Shisha Bars und Tabaksteuer

  • Ich spiele mit dem Gedanken in meiner kleinen Stadt eine Shisha Bar zu eröffnen.


    Natürlich brauche ich erstmal gewisse Informationen bevor ich meine ersten Kalkulationen anstellen kann.


    Folgende Sachen müsste ich wissen. Vielleicht kann man mir hier helfen.


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    1. Steuerberechnung:



    Angenommen ich packe in jeden Kopf 10 Gramm und nehme pro Kopf 3,50 Euro pro Kopf. Aus einer 250 Gramm Packung kriege ich dann theorethisch 25 Köpfe.


    Das wären dann 87,50 Euro - Tabak = Rund 80 Euro


    Wiefiel Steuern muss ich jetzt an den Staat zahlen? PS: Auf Kohle zahle ich ja keine Steuern :D


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  • Hö ?
    Sorry, ich liege evtl(bestimmt) falsch, ich bin noch nicht so bewandert auf dem Bereich der Steuern, aber du zahlst doch nur Steuern auf die 250 gr Tabak.
    Es ist doch egal, für wieviel du du eine shishaladung verkaufst, wichtig ist nur die Menge. Und theoretisch hast du bei dem Kauf von dem Tabak bereits die Steuer(n) gezahlt, oder habe ich eine nicht beachtet ?


    Sry, erst K12 1 aba wire lk :P zerreist mich :D


    mfg KEtchup


    Ps Ich hab keinen plan :P ;)

  • Nein, soweit ich weiß muss ich beim Verkauf auch nochmal Steuern entrichten.


    Ob es nun die Mehrwertsteuer ist oder eine zusätzliche Tabaksteuer weiß ich nicht genau. Daher ja auch meine Frage.


    Hier gleich noch meine 2. Frage.


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    Schank und Speiselizenz:


    Was muss ich für eine Schank und Speiselizenz bezahlen. Und muss ich sie:


    einmalig, monatlich oder jährlich bezahlen?


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  • Geh lieber mal zu einem Steuer- oder Unternehmensberater. Das Forum mag zwar Qualitativ gut sein was Shishas betrifft, aber wenn es wirklich um eine Existenzgründung geht würde ich mich nicht allein auf die Information aus so einem Forum stützen 0o

  • wo willste denn aufmachen? wär ma goil was in meiner nähe :D die haben hier zwar ne bar in ne shishalounge umfungiert aber war noch nicht drinne kp ob das gut ist oder nicht :D

    blubb -> blubber -> blubbkrawumm :D

  • Zitat

    Original von Haufen24


    Geh lieber mal zu einem Steuer- oder Unternehmensberater. Das Forum mag zwar Qualitativ gut sein was Shishas betrifft, aber wenn es wirklich um eine Existenzgründung geht würde ich mich nicht allein auf die Information aus so einem Forum stützen 0o


    Ja so sehe ich das auch.


    Aber man darf eigentlivch nur noch eine 50g Packung verkaufen. Man darf einmal versteuerte Tabakmengen nicht mehr in kleiner Mengen teilen und dann verkaufen. Eigentlich müsstest du jedem Gast eine 50g Packung verkaufen und der müsste dann selberdamit umgehen.



    Aber bitte wende dich an eine richtige Beratugsstelle.

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  • Zitat

    Original von Gabi
    Das mit der 50Gramm Packung leuchtet schon ein, aber wie machen das denn andere Bars?


    Weil so können sie garkeinen Profit machen, da eine 50 Gramm Packung nach der Steuer ja 3,60 Euro kostet.


    So wie ich es kenne, hauen sie ihren Tabak in ein großes Glas damit er frisch bleibt und holen da immer was raus wenn sie einen Kopf machen.


    Das dürften sie eigentlich nicht. Nunja sie machen, wenn sie es streng nach der Gesetzesvorlage machen, Profit dadurch, dass sie die Shisha und das Ambiente gegen Geld anbieten. Am Tabak dürfen sie nicht verdienen.

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  • Soweit ich weiß musst du für jeden Gast ein 50g Päckchen aufmachen, aber was ich hier in der Gegend gehört hab hält sich da wohl keiner dran..

  • Das heißt wenn ich jetzt eine 250 Grammpackung für weiß ich was kaufe muss ich auf den Verkaufspreis (ca. 11,50) Euro die Steuern zahlen.


    Den Rest berechne ich dann einfach als Service.


    Das heißt wenn ich jetzt mit 250 Gramm 25 Köpfe mache und damit 80 Euro einnehme, zahle ich nur auf die 11,50 Euro die Tabaksteuer weil ich den Rest als Service rechne.


    Das ist gut :)


  • Du darfst den tabak nur in der Packung an den Kunden geben. Du kannst da keine Köpfe daraus machen. Du stellst ihm eine Shisha hin, gibst ihm Kohle und dann muss er mit dem Tabak, den er bei dir oder sonst wo gekauft hat, einen Kopf machen, oder du machst ihn.


    Der Tabak ist schon versteuert.

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  • das ist richtig.


    aber du müsstest ihm dann auch - so stehts im gesetz - die kompletten 50g geben.
    da gabs letztens irgendwo einen thread zu, in dem der bescheid abgedruckt war.


    an die anderen: steuer ist ein komplexes thema. da die ust ein durchlaufender posten ist, das SO aber nicht bei tabak funktioniert, wird das kompliziert.


    am besten nen steuerprofi fragen.



    edit: hier der thread Habe MerkBlatt vom Zoll gegen ShiSha Cafes gefunden...

    Von allen großartigen Gefühlen, die die menschliche Brust in dem heißen Drange des Kampfes erfüllen, ist [...] keines so mächtig und konstant wie der Seelendurst nach Ruhm und Ehre, den die deutsche Sprache so ungerecht behandelt, indem sie ihn in Ehrgeiz und Ruhmsucht, durch zwei unwürdige Nebenvorstellungen, herabzusetzen strebt.

    Einmal editiert, zuletzt von bombling ()

  • Zu dem Thema Steuern:


    Auf die Sachen, die du einkaufst zahlst du als Unternehmer Vorsteuern, die du vom Staat zurück bekommst, jedoch musst du Steuern zahlen wenn du etwas verkaufst, sprich 16% gehen davon an Papa Staat.


    Zu deiner anderen Frage, macht ein Wirt jedes mal ein neues Fassbier auf?


    FG Alex

  • schade ostsee ist sehr weit von mir entfernt :( ich hoffe hier macht ma jemand ne gescheite ne shisha bar auf!! (ortenaukreis pls xD )

    blubb -> blubber -> blubbkrawumm :D

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  • vorsteuer = umsatzsteuer in dem falle, weil sie am tabak nichts mehr verdienen darf, laut zollbrief.
    seperat versteuern mußt du allerdings deine service-leistung. quasi das befüllen des kopfes und die nutzung deiner pfeife.

    Von allen großartigen Gefühlen, die die menschliche Brust in dem heißen Drange des Kampfes erfüllen, ist [...] keines so mächtig und konstant wie der Seelendurst nach Ruhm und Ehre, den die deutsche Sprache so ungerecht behandelt, indem sie ihn in Ehrgeiz und Ruhmsucht, durch zwei unwürdige Nebenvorstellungen, herabzusetzen strebt.

    Einmal editiert, zuletzt von bombling ()