Mietvertrag - Shisha rauchen in der Wohnung / auf dem Balkon verbieten?

  • Servus,


    ich wohne zur Zeit noch im Haus meiner Eltern und hatte hier die Erlaubnis im Haus Shisha zu rauchen wie ich wollte. Nun ziehe ich aber demnächst aus (bin grad auf der Suche nach einer Mietwohnung) und nun frage ich mich, wie das gesetzlich geregelt ist mit dem rauchen in der eigenen Wohnung bzw. auf dem Balkon. Im Internet habe ich widersprüchliche Angaben gefunden aber prinzipiell scheint es wohl so zu sein, dass der Mieter einen gar nicht erst danach fragen darf ob man raucht bzw. dass man das Recht hat in einem solchen Fall zu lügen weil es eben eine unzulässige Frage ist (ähnlich wie die Frage nach z.B. der politischen Einstellung beim Bewerbungsgespräch).
    Andererseits habe ich wieder gelesen, dass es Leute gibt, denen per Mietvertrag untersagt wurde in der Wohnung zu rauchen. Da frage ich mich, ob solche Klauseln im Mietvertrag dann nicht evtl. ungültig wären.. In solch einem Fall würde ich (falls ich danach gefragt würde) nämlich sagen, dass ich Nichtraucher bin und notfalls einer solchen Rauchverbots-Klausel im Mietvertrag einfach zustimmen..denn wenn sowas eh keine rechtliche Gültigkeit hat wäre das Verbot ja eh hinfällig..


    Weiß jemand von euch da genaueres bzw. kennt sich aus?


    Danke für jegliche Hilfe im Voraus :thumbsup:

    Erfolgreich gehandelt mit:
    Denno (Kauf)
    Nargilemshishas (Tausch)
    Speedy2lc2003 (Kauf)
    smokeybiker (Kauf)

  • Danke für den Link silverwolf..interessant!
    Also ich finde auch, dass ein dauerhafter Geruch durchs Shisha rauchen gar nicht entsteht. Aber ich könnte mir trotzdem vorstellen, dass rauchen..vielleicht auch insbesondere Shisha rauchen .. bei der Bewerbung um eine Wohnung eher als negatives Buzzword angesehen wird..auch wenns eigentlich eher unberechtigt ist. Stimmt schon..in der Wohnung kann man eig. eh machen was man will..wie soll der Vermieter das schon rausfinden? Wäre aber schade wenn man sich dann vom Balkon fernhalten müsste wenn es offiziell eben doch untersagt wär.. Ich halte die frage danach eigentlich auch eher für unwahrscheinlich, aber man will ja gut vorbereitet sein :D. Wahrscheinlich nehmen Vermieter in Regionen wo Wohnungsmangel herrscht sich vermutlich auch mehr raus als in Gegenden wo man auf seinen unvermieteten Wohnungen sitzen bleibt. Wie dem auch sei..danke für eure Meinungen ;)

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  • Also ich würde auf die Frage ob ich rauche nein antworten, da shisha rauchen kein rauchen per se wie in der Frage gemeint ist ist. (komischer satz^^)


    Du könntest ja auch später mit dem Shisha rauchen angefangen haben...


    Vor allem wenn man es rechtlich nicht verbieten darf bzw nur unter sehr besonderen Umständen

  • Bei gemäßtigtem Shisha-Rauchen in der Wohnung habe ich keine Bedenken, nach einer Lüftung ist der Geruch vollständig verflogen. Geruch entsteht nur in Shisha-Bars, wo täglich das konsumiert wird, was man alleine in bald einem Jahr rauchen würde. Bisher wäre mir zumindest kein festsitzender Geruch aufgefallen.

  • Also ich hab meinen Vermieter nicht gefragt , riechen tut man ja davon nichts .
    Einzige Problem ist halt wenn die Kohle mal runterfällt , oder zerfällt wie bei mir -.- . Ist halt cool bei Lenolium Belägen .


    Aber da dieser auch vom vormieter war mach ich mir da keinen Kopf .
    Darum würd ich einfach in der Wohnung Rauchen . Fenster auf und gut ist .
    Auf dem Balkon erst recht , shisha stinkt ja nicht :)

    Positiv gehandelt mit :
    X3R0X, rabbitshaker, slush, jimundjoe, Chrizl17, Zekon, Silenius, dodo11, NargilemShishas, proteinB12, _Alibaba_
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    Lexxter
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  • Wohn seit nun drei Tagen in einer Mietwohnung mit Balkon...(kein Haus gefunden;()
    Ich rauche hier wie es mir gefällt...drinne und draußen...ich glaub auch das es da mal eine unzumutbare Situation gab wo ein Mieter derart viel geraucht hat das es wirklich überall gestunken hat...dieser wurde dann gekündigt...
    Aber solange alles im Rahmen bleibt kann man dir garnix

  • Da ich ausgebildeter Immobilienkaufmann bin, will ich kurz meine Meinung dazu äußern:


    Der Vermieter kann dir grundsätzlich nicht das rauchen formularmietvertraglich verbieten (wie es in dem link oben steht)
    Du verursachst jedoch eine erhöhte Abnutzung der Wohnung, wodurch es sein kann, dass Schönheitsreparaturen früher fällig werden, falls Schönheitsreparaturen vereinbart.
    Du wirst allerdings auch Ärger mit dem Vermieter anziehen, falls er nicht will, dass geraucht wird und das kann mitunter auch nicht schön sein.
    Deswegen würde ich dir empfehlen: rede mit deinem Vermieter darüber

  • Sollte dein Vermieter dir tatsächlich das Rauchen verbieten wollen, wirst du den Balkon nicht meiden müssen - im Gegenteil. Da hier keinerlei Schäden an der Mietsache durch den Rauch zu erwarten sind und der Vermieter dir rechtlich das Rauchen zugestehen muss, ist das offensichtlich der einzig kompromissfähige Ort der Wohnung.


    Am wirkungsvollsten wird aber mit Sicherheit das klärende Gespräch sein - wenn sich der Vermieter da schon echauffiert, würde ich den Vertrag gar nicht erst unterschreiben. Das wird dann auch mit jedem anderen Problem Ärger geben...

    Smillos dampfender Schuhkarton


    - Wenn ein unordentlicher Schreibtisch einen unordentlichen Geist repräsentiert,
    was sagt dann ein leerer Schreibtisch über den Menschen, der ihn benutzt, aus? -
    (Einstein)

  • Du da4rfst natürlich, allerdings wird es zu Problemen kommen, falls sich Nachbarn beschweren und mit Mietminderung drohen, was aber natürlich sehr unwahrscheinlich ist. Gab vor einiger Zeit mal einen Fall, wo ein starker Raucher rausgeklagt werden sollte.

  • Also ich wohne in einem Studentenwohnheim und weiß auch nicht genau wie das eigentlich mit dem Rauchen geregelt ist.


    Aber da man ja beim Auszug die Wohnung wieder sauber übergibt (d.h. auch neu gestrichen) wird das niemand bemerken, wenn man mit der Kohle vorsichtig ist ;-)


    Und bis jetzt hat sich auch noch kein Nachbar o.ä. beschwert ( vielleicht sind Studenten als Nachbarn auch einfach tolleranter:D)


    Ich würde an deiner Stelle einfach den Vermieter ansprechen und im Zweifel einfach rauchen.

  • Zitat

    Du da4rfst natürlich, allerdings wird es zu Problemen kommen, falls sich Nachbarn beschweren und mit Mietminderung drohen, was aber natürlich sehr unwahrscheinlich ist. Gab vor einiger Zeit mal einen Fall, wo ein starker Raucher rausgeklagt werden sollte.


    das war aber ein Kettenraucher unf der hat Zigaretten geraucht.
    shisha rauch hat lang keinen so penetranten geruch der sich überall festsetzt also ich würde sagen solang sich niemand beschwert is alles in Ordnung :)

  • Guten Abend zusammen,
    Ich greif den Thread mal auf, da ich ein ähnliches Problem habe.


    Ich wohne seit 5 Monaten in einer Mietswohnung, anfangs war alles okay und es gab hier keine Probleme, keiner hat sich bei mir beschwert oder sonstwas zu mir negatives gesagt. Ich rauche ca 4bis5 mal pro Woche auf dem Balkon, meist zwischen 1 und 1.5h.
    Ohne Vorwarnung bekam ich dann einen Brief von meinem Vermieter, dass sich Nachbarn über exessive und dauerhafte Rauchen beschweren, da sie davon langanhaltende Übelkeit bekommen würde. Beim Gespräch mit meinem Vermieter kam heraus, dass es 1 Nachbarin, welche selber Zigaretten raucht, seit Monaten sich andauernd bei ihm beschwert habe, aber zu mir heile Welt spielt. Auch ihr Freund hat zu mir, als er mich nach 1 Monat zum Einzug begrüßt hat gesagt, dass er sowas früher selber gemacht hat und er das cool findet.
    Nun wurde sich aber auch schon nachdem ich vllt. 10min draußen sitze beschwert, dass deren Wohnung, 1 Etage über mir, komplett danach stinken würde. Auch, dass ich das Rauchen draußen einschränke und nur noch 2bis 3mal die Woche draußen rauche hat bei denen nicht geholfen. Zusätzlich kommt hinzu, dass meine Nachbar egal wann und egal wieviel Grad draußen sind immer ALLE Fenster offen haben.
    Hat vielleicht jemand Tipps oder Tricks wie man da Abhilfe schafft oder so?

  • Dumme Situation, wenn ein Nachbar im selben Haus sich auf dich eingeschossen hat.


    Als Mieter muss man sich so verhalten, dass man andere nicht beeinträchtigt. Hier würde ich mal nach aktuellen Entscheidungen zum Grillen auf dem Balkon googeln. Die Problemlage ist ähnlich.


    Beim Grillen (oder lauten Feiern) gibt es immer noch den Mythos, X-mal im Monat/der Saison sei pauschal erlaubt. Tatsächlich müssen von
    anderen grundsätzlich keine (!) störenden Emissionen (Geruch, Lärm) geduldet werden. Besonders, wenn der Geruch in die Wohn- und Schlafräume zieht. Einige Bundesländer haben das in Immissionsschutzgesetzten geregelt. Ansonsten greift bei wesentlichen Beeinträchtigungen auch die zivilrechtlichen Regelung des § 906 BGB. Gerichte versuchen hierbei einen Interessenausgleich hinzubekommen, aber urteilen leider regional sehr unterschiedlich. Dabei berücksichtigen sie auch die Nähe zum belästigten Nachbarn und den entstehenden Geruch (Balkon zu Balkon oder Grill am Ende desGrundstücks… Holzkohle oder Elektro…)


    Rein faktisch ist die Frage: Kann der nach oben ziehende Rauch die Nachbarin wesentlich (!) belästigen? Die Shisha produziert natürlich ganz andere Rauchwolken, als eine Zigarette. Die Wolken könnten den Balkon darüber schon etwas einnebeln. Dafür ist der Geruch nicht so intensiv und anhaltend wie bei Zigaretten (oder wiebeim Grillen). Zieht der Rauch in die Wohnung? Kann sie davon überhaupt „Übelkeit“ bekommen? Zumal sie selbst raucht? Das scheint schon dick aufgetragen und geht weit über die normalen Geruchsbelästigungs-Beschwerden hinaus. Vielleicht will sie dem Vermieter unterschwellig auftischen, dass du angeblich verbotene Substanzen rauchst? Einige verwechseln Shisha ja mit Kiffen.


    Wobei es allerdings wenig ausmachen wird, dass sie die Fenster häufig geöffnet hat. Das gehört zum vertragsmäßigen Gebrauch. Besonders, wenn es im Sommer heiss ist, sind geöffnete Fenster "normal". Derjenige der "stört" muss in erster Linie versuchen, die Belästigung möglichst gering zu halten. Nicht der Belästigte. Mit netten Nachbarn kann man sich absprechen. Dürfte bei deiner Nachbarin allerdings schwierig werden.

    Was ich im Leben nie begreife - ist das Setup der Wasserpfeife (Albert Dampfstein)