HILFE-Beamtenwillkür?

  • Hallo,


    schön Euch gefunden zu haben.


    Ich habe eine ernste und wichtige Frage. Ich bin nicht Betreiber der Shisha-Bar, sondern der Vermieter. Ich bin dem Betreiber lediglich behilflich.


    Ein Nachbar hat sich beim Amt wegen Geruchsbelästigung beschwert. Wegen dieser einen Beschwerde verlang das Amt plötzlich einen Aktivkohlefilter in die bestehende Lüftungsanlage einzubauen.


    Desweiteren wird dem Betreiber das anzünden der Kohle im Hof untersagt, obwohl er von mir die Genehmigung dazu hat.


    Was meint Ihr? Muss das jetzt umgesetzt werden? Das wird ganz schnell 4-stellig.


    Danke Euch.

  • An deiner Stelle wuerde ich mich eher an einen Anwalt wenden statt hier nachzufragen.. hier wird dir wohl kaum jemand rechtlich haltbare Ratschlaege geben koennen, mich mit inbegriffen.


    Die "Genehmigung" die du dem Betreiber der Shisha Bar gegeben hast ist sofern er mit dem Anzuenden von Kohlen im Hof gegen bestehende Richtlinien verstoesst rechtlich wohl auch kaum haltbar. Nur weil du der Inhaber der Immobilie bist kann dein Mieter nicht tun und lassen was er will wenn dich das nicht stoert.


    Ich gehe davon aus, dass das Amt dir solche Auflagen nicht geben wuerde, wenn diese nicht haltbar waeren. Aber erneut: Such dir nen Anwalt.

  • Kann mich .rzr nur anschließen. Selbst ein Fachanwalt könnte von hier aus keine Ferndiagnose stellen. Ob das nun „Beamtenwillkür“ ist
    oder eine zweckdienliche Auflage, lässt sich aufgrund der wenigen Fakten nicht sagen.


    Grundsätzlich gilt: Betriebe müssen bestimmte Emissionswerte einhalten. Was zulässig ist und welche Auflagen erfüllt werden müssen, regeln die zuständigen Behörden. Was ein Vermieter "genehmigt", ist dagegen völlig belanglos. Sonst würde jede Fabrik rauspusten, was sie will, weil die Immobilien-Gesellschaft des Konzerns, dem das Fabrikgrundstück gehört, das „erlaubt“….


    Auch Privatleute dürfen ihre Nachbarn nicht übermäßig durch Geruch oder Lärm belästigen. Dazu gibt’s tausende von Prozessen wegen Grillen/Feiern im Garten oder auf dem Balkon... Was je nach Gericht zu sehr unterschiedlichen Urteilen führen kann.


    Letztlich kommt’s auf den Einzelfall an. Hier nur mal einige Knackpunkte:


    Welche Normen wendet die Behörde an? (Muss im Bescheid stehen.) In welchem Gebiet liegt das Grundstück (Mischgebiet, Allgemeines Wohngebiet, Reines Wohngebiet mit Ausnahmen, Gewerbegebiet…) Wo treten die Emissionen aus? Welche Grenzwerte sind
    vorgeschrieben? Ist so ein Filter überhaupt geeignet, die Emissionen zu reduzieren?


    Wie liegen das Grundstück der Shisha-Bar und der Nachbar zueinander? Mauer, offener Zaun? Welche Werte werden beim Nachbarn gemessen? Kann Kohlengeruch auch anderweitig verhindert werden? Die Kohle könnte ja auch drinnen angezündet werden. Oder in einem
    anderen Hofbereich /einem Schuppen o.ä. Oder soll das Rauchen draußen ganz verboten werden?


    Das lässt sich tatsächlich nur mit Experten vor Ort klären.


    Übrigens: Für unzulässige (!) Emissionen, die von deinem Grundstück ausgehen, könntest auch du als Eigentümer in bestimmten Fällen haftbar gemacht werden. Das nur so nebenbei.

    Was ich im Leben nie begreife - ist das Setup der Wasserpfeife (Albert Dampfstein)

  • Auch ich schließe mich den beiden an. Lass dich rechtlich beraten. Ich weiß aber das solche Vorgaben auch vom Ordnungsamt für meiner Lieblingslounge erlassen wurden. Seit diesem Zeitpunkt darf er auch im Hof keine Kohlen mehr anzünden, da eine dauerhafte Geruchsbelästigung für die Anwohner unzumutbar ist. Und so gern ich Shisha rauche, wenn ich die ganze Zeit "Kohlegeruch" hätte würde mich das als Anwohner auch nerven...

    :tu: Das Drücken des Bedanken-Button tut nicht weh und zeigt Anderen, dass die geposteten Beiträge sinnvoll bzw. hilfreich waren :tu:


    Mein erstes TextReview: [TextReview + Bilder] Egeglas Laetitia :blubber: