Shsiha wackelt, etwas zu teuer zurückgeben ?

  • Hallo,
    ich habe mir vor kurzem eine Shisha in einem Shisha-Laden gekauft.
    Es ist eine Amy Deluxe Nala Black (43cm hoch).
    Ich habe sie schon zweimal geraucht und finde sie eigentlich auch ok, aber leider wackelt die Bowl.
    Kann ich sie auch zurückgeben?
    Zudem fühle ich mich etwas verarscht, da ich für die Shisha stolze 55€ bezahlt habe und jetzt so beim rumsuchen teilweise schon 63cm Schishas von
    Amy Deluxe für fast den gleichen Preis gesehen habe.

  • Wackelt die weil der Boden uneben ist von der bowl???
    Glaube das sich das nach dem benutzen schon erledigt hat mit dem zurück geben...aber von laden ist das immernoch was anderes als Online!
    Versuchen kannst du es...

  • Zurück nehmen kann der laden, muss es aber nicht (weg dem preis). wenn das wackeln ein fehler ist greift muss er nachbessern oder umtauschen. Ich glaube aber bei einer shisha wirste da schlechte karten haben .

  • kann sein, dass sie es ablehnen, weil die shisha schon benutzt ist. das riecht man und sieht man. lokale shops müssen an sich eh nicht umtauschen. du konntest die ware ja angucken und hättest das recht auf wackeln zu testen.
    und den preis von der größe abhängig machen klappt nicht :p gibt viele kleine shishas, die teuer sind und eben auch viele billige, die groß sind.
    außerdem sind ladenpreise in der regel immer höher, als online.
    wie schlimm ist das wackeln denn?

    "If you are good at something never do it for free." - Joker

  • Wenn man die in die Spülmaschine tut (auf niedriger Temperatur und nur die Bowl), dann dürfte man es nicht mehr riechen.
    Wenn du es schaffst die Bowl geruchsneutral hinzubekommen, würde ich damit ankommen und Ersatz fordern. Kannst ja sagen "Ich hab mit dem Rest schon geraucht, weil nen Kollege ne vernünftige Bowl hatte.

    Ich trinke keinen Tee......ich bin Atheist. - Helge Schneider in Jazzclub

  • Ganz ehrlich wenn jemand zu mir sagt die Bowl wurde nicht benutz nur der rest und will reklamieren würde ich wohl auch meine zweifel haben. Klingt schon etwas merkwürdig nunmal. Zudem gilt für den Kauf im Laden kein Rückgaberecht wie im Online-Shop. Für letztere ist das Fernabsatz zuständig. Sprich du kannst nur auf Kulanz hoffen.
    Solltest du behaupten übrigens noch nicht mit der Bowl geraucht zu haben dürfte das wohl rechtlich auch nicht ganz sauber sein.


    Erstens was die größe angeht sagt das nichts über die Qualität der Pfeife aus. Zweitens ist der Kauf im Laden meistens teurer. Hat aber den Vorteil man kann vorher solche dinge wie eine wackelnde Bowl ausschließen. Drittens wenn du dich vorm Kauf nicht umschaust was den Preis angeht selber schuld. Ich bezweifel einfach mal das der Händler gesagt hat er hat immer den billigsten Preis.

  • Ich hab mir gestern zb eine 48 cm grosse für fast 80 euro gekauft. Der preis sagt da garnichts. Hab auch eine 65 cm billig shisha für 35euro . Das kein vergleich zu in meinem fall einer pnx :D

  • Wenn man die in die Spülmaschine tut (auf niedriger Temperatur und nur die Bowl), dann dürfte man es nicht mehr riechen.
    Wenn du es schaffst die Bowl geruchsneutral hinzubekommen, würde ich damit ankommen und Ersatz fordern. Kannst ja sagen "Ich hab mit dem Rest schon geraucht, weil nen Kollege ne vernünftige Bowl hatte.


    Sorry, sowas ist einfach nur Assi, und dann wun dert man sich, dass es bei den Shops keine Kulanz mehr gibt.
    Ich denke man hätte das Wackeln problemlos vor dem rauchen feststellen können, wenn man dann trotzdem damit raucht hat man halt einfach Pech gehabt.

    -keine Signatur-

  • Also, wenn es ein klarer Fehler in der Bowl ist, muss der Laden, egal ob Online oder nicht, die Bowl tauschen, weil verbessern hier nicht funktioniert. Dabei spielt es keine Rolle ob die Bowl schon benutzt wurde. Zumal man erst nach dem benutzen den Fehler entdecken kann. Im Laden schaut man sich die Shisha, die man mit nach Hause nimmt eher selten an. Man sucht sich ein Modell aus, welches halt irgendwo steht, schaut und testet, dann kriegt man eine aus dem Lager.


    Laut BGB muss der Händler handeln, da der Fehler bei Übergabe bereits schon bestanden hat. Ob es dir heute oder erst morgen auffällt ist egal. Zumal der Beweis einfach sein wird, da ne verformte Bowl nicht durch den Endverbraucher machbar ist..


  • Sorry, sowas ist einfach nur Assi, und dann wun dert man sich, dass es bei den Shops keine Kulanz mehr gibt.
    Ich denke man hätte das Wackeln problemlos vor dem rauchen feststellen können, wenn man dann trotzdem damit raucht hat man halt einfach Pech gehabt.


    Derjenige der so eine Bowl verkauft ist nicht viel besser. Zudem kann der Laden die Bowl doch sowieso nicht mehr weiterverkaufen, sei sie nun benutzt oder nicht macht in diesem Fall keinen Unterschied.

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  • Ich habs ja schon erwähnt.. es ist dein gutes Recht Ersatz zu fordern. Ich dachte immer, dass ist das Erste was man im BWL oder Wirtschaftsunterricht lernt.. Der Händler kriegt eh eine Ersatzbowl vom Großhändler..

  • gut und wenn man das weiter verfolgt, lernt man was zu stückschuld etc. jede shisha ist anders als die andere. eine wackelt mehr, eine weniger, das ist ärgerlich, aber im laden ersichtlich.
    es kann bei handarbeit einfach vorkommen, es ist sogesehen nichts kaputt und der händler wäre dann zum ersatz verpflichtet, wenn etwas kaputt ist (und das auch nur, wenn es nicht eigenverschuldet ist). der kunde hat sich aber exakt dieses objekt ausgesucht, das heißt, wenn die bowl innerhalb der garantie springt (die es bei shishas nicht wirklich gibt), wäre er zum gleichwertigen ersatz verpflichtet. mehr auch nicht. die bowl ist NICHT kaputt.
    da die shisha benutzt wurde, ist sie in einem zustand, indem ein händler sie absolut nicht zurücknehmen muss. wäre sie unbenutzt und er hätte festgestellt sie wackelt, würde ich als shop betreiber aus kulanz umtauschen, in diesem fall muss er schon sehr kulant sein.


    diese ersatzbowl, von der du redest, könnte noch mehr wackeln, es gibt keine garantie dafür, dass sie dem entspricht, was sich der käufer vorstellt. es ist handarbeit.

    "If you are good at something never do it for free." - Joker

  • Ich denke eine Diskussion über deutsches Recht zu führen, hilft keinem weiter..


    Der stabile Stand der Shisha ist maßgebend für dessen Funktionalität.. Das ist ein entscheidendes Kriterium. Ein eindeutiger Mängel ist es, wenn die Bowl wackelt. Wenn du beim Fahrradhändler ein Fahrrad nach der Probefahrt kaufst und später merkst, dass die Gangschaltung bei manchen Gängen spinnt, hast du genau das gleiche Recht auf Nachbesserung. Ich glaube zu dem nicht, dass die Bowl so stark wackelt, dass sie fast umfällt.. eher wirds ein leichtes Wackeln sein, was man vielleicht garnicht sofort merkt. Fakt ist, es ist ein Mängel.. Ich kenn mich zu der Thematik sehr gut aus.


    Ihr solltet nicht alles so hinnehmen wie es euch die Händler erzählen.. Ich finde es auch ehrlich gesagt eine Frechheit, dass ihr hier den Leuten Angst macht und die Hoffnung nehmt, obwohl ihr gar keinen blassen Schimmer von der Materie habt. Haltet euch doch einfach raus, wenn ihr es nicht genau wisst.

  • leider verhält es sich in dem bereich shisha / bowls etwas anders. er kann natürlich auf die kulanz des händlers hoffen.
    die funktionalität wird keinesfalls dadurch eingeschränkt.
    und vielleicht glaubst du einfach, dass ich nach 10 jahren ahnung von der materie shisha und shisha läden habe. ich mache ihm auch keine angst, sondern sage, der shop sich verhalten könnte. das heißt ja nicht, dass er nicht hingehen sollte bzw seine hoffnung aufgeben sollte.
    wenn die shisha einfach umfällt ist das ein mangel, aber so fällt das unter produktionsschwankung. hätte man auch ohne benutzen merken können.
    und wie gesagt, die ersatzbowl könnte noch schlimmer wackeln.


    wenn der TO sich nicht mehr meldet, ist eine spekulation über das, wie der händler sich verhält auch egal.

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  • Wenn du die Bowl komplett sauber bekommst und diese wie neu aussieht, kannst du doch nur mit der Bowl hin und die versuchen umzutauschen. Musst ja nicht von selbst sagen, dass dubiose schon benutzt hast. Einfach erklären, dass die wackel..


    Mit viel Glück tauscht er nur die Bowl aus. Machen doch einige Shops so.

    :rofl: :D Dann komm ich halt in die Hölle, im Himmel kenn ich eh keinen! :D :rofl:

  • Ich denke, dass hier ganz normal dein Recht auf Nacherfüllung greift, ob dein Händler die Shisha nun Umtauscht oder nicht sondern eine andere Lösung zum beseitigen der Mängel hat ist mal dahin gestellt.


    Da spielt es auch keine Rolle ob du die Shisha benutzt hast oder nicht. Schließlich ist eine Shisha keine Einzelanfertigung die nach Maß nur an dich angepasst wurde. Es gibt eine vielzahl an Urteilen z.Bsp. 08.02.2012 (13 S 160/11) vom Landgericht Stuttgart usw. Ob Onlinehändler oder nicht ist nur bei deinem Recht vom Rücktritt ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen entscheident.


    EDIT: Also ich an deiner Stelle würde die Nacherfüllung in Anspruch nehmen.Dein Geld zurück zu verlangen ist keine Option die dir bleibt.


    EDIT2:@@BlackRaziel ... es spielt keine Rolle ob man sich die Shisha hätte im Laden anschauen können oder nicht. Gekauft wie gesehen, gilt nur in Verträgen(sofern man es festlegt) bei Gebrauchtware im privaten Sektor. Der BGH hat hierzu auch ein Grundsatzurteil gefällt, welches etwas zu gunsten des Verbrauchers ausgelegt wird. Gewerbliche Händler können die Gewährleistung nicht einfach ausschließen. Ich kann schließlich auch Argumentieren, dass ich eine ganz andere Shishabowl eingepackt bekommen habe (fraglich!), oder der Fehler im Laden nicht aufgetaucht ist weil der Boden anders war usw. als Laie kann ich sowas nicht einschätzen.


    Ich lese hier immer wieder, dass sich gerade Onlinehändler bei der Pflicht der Nacherfüllung ( ich rede jetzt mal nicht von den Wunschdenkern die gerne Ihre Shisha 2-3 mal Nutzen und dann das Geld zurück verlangen wollen, sondern von denen wo wirklich ein Mangel auftritt der verbessert werden soll) extrem schlecht Verhalten um es mal milde auszudrücken. Ich würde in diesen Fällen wenn man sich unsicher ist, beim Verbraucherzentrale ein Termin machen (Kostenpunkt um die 15€) andernfalls würde ich ebenfalls konsequent einen Verfahren anstreben, welches man zu (ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster) 100% gewinnt, der Gesetzgeber ist da einfach überdeutlich und es gibt tonnen von Urteilen im Netz.

    Vertan sprach der Hahn... :ugly:

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  • Exakt, es gibt -so fair sollte man auch sein- wenn man hier liest "wasch die doch aus" usw. auch viele Kunden die einfach nur Versuchen dreist zu sein. Wie so oft gehören immer 2 dazu. Und ich hab auch das gefühl dass das wackeln hier auch nur ein Vorwand ist um sein Geld wieder zu bekommen. Sollte es aber so sein, dass der Mangel wirklich gravierend ist, gibt mir der Gesetzgeber ebend die genannten Möglichkeiten das zu beheben. Wie du schon geschrieben hast findet man sowas alles im BGB §439 ff.


    Und in erster Linie würde ich auf Kommunikation als auf Konfrontation setzten. Ich war allerdings aber schon selber 2 mal in der Lage einen Prozess führen zu müssen, 1xmal hat allerdings der Kopfbogen von meiner Rechtsbeistand gereicht. Die meisten Leute interessiert es ebend nicht ob ich als Dirk P. schreib. Erst wenn RS im Kopfbogen steht wird man ernst genommen. Was einem wegen den Aufwand ärgert, aber wer nicht hören will muss ebend fühlen.

    Vertan sprach der Hahn... :ugly:

  • genau so war das ganze auch gemeint. minimales wackeln ist in dem sinne keine einschränkung der funktion und damit kein wirklicher mangel, da es sich bei den BOWLS!!! wie gesagt, sehr wohl um einzelstücke handelt. jede ist anders. in manchen shops wird direkt auf dieses "problem" hingewiesen, dass der kunde ein perfektes produkt erwartet, ist nachvollziehbar, aber das gibt es bei shishas im nieder/mittelpreissegment eben nicht.

    "If you are good at something never do it for free." - Joker

  • Dem stimme ich ja wie gesagt zu du solltest dich ja auch nicht beledigt fühlen oder ähnliches, das war nicht meine Intention ;) Mir geht es einfach darum, dass ich hier häufig lese, dass hier bei Reklame umgegangen wird wie im wilden Westen;)

    Vertan sprach der Hahn... :ugly: