So ich hab mal ne Frage, ein Kollege von mir hat n shisha café aufgemacht, jetzt will er wissen ob er da legal den feuchten alten tabak anbieten darf, wenn ja benötigt man dafür irgendeine erlaubnis oder kann er das einfach so verkaufen???
Shisha Café
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Wenn sich der Shop in Deutschland befindet, darf er den "guten" Tabak meines Wissen nach nicht verkaufen, bzw. anbieten, auch wenn er versteuert wurde.
edit: aber Serbetli ist ja eine gute Alternative.
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Salam...
wenn er solch eine selbstverständlichkeit nicht weiß, dann sollte er sich nochmal überlegen ob er wir bereit ist einen internetshop aufzumachen. Jeder Tabak der mehr als 5 % feuchtigkeit hat(glycerin) hat und hier in deutschland verkauft wird, ist illegal.
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ich weiss nich aber ich glaube ich hätte lieber schreiben sollen er will ein shisha café aufmachen. kein laden zum verkaufen
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jo genau
hab mich jetzt schon gewundert beim zweiten mal thread kucken "wat, hab ich mich so verkuckt und dann auch noch schwachsinn geschrieben?"
ne ich denke, dass dein Kumpel es beantragen muss, dass er den Tabak anbieten darf, aber der Genehmigung steht eigentlich nichts im Wege.
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wo muss man denn da hin gehen
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Zum *Feuchten-Tabak-Verkaus-Amt*
Ne ma im Ernst...Sicher das es die richtige Idee von deinem Freund war?
Vielleicht sollte er sich vorher mal informieren! -
zu erst schreibst du dein Freund hat eins aufgemacht, jetzt schreibst du er will eins aufmachen!
also was jetzt???Tabak (der mmehr als 5% Feuchtigkeit hat) anzubieten, oder zu verkaufen ist in Deutschland illlegal, das sollte alles sagen..
Edit: hatte mich verschrieben
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Zitat
Original von WhispR
zu erst schreibst du dein Freund hat eins aufgemacht, jetzt schreibst du er will eins aufmachen!
also was jetzt???Tabak (der mmehr als 20% Feuchtigkeit hat) anzubieten, oder zu verkaufen ist in Deutschland illlegal, das sollte alles sagen..
Tabak der mehr als 5 % hat ...
Shisha Cafés sind aber die Ausnahme.
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Zitat
Original von JoZ
Tabak der mehr als 5 % hat ...
Shisha Cafés sind aber die Ausnahme.
Warum sollte es für Shisha Cafes eine Ausnahmeregelung geben? Macht doch irgendwie keinen Sinn O.o Die 5% Regelung ist doch im Prinzip gedacht um die Leute zu schützen, warum dann für Cafes aufheben [Blockierte Grafik: http://www.ugly-smilies.de/data/uglystupid1.gif]
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falsch die ist da um leute vor betrug zu schützten
die regel wurde vom pfeifentabak übernommen den tabakverkäufer weiter angefeuchtet haben um den teurer zu verkaufendas war dann die alte idee dieses gesaetztes welche sich mitlerweile verändert hat aber deshalb gibt es noch die ausnahmeregelung für shisha-cafes
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Zitat
Original von Manke
falsch die ist da um leute vor betrug zu schützten
die regel wurde vom pfeifentabak übernommen den tabakverkäufer weiter angefeuchtet haben um den teurer zu verkaufendas war dann die alte idee dieses gesaetztes welche sich mitlerweile verändert hat aber deshalb gibt es noch die ausnahmeregelung für shisha-cafes
Ach so, verstehe ich das richtig dass der Tabak angefeuchtet wurde, nach dem Motto "Aus 50g mach 60g"? Bekloppt....
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aber genau so war es fürher weil das ist pures geld
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Er hat eins aufgemacht, aber er verkauft da nur den 5% deswegen hab ich ihm die nummer von einem großhändler gegeben. Jetzt will er da den guten tabak einführen wollte aber von mir wissen ob man dafür irgendeine bescheinigung braucht.
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achso!
da wird er keine Chance haben! -
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wie oft noch für cafes gibts ne ausnahmeregelung