Shisha Shop Garantie

  • HI hatte so im Monat Mai mir ne Junior Shisha zugelegt bei Shisha-Laden



    Die Rauchsäule is nachn paar mal rauchen abgeflogen hab das mit tesa geklebt wollte mal fragen wie lang die Garantie is oder ob es überhaupt eine gibt.... kenne nur das 14 Rückgaberecht ohne Gründe......



    Ich dachte am Anfang dasses keine gibt oder gibts doch?


    Danke für alle Antworten


    Grüße Kenny

    Bewertungen:

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    (¸.•´ (¸.•´ (¸.•*´¯`*•>Get Up, Stand Up, Stand Up 4 the Pipe

  • Dazu muss man Chris keine Mail schreiben sondern einfach nur in die AGB's schauen:


    I still believe in paradise. But now, at least, I know it's not some place you can look for. Because it's not where you go. It's how you feel for a moment in your life and if you find that moment, it will last forever...


  • Also ganz ausführlich:


    14 Tage Geld Zurück Garantie ohne Angabe von Gründen
    1 Jahr Garantie, die Beweispflicht liegt beim Verkäufer ( d.h wenn er nicht ersetzten wollte, was Chirs sicherlich nicht will ;) , muss der Verkäufer nachweisen dass du Schuld an dem Schaden hast )
    1 Jahr Grantie, die Beweispflicht liegt beim Käufer ( d.h du musst beweisen dass der Verkäufer schuld ist, warum auch immer. )


    Chris wird sie dir ersetzten.


    Schreib ne Mail keine PN, auf PNS bekommst du keine Antwort. Oder ruf ihn an :)

  • Zitat

    Also bei mir is der Schlauchanschluss abgebrochen und es war keine Garantie *mich wunder


    dann wurdest du entweder ver****** oder aber es war der schlauch selbst, dieser mag je nach definition ein verschleissteil sein...dabei gibt es dann auch wieder andere regelungen...glaube ich, bin gerade zu faul das BGB rauszukramen...

  • Verdreht hier mal nicht Garantie und Gewährleistung...


    Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung vom Hersteller des Produktes, die er nicht geben muss aber die meisten tuen es...


    Gewährleistung ist Gesetzlich geregelt, Der Händler muss 2 Jahre Gewährleistung geben, es sei den es Handelt sich um einen B2B (Business to Buisness = Händler zu Händler) kauf, Dann nur 1 Jahr.


    Bei der Gewährleistung ist der Verkäufer die ersten 6 Monate in der Beweislastpflicht, was heißt innerhalb der ersten 6 Monate nach kauf muss der Händler beweißen das dass Produkt ohne Fehler somit Einwandfrei aus dem Hause gegangen ist für den Fall das er die Gewährleistung ablehnen will.


    Nach den 6 Monaten findet eine Beweislastumkehr statt, das heißt danach muss der Kunde dem Händler beweißen das dass Produkt von anfang an einen Fehler hatte, ansonsten muss er dem Kunden keine Gewährleistung bieten.


    Wobei man dazu sagen muss das viele Händler einfach so "kulant" sind und auf diesen Beweiß verzichten...


    Gruß


    Chris

  • na das hört sich doch wenigstens mal nach einer kompetenten antwort an.


    gruss (von jemandem der noch immer zu faul ist das BGB rauszuholen und es selbst nachzuschlagen...)

  • Zitat

    Original von Wanderer


    dann wurdest du entweder ver****** oder aber es war der schlauch selbst, dieser mag je nach definition ein verschleissteil sein...dabei gibt es dann auch wieder andere regelungen...glaube ich, bin gerade zu faul das BGB rauszukramen...


    Nein, ich meine den Schlauchanschluss an der Rauchsäule. Hab die Shisha 3 mal bestellt, eine für mich und zwei für kumpels, und bei 2 von 3 dieser Pfeifen ist der Schlauchanschluss abgebrochen.
    Naja, hab Chris ne mail geschrieben und er meinte "sowas passier normalerweise nicht ohne gewalteinwirkung".

    Positiv gekauft bei: coco87