Neue Shisha, Riss in der Bowl beim zudrehen der Rauchsäule

  • Servus Leute. Ich habe die Amy Gigolo Plus bei xdream-gifthouse bestellt und diese dann am Dienstag erhalten. Dort haben 3 Teile gefehlt (Molassefänger,Bowldichtung,Mundstück) was mir auch nachgeliefert wurde. Heute kamen die Teile an und dann baute ich die Shisha auf bis es passierte.. als ich die Rauchsäule auf die Bowl schraubte entstanden vom Gewinde abwärts 2 parallele Risse, na toll.


    Ich rufte natürlich direkt den Shop an, die sagten die könnten mir nicht weiterhelfen und ich sollte mich an Amy wenden. Also gut, direkt bei Amy angerufen, die meinten das ich mich mit dem Shop wo ich die Shisha gekauft habe in Verbindung setzen müsste und sie mir aus Kulanz nur einen 10% Gutschein für eine neue Bowl anbieten könnten. Also dann wieder bei xdream-gifthouse angerufen wo ein anderer Mitarbeiter meinen Anruf entgegen genommen hatte, dieser meinte das er nicht entscheiden könnte was da zu tun sein könnte(war wirklich nett und fühlte wirklich mit mir), ich sollte dann ca 1 1/2 Stunden später anrufen, denn da sollte jemand da sein der es entscheiden könnte. Als ich dann später anrief wurde mir gesagt das der Chef 2 Wochen im Urlaub seie und das es wahrscheinlich so aussehen wird das sie mir nicht weiterhelfen könnten, dennoch sollte ich nochmal in 2 Wochen anrufen.


    Hat jemand mit sowas schon mal Erfahrung gehabt? Weiß jemand ob der Shop die Pflicht hat mir die Sachen zurück zu erstatten? Es kann doch nicht sein das die Bowl einfach reißt beim zudrehen der Rauchsäule! Und nach 2 Wochen verfällt doch die Gewährleistung des Händlers.Was würdet ihr tun?


    Noch anbei 2 Bilder vom Riss: Imgur: The magic of the Internet


    Danke...

  • Hast du einen Retourschein? Dann schicke die komplette Shisha zurück! Innerhalb von vierzehn Tagen kannst du die Shisha, so fern du Sie noch nicht benutzt hast, zurück geben. Sogar ohne Angabe von Gründen!
    Hier ist der Händler in der Pflicht, nicht der Hersteller!
    Steht übrigens auch so in den AGB des Händlers.

  • Das 14-tägige Rückgaberecht kannst du hier imho nicht mehr anwenden, da die Pfeife ja beschädigt ist...


    Trotzdem würde ich die Pfeife reklamieren, da die Bowl ja scheinbar mangelhaft war. Der Shop haftet für den Mangel oder müsste dir beweisen, daß du den Schaden durch "unsachgemäße Verwendung/Handhabung" verursacht hast und er eben nicht durch einen Mangel der Bowl selbst entstanden ist. Das dürfte schwer werden.
    Wichtig ist imho, das schriftlich zu machen und dich nicht am Telefon abwimmeln zu lassen.


    Ich würde parallel eine E-Mail und einen Brief (evtl. sogar Einschreiben) schicken und den Eingang der Reklamation bestätigen lassen. Danach erst (auf Aufforderung) die Pfeife zurück schicken.


    Gruß Kei

  • Danke für eure Antworten! Habe jetzt xdream-gifthouse eine Mail geschrieben, bin mal gespannt was der Shop antwortet. Ich halte euch auf dem Laufenden.

  • Ich kann den Händler auch verstehen - die Bowl kann ja auch runtergefallen sein oder was auch immer. Jedenfalls gibt es genug Leute, die meinen, sich schadlos halten zu können, auch wenn sie es selbst verbockt haben. Damit meine ich explizit nicht dich, sondern allgemein. Wenn jeder ehrlich wäre, wäre so ein Defekt auch sicher kein Problem umzutauschen.


    Meistens geht so was mit freundlichen Worten eher als mit Forderungen.


    Ich kenne Xdream und kaufe da auch ab und an ein. Bisher immer problemlos. Inzwischen sind da aber auch zumindest für mich öfter neue Gesichter im Verkauf, klar, dass die das auch erst mal klären müssen. Bitte einfach um Rückruf des Inhabers, so läßt sich das bestimmt klären.

  • Ich kann den Händler auch verstehen - die Bowl kann ja auch runtergefallen sein oder was auch immer.


    Die Bowl, die nach dem runterfallen nur 2 Risse hat, möchte ich sehen ;-)
    Ich bin immer für Ehrlichkeit. Wenn du es verbockt hast, dann steh dazu, wenn es wirklich ein Mangel gewesen ist, dann reklamier ihn.


    Auch hast du Recht, dass mit freundlichen Worten meist mehr geht als mit Forderungen. Im Falle eines Rechtsstreites achtet aber keiner mehr auf "Danke" und "Bitte", sondern auf Fristsetzung und was gefordert wurde. Aus diesem Grunde würde ich zwar freundlich sein aber auch bestimmt und fordernd. Wenn du aus Nettigkeit eine Frist verstreichen lässt, wird sich auch keiner für dich interessieren.

  • Da hättest einfach sagen müssen die kam beschädigt an und du willst die Pfeife zurückschicken.


    Würde ich jetzt auch noch probieren an deiner Stelle.

    Warum sollte er denn lügen? ?(


    Wenn die Bowl beim aufsetzen der Rauchsäule (also sachgerechter Benutzung) gerissen ist, dann war sie offensichtlich mangelhaft und ist vom Händler zu ersetzen. Fertig!
    Wenn er jetzt auf einmal mit einer ganz anderen "Geschichte" ankommt, sieht das doof aus. ;)


    Gruß Kei

  • Nein ich finde auch das Ehrlichkeit siegt. Es muss ja ein Mangel sein. Mein Freund hat genau die gleiche Pfeife in Schwarz und mir ist dort aufgefallen das sich die Rauchsäule mit weniger Druck zuschrauben lässt. Bei mir ist das schon etwas schwergängiger, was darauf schließen lässt das bei meiner Bowl deshalb mehr Druck auf das Gewinde ausgeübt wird und somit auch aufs Glas. Da muss irgendwas falsch gelaufen sein bei der Produktion anders kann ich es mir nicht erklären.


    Habe wie gesagt zum ersten mal die Rauchsäule auf die Bowl geschraubt und dann entstanden direkt die 2 Risse.


    Warte immer noch auf eine Antwort von xdream-gifthouse.

  • So hat er meiner Meinung keine Chance. So wie der Händler sich auch schon verhält. Ich als Händler würde aber auch sagen: Wer weiß wie du mit der Bowl und der Rauchsäule umgegangen bist? @Kei was würdest du sagen wenn er sich meldet und sagt ah er hat die Bowl nun mit der Rauchsäule verbunden und auf einmal waren da zwei Risse? Ohhh da ist doof ja klar schick sie zurück, war bestimmt ein Produktionsfehler. Never. Gibt hier nen extra Thread indem wir uns schon über die ganze Shishaszene aufregen und da passt der Fall wieder rein sofern es der Wahrheit des TE entspricht.


    Bisher war ja alles nur telefonisch, keine Ahnung was er in der Mail noch geschrieben hat.

  • So hat er meiner Meinung keine Chance. So wie der Händler sich auch schon verhält. Ich als Händler würde aber auch sagen: Wer weiß wie du mit der Bowl und der Rauchsäule umgegangen bist? @Kei was würdest du sagen wenn er sich meldet und sagt ah er hat die Bowl nun mit der Rauchsäule verbunden und auf einmal waren da zwei Risse?

    Was ich sagen würde, ist relativ egal. Das ganze ist rechtlich geregelt... Die ersten sechs Monate müsste ich als Verkäufer beweisen, daß ich ein mangelfreies Produkt geliefert habe und der Käufer den Schaden z.B. durch unsachgemäße Benutzung verursacht hat. Wenn ich das nicht kann, muss ich nachbessern oder den Artikel tauschen. Da gibt es afaik auch keine Ausnahmen für die "Shishaszene".
    Klar, kann man probieren, ob der Käufer so "dumm" ist und auf dem Schaden sitzen bleibt... Rechtlich hat der Verkäufer hier imho aber keine Chance sich rauszuwinden...


    Gruß Kei

  • Was ich sagen würde, ist relativ egal. Das ganze ist rechtlich geregelt... Die ersten sechs Monate müsste ich als Verkäufer beweisen, daß ich ein mangelfreies Produkt geliefert habe und der Käufer den Schaden z.B. durch unsachgemäße Benutzung verursacht hat. Wenn ich das nicht kann, muss ich nachbessern oder den Artikel tauschen. Da gibt es afaik auch keine Ausnahmen für die "Shishaszene".
    Klar, kann man probieren, ob der Käufer so "dumm" ist und auf dem Schaden sitzen bleibt... Rechtlich hat der Verkäufer hier imho aber keine Chance sich rauszuwinden...


    Gruß Kei


    ... und genau hier liegt die Katze begraben, oder wie man das so schön sagt. Du weißt von der Beweislastumkehr, ich auch.... der Themenersteller scheinbar nicht.
    Wie oft habe ich gelesen, dass Hersteller Glas aus der Gewährleistung/Garantie herausnehmen, oder versuchen darauf hinzuweisen, dass bei Molassefängern Schliffschoner zu benutzen sind, nur damit die sich später rausreden können.
    Ich habe mittlerweile die Schnauze voll von solchen Typen. Ich habe 3 Pfeifen bestellt über 250€ und alle hatten Mängel. Wegen jeder Pfeife musste ich kämpfen und auf mein Geld warten. Ich bin froh, dass ich schon vorher schlechte Erfahrungen gemacht habe, sodass ich diesmal einfach den kurzen Weg gegangen bin: Email mit Frist vom 5 Werktagen. Wenn ich keine Reaktion erhalten habe: Widerruf, Fristsetzung und darauf hingewiesen, dass ich bei fruchtlosem Fristablauf den Rechtsanwalt einschalte. Das ganze per Einschreiben/Rückschein und es flutschte.


    Viele haben aber im Gegensatz zu den Händlern Skrupel. Von denen wird man oft hingehalten oder vertröstet. Dazu darf man es nicht kommen lassen.

  • Die Händler/Shops wollen beschissen werden.


    Sorry, aber das versteh ich nicht... Im letzten Beitrag hab ich das noch so verstanden, daß du quasi (auch) Verständnis für den Händler forderst. ?(


    Aber willst du denn "beschissen" werden? Streng genommen betrügst du so ja nicht mal den Händler, sondern eher noch das Transportunternehmen, das ja gar nichts für kann...

    Und wieso Anwalt?
    Anschreiben und Frist zur Nacherfüllung setzen. Darauf muss der Händler reagieren. Wenn nicht bzw wenn er sich quer stellt kannst du eine Schiedsstelle anrufen und/oder Klage bei Gericht einreichen. Für die erste Instanz (Amtsgericht) brauchst du keinen Anwalt. Wie schon gesagt: Er muss beweisen, daß das Produkt nicht mangelbehaftet war. Das kann er nicht! Und selbst wenn er es versuchen sollte, wird ihn das mehr Kosten an Gutachten, Anwalt und Gerichtskosten verursachen, als die Bowl im Ansatz wert ist. Das weiß der auch, weshalb er spätestens wenn er merkt, daß du deine Rechte kennst "einknicken" wird.

    Über Leute, die sich am Telefon abwimmeln lassen oder den Schaden auf den Transporteur schieben, lacht der sich doch nur in's Fäustchen...


    Gruß Kei

  • Ich weiß gerade auch nicht, ob ich _Alibaba_ richtig oder falsch verstehe, deswegen schreibe ich es zur Klarstellung nochmal: Ich bin nicht dafür, Händler zu verarschen. Ich sage damit lediglich, dass die mit so einem Verhalten fördern, verarscht zu werden, denn wer sich so sehr windet um aus einer Situation heraus zu kommen, bei dem spielt man meist das gleiche Spiel. Und da ist es teilweise wirklich besser, nichts zu sagen, als was falsches zu sagen. Die Situation hatte mal ein Freund, dass ihm der Molassefänger gesprungen ist (zum Glück draußen). Das Ding war knapp 3-4 Wochen alt und wurde schon zig Male benutzt. Ich habe ja selber gesehen, wie die Pfeife aufgebaut wurde. Obwohl ich nichts von halte und Vaseline bevorzuge, hat der Freund Schliffschoner benutzt, dann den Molassefänger auf die Rauchsäule gesteckt, Kopfadapter, Kohleteller und Kopf zusammengebaut und dann erst vorsichtig auf den Molassefänger gesteckt. Gesprungen ist das Teil, als Kohle auf dem Kohleteller lag. Der Verkäufer hat sich gewehrt, das könnt ihr nicht glauben. Sein Argument war: Die Molassefänger sind nicht dazu da, einer solchen Temperatur stand zu halten, es ist deine Schuld wegen unsachgemäßer Benutzung, dass der kaputt gegangen ist. Es war natürlich für uns nicht schwer damit zu argumentieren, dass der Molassefänger unter dem Kohleteller sitzt und der Kohleteller genau hierfür da ist. Haben dann eine Frist gesetzt, dass er entweder das Geld zurück überweist, einen neuen Molassefänger schickt oder zumindest eine Produktblatt oder Gebrauchsanweisung, in welcher diese hinweise stehen.


    Keisura: Wie bereits gesagt: Du weißt es, ich weiß es... ein paar andere wissen es auch und andere nicht. So wie es hier scheint, weiß der Themenersteller es nicht. Da ich meine Rechte kenne, scheue ich mich natürlich nicht, eine Frist zu setzen und dann den Rechtsanwalt einzuschalten. Da ich Recht habe, wird mir auch der Rechtsanwalt bezahlt, notfalls auch quer durch alle Instanzen durch. Kenne ich meine Rechte jedoch nicht, dann sitze ich vermutlich vor Gericht einem Rechtsanwalt gegenüber (der Händler ist bestimmt Rechtschutzversichert), welcher auf jedes Wort achtet und nur auf einen Fehler wartet. Danach bleibe ich auf dem Produkt sitzen, darf die Gerichtskosten bezahlen und noch den Rechtsanwalt der Gegenseite. Bekomme es derzeit beim Gesichtsbuch mit. Es gibt ja den neuen Nautiluz Molassefänger mit einem Octopuz drinnen. Da bricht auf einmal während des Rauchens Kraken ab oder der komplette Fänger ist krumm und schief. Wenn das dort an den Pranger gestellt wird, glaubst du gar nicht, wie oft man ließt: "Die Molassefänger sind Handarbeit, das ist ein Zeichen für Qualität". Aber wenn der BMW oder Mercedes eines solchen Händlers mit einem Fehler vom Band laufen würde, wären es die ersten, die am lautesten schreien.

  • Aus dem Grund das die Händler sich gerne rauswinden hätte ich eben gleich gesagt das die Bowl so schon kam.


    Wie ich davor schon gesagt habe wir kennen die Knalltüten aus einem anderen Thread hier.


    Verständnis für das Verhalten der Händler habe ich wie gesagt nicht.
    Dadurch das ich die schon gut kenne lädt eben so ein Verhalten des TE nahezu nur dazu ein um die Reklamation von Händlerseite nicht anzuerkennen.
    Überlegt doch mal. Er sagt er hat die Rauchsäule auf die Bowl gesteckt und festgezogen. Frage: Wie stark hat er angezogen? Ist vielleicht die Rauchsäule aus der Hand gerutscht und auf die Bowl gefallen? Etc. Etc?
    Ja da kommst du als Kunde vielleicht auch noch in Selbstzweifel.

  • So Leute gibt wieder was neues. Der Shop meinte erstmal ich könnte die Shisha zurück schicken und heute sagten sie mir das sie die Shisha nicht zurück nehmen werden, da sie ja bei mir unbeschädigt angekommen ist. Mir reichts langsam mit denen! Ich werde jetzt meinen Anwalt einschalten.