Servus,
ich wohne zur Zeit noch im Haus meiner Eltern und hatte hier die Erlaubnis im Haus Shisha zu rauchen wie ich wollte. Nun ziehe ich aber demnächst aus (bin grad auf der Suche nach einer Mietwohnung) und nun frage ich mich, wie das gesetzlich geregelt ist mit dem rauchen in der eigenen Wohnung bzw. auf dem Balkon. Im Internet habe ich widersprüchliche Angaben gefunden aber prinzipiell scheint es wohl so zu sein, dass der Mieter einen gar nicht erst danach fragen darf ob man raucht bzw. dass man das Recht hat in einem solchen Fall zu lügen weil es eben eine unzulässige Frage ist (ähnlich wie die Frage nach z.B. der politischen Einstellung beim Bewerbungsgespräch).
Andererseits habe ich wieder gelesen, dass es Leute gibt, denen per Mietvertrag untersagt wurde in der Wohnung zu rauchen. Da frage ich mich, ob solche Klauseln im Mietvertrag dann nicht evtl. ungültig wären.. In solch einem Fall würde ich (falls ich danach gefragt würde) nämlich sagen, dass ich Nichtraucher bin und notfalls einer solchen Rauchverbots-Klausel im Mietvertrag einfach zustimmen..denn wenn sowas eh keine rechtliche Gültigkeit hat wäre das Verbot ja eh hinfällig..
Weiß jemand von euch da genaueres bzw. kennt sich aus?
Danke für jegliche Hilfe im Voraus