Tonkopf kaputt

  • Normal ist das nicht aber sieht nicht so aus als ob der größer werden könnte da der Rand ja nicht betroffen ist
    Das einzig doofe ist vielleicht das sich dreck im riss festsetzen könnte der dann schlecht schmeckt

  • Schließe mich an! Kein großes Problem. Wenn es dann irgendwann merkwürdig schmeckt, kannst du dir ja einen Neuen kaufen.
    Kostet ja nicht die Welt ;)

  • Naja wenn du die Möglichkeit hast, würde ich den dennoch zurück gehen lassen. Mit Sicherheit kann dir niemand sagen, ob der Riss nicht irgendwann doch größer wird.

    Vertan sprach der Hahn... :ugly:

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  • An sich keine Tragödie, rauchen wirst du damit definitiv können.


    Notfalls kannst du ihn ja immernoch zurück gehen lassen.


    Falsch! Bitte denkt immer daran wenn Ihr etwas reklamieren wollt: BENUTZT ES VORHER NICHT!!!


    Im Bereich Shisha verweisen die Shops dann immer darauf, dass es nicht möglich ist umzutauschen.
    Bitte nicht erst etwas ausprobieren und dann reklamieren.


    B2t: Ich würde reklamieren. Ich denke zwar nicht, dass der Kopf gleich kaputt geht.
    Aber typisch deutsch ist doch: ist etwas nicht perfekt, ist es auch sein Geld nicht wert ;)


    Entscheide selbst was du tust.

  • Fast richtig. Wenn die Sache mangelhaft ist und er Nacherfüllung geltend macht, dann ist es egal ob die Sache vorher benutzt wurde oder nicht.

  • Zitat

    In den ersten 6 Monaten nach Kauf dürfte der Shop damit schlecht durchkommen



    6 Monate? Wenn du damit das Rückgaberecht meinst, frage ich mich in welchem Shop du bestellst :confused:


    Normalerweise hat man ein Rückgaberecht von 2 Wochen, was gesetzlich geregelt ist, allerdings muss (und bietet eigentlich) kein shop eine 6 monatige Gewährleistung auf ihre Produkte.

  • Zitat

    6 Monate? Wenn du damit das Rückgaberecht meinst, frage ich mich in welchem Shop du bestellst :confused:


    Normalerweise hat man ein Rückgaberecht von 2 Wochen, was gesetzlich geregelt ist, allerdings muss (und bietet eigentlich) kein shop eine 6 monatige Gewährleistung auf ihre Produkte.


    Da liegst du falsch. Das 14-tägige Rückgaberecht gilt für Onlinekäufe, soweit korrekt.


    In Deutschland hat jeder Käufer eines Produktes eine zweijährige Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten wird automatisch angenommen das der Fehler schon beim Kauf der Ware bestanden hat. Der Verkäufer ist daher in der Pflicht, zu beweisen dass der Fehler nicht vorhanden war. Diesen Nachweis kann kaum ein Hersteller führen bzw. wird es nicht tun.
    Nach sechs Monaten kehrt sich diese Beweislast um und der Kunde muss nachweisen das der Fehler schon beim Kauf existent war.


    Schick den Kopf also zu deinem Händler und bestehe auf einen neuen. Der Händler Muss dann beweisen dass der Schaden durch dich verursacht wurde und nicht durch einen Produktionsfehler. Das wird ihm nicht gelingen.
    Wenn er deine Verbraucherrechte ignoriert abwiegeln will, Droh ihm mit der Verbraucherberatung oder einen Anwalt.

  • Nach 447 I BGB ist bei einem Versendungskauf der Gefahrenübergang bei Übergabe an den Spediteur (Post o.ä.) erfolgt. D.h. ganz so einfach ist das nicht :)

  • Zitat

    Nach 447 I BGB ist bei einem Versendungskauf der Gefahrenübergang bei Übergabe an den Spediteur (Post o.ä.) erfolgt. D.h. ganz so einfach ist das nicht :)



    Solange der Versand nicht versichert ist , muss der onlineshop für jegliche Schäden aufkommen und nicht der Spediteur

  • Dass ihr das ganze rechtlich so ausführlich erklärt ist natürlich schön :)
    Jedoch ist der Shop auch guten Gewissens, dass ihr wegen 13 € nicht vor Gericht ziehen werdet und dem Richter erklären werdet, dass der Topf kaputt war.


    Glaubt mir, wenn der Kopf benutzt ist gibts i.d.R. keinen Umtausch mehr.
    Ausnahmen gibt es immer wieder.
    Das Forenleben und meine eigene Erfahrung können davon zeugen, dass Shishashops das deutsche Recht schlechter kennen als ihr ;)


    Und noch mal zum rechtlichen: HBIT: Der Fehler muss bei Kauf nicht zwingend bestanden haben.
    Die Gewährleistung umfasst auch Mängel die erst nach einiger Zeit auftreten aber auf den Herstellungsprozess zurück zu führen sind.
    So z.b. wenn ein Shishakopf platzt, weil eine Luftblase im Ton eingeschlossen war, dann ist das Gewährleistung.


    Du wirst nur keinen neuen Kopf bekommen :D

  • Ich sehe das genau wie cheafchecker, Recht hin, Paragraph her!


    Das ist ein Tonkopf für ein paar Euro!
    Klar, du hast ein Recht auf ein einwandfreies Produkt ... und du hast einen Mangel erkannt!


    Also entscheide doch einfach ob du mit dem Mangel leben kannst und du den Kopf benutzt
    oder ob du ihn reklamierst. Was gibt es da groß zu diskutieren?


    Benutzt du ihn, obwohl der Mangel offensichtlich ist und der Kopf geht kaputt ... Pech!


    Verstehe nicht wo da das Problem ist. 8| ?(
    Da braucht es doch nur ein bischen gesunden Menschenverstand und keine Paragraphen oder gar nen Anwalt!