• So ich hab mal ne Frage, ein Kollege von mir hat n shisha café aufgemacht, jetzt will er wissen ob er da legal den feuchten alten tabak anbieten darf, wenn ja benötigt man dafür irgendeine erlaubnis oder kann er das einfach so verkaufen???

  • Wenn sich der Shop in Deutschland befindet, darf er den "guten" Tabak meines Wissen nach nicht verkaufen, bzw. anbieten, auch wenn er versteuert wurde.



    edit: aber Serbetli ist ja eine gute Alternative.

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  • Salam...


    wenn er solch eine selbstverständlichkeit nicht weiß, dann sollte er sich nochmal überlegen ob er wir bereit ist einen internetshop aufzumachen. Jeder Tabak der mehr als 5 % feuchtigkeit hat(glycerin) hat und hier in deutschland verkauft wird, ist illegal.

  • jo genau ^^


    hab mich jetzt schon gewundert beim zweiten mal thread kucken "wat, hab ich mich so verkuckt und dann auch noch schwachsinn geschrieben?"


    ne ich denke, dass dein Kumpel es beantragen muss, dass er den Tabak anbieten darf, aber der Genehmigung steht eigentlich nichts im Wege.

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  • Zitat

    Original von WhispR


    zu erst schreibst du dein Freund hat eins aufgemacht, jetzt schreibst du er will eins aufmachen!
    also was jetzt???


    Tabak (der mmehr als 20% Feuchtigkeit hat) anzubieten, oder zu verkaufen ist in Deutschland illlegal, das sollte alles sagen..


    Tabak der mehr als 5 % hat ...


    Shisha Cafés sind aber die Ausnahme.

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  • Warum sollte es für Shisha Cafes eine Ausnahmeregelung geben? Macht doch irgendwie keinen Sinn O.o Die 5% Regelung ist doch im Prinzip gedacht um die Leute zu schützen, warum dann für Cafes aufheben [Blockierte Grafik: http://www.ugly-smilies.de/data/uglystupid1.gif]

  • falsch die ist da um leute vor betrug zu schützten
    die regel wurde vom pfeifentabak übernommen den tabakverkäufer weiter angefeuchtet haben um den teurer zu verkaufen


    das war dann die alte idee dieses gesaetztes welche sich mitlerweile verändert hat aber deshalb gibt es noch die ausnahmeregelung für shisha-cafes

    Abwarten und teetrinken anstatt aufregen


    einfach mal locker bleiben

  • Zitat

    Original von Manke


    falsch die ist da um leute vor betrug zu schützten
    die regel wurde vom pfeifentabak übernommen den tabakverkäufer weiter angefeuchtet haben um den teurer zu verkaufen


    das war dann die alte idee dieses gesaetztes welche sich mitlerweile verändert hat aber deshalb gibt es noch die ausnahmeregelung für shisha-cafes


    Ach so, verstehe ich das richtig dass der Tabak angefeuchtet wurde, nach dem Motto "Aus 50g mach 60g"? Bekloppt....

  • aber genau so war es fürher weil das ist pures geld

    Abwarten und teetrinken anstatt aufregen


    einfach mal locker bleiben

  • Er hat eins aufgemacht, aber er verkauft da nur den 5% deswegen hab ich ihm die nummer von einem großhändler gegeben. Jetzt will er da den guten tabak einführen wollte aber von mir wissen ob man dafür irgendeine bescheinigung braucht.

  • wie oft noch für cafes gibts ne ausnahmeregelung

    Abwarten und teetrinken anstatt aufregen


    einfach mal locker bleiben