Shots verkauf [FRAGE]

  • Guten Abend,


    eine kurze Frage:


    Ist es legal, gekauften Tabak, also ganz normal in Shots weiter zu verkaufen, auch wenn es etwas teurer ausfällt für den Käufer?


    Fand hier im Forum nichts, danke für eure Antworten.


    Gruß

  • Soweit ich weiss nicht... Tabakwaren dürfen afaik nur mit Steuerbanderole und nur zu dem dort ausgewiesenen Preis verkauft werden. Alles Andere kann ärger mit dem Finanzamt geben.


    Du könntest den Tabak theoretisch umpacken und neu versteuern, das wird aber den Aufwand kaum wert sein.


    Gruß Kei

  • Öhm... Man kann sich nicht einfach aussuchen, ob ein Verkauf gewerblich oder privat erfolgt.
    Sobald du über einen Shop oder Plattformen verkaufst, handelst du gewerblich. Ob und wie viel du damit verdienst ist dann erstmal Nebensache; eine Gewinnerzielungsabsicht kann auch unterstellt werden.
    Selbst ein Unternehmen das Verlust macht, ist nicht grundsätzlich von Steuerpflicht oder gar der Einhaltung anderer Gesetze/Regeln/Auflagen befreit.


    Gruß Kei

  • So weit ich weiß ist selbst der "Verkauf" einer Portion Tabak in einer Shisha (Shishabar) aus einer größeren Dose
    eigentlich nicht zulässig.....


    Aus dem Tabaksteuergesetz:


    § 16 Verpackungszwang


    (1) Tabakwaren dürfen nur in geschlossenen, verkaufsfertigen Kleinverkaufspackungen in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden.


    § 17 Verwendung von Steuerzeichen, Steueranmeldung, Steuererklärung


    (1) Für Tabakwaren ist die Steuer durch Verwendung von Steuerzeichen zu entrichten. Die Verwendung umfasst das Entwerten und das Anbringen der Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen. Die Steuerzeichen müssen verwendet sein, wenn die Steuer entsteht.



    § 28 Verbot der Abgabe über Kleinverkaufspreis


    (1) Der auf dem Steuerzeichen angegebene Packungspreis oder der sich daraus ergebende Kleinverkaufspreis darf vom Händler bei der Abgabe von Tabakwaren nicht überschritten werden. Wird der Preis überschritten, entsteht damit die Steuer in Höhe des Unterschiedes der Steuerbelastung vor und nach der Preiserhöhung. Steuerschuldner ist der Händler. Er hat unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuer ist sofort fällig.
    (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Vorschriften zu Absatz 1 zu erlassen.

  • Wizard hat das auf den Punkt gebracht.


    Meine Shisha könnte ich privat in Einzelteilen verkaufen. Und damit eine höheren Preis erzielen, als ich selbst einmal für alles bezahlt habe.
    Doch beim Tabak ist es in Deutschand eine Steuer-Frage. Die Tabaksteuer ist direkt an den jeweiligen Verkaufspreis gekoppelt. Der Staat möchte ausnahmslos kassieren.
    Heißt: Wenn der Tabak zu höherem Preis verkauft wird, als es auf der Steuerbanderole stand, ist es grundsätzlich illegal.


    Wenn drei Leute ihr Geld zusammenlegen, eine 1 Kilo-Dose für den Eigenbedarf kaufen und anteilig umpacken, interessiert das niemand.
    Wenn einer dasselbe Kilo zum Preis von 1,5 Kilo an andere weiter verkauft, fehlen dem Staat Steuern für 500 Gramm.


    Der Threadersteller wollte ja nicht Tabak zum Selbtskostenpreis weiter geben, sondern mit Aufschlag ("auch wenn es etwas teurer ausfällt für den Käufer").


    Ganz klar: Tabak in großen Gebinden aufkaufen und dann im Zipper mit Aufschlag als Shots weiterverkaufen wäre Steuerhinterziehung.
    Egal ob an wildfremde Kunden oder an seine 10.000 virtuellen Facebook "Freunde".


    Es zählen nur die Fakten. Für die Behörden ist völlig egal, ob man so etwas - wie oft bei Ebay - als angeblichen "Privatverkauf" bezeichnet. Wer erwischt wird, haftet.
    Und das kann sehr teuer werden.

    Was ich im Leben nie begreife - ist das Setup der Wasserpfeife (Albert Dampfstein)