Versand zahlt um mir eine neue Bowl beispielsweise zu schicken (11 Euro Unterschied) soll erstmal ein Gericht entscheiden, ob zweitere Veriante unverhältnismäßig ist.
    Im Vergleich zu dem Schaden, der mir durch eine reparierte Shisha entsteht (mehr als 11 Euro Wertverlust), sind deren Aufwendungen (schließlich ist es ihre Pflicht für eine mängelfreie Sache zu sorgen) eine Nichtigkeit (oder zumindest nicht so hoch wie meine).


    Du, ob das Recht ist oder nicht, darüber musst du dich mit den Gesetztgebenden streiten, aber Recht ist es!


    Und es wird ja auch nicht anders in der Produktion gemacht!

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  • Zitat

    Original von ShishaMâNû
    Wenn die gelieferte ware nich " frei von mängeln " ist müssen die sie ihm
    " frei von jeglichen Mängeln " erstatten


    mfg Manu



    Aber der Verköufer hat eben im Falle, dass eine Erstattung die Kosten einer Reperatur in unverhältnismäßigem Maße übersteigt, das Recht, bevor er er austauschen muss, zwei mal zu reparieren oder vom Hersteller repariern zu lassen.

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  • ja reparieren aber repariert werden muss im maße das die shisha den selben wert behält und der wert nicht vermindert wird ;) das heißt sie müssen neues gewinde hergeben und sie so kleben wie sie normalerweiße bei der 1. Produktion produziert wurde...

  • Zitat

    Original von ShishaMâNû
    ja reparieren aber repariert werden muss im maße das die shisha den selben wert behält und der wert nicht vermindert wird ;) das heißt sie müssen neues gewinde hergeben und sie so kleben wie sie normalerweiße bei der 1. Produktion produziert wurde...


    Warum denn das?



    Das stimmt nicht, das Gesetz besagt es doch anders. Auch Händler haben Recht.



    Wenn denn beispielsweise bei einem 1500 Euro Fernseher die LED kaputt ist und man sie nur auszutauschen braucht, dann kann es doch nicht rechtens sein, dass der Händler auch alle anderen Teile, die Abnutzungeerscheinungen ausgeliefert sind, auswechseln muss.
    Das Beispiel ist zwar krass, aber zeigt worauf das Gesetzt abzielt. Das Gewinde ist nunmal ein Verschleißteil und muss auch nicht ersetzt werden.

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  • Ich denke der Händler hat da Recht, so lange er das ganze klebt udn zwar auf eine Art und Weise, die durchaus verträglich ist mit der Qualität des Herstellers, sodass der Kunde aufgrund von Herstellungsfehlern keinen Nachteil hat.