Diesen Thread hier solltest Du Dir vielleicht mal anschauen: Einfuhr von Wasserpfeifentabak aus nicht EU-Ländern - JuraForum.de
Er lässt zwar noch einige Fragen unbeantwortet, enthält aber auch einige Links auf Gesetzestexte. In Deinem Fall interessant ist vor allem das Verbringungsverbot:
Zitat(1) Erzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes, die nicht den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen, dürfen nicht in das Inland verbracht werden.
Vielleicht ein Ansatz, wie man die eifrigen Beamten etwas ärgern könnte, wäre die Beweisführung. Woher wollen die wissen, dass der Tabak über 5% Feuchtigkeit hat? Der ist doch extra für den deutschen Markt konzipiert worden? Sollen die doch erst mal ne Probe entnehmen und analysieren lassen. Machen die vermutlich auch... aber dann haben sie zunächst schon mal was zu tun und Du kannst in der Zeit über weitere Schritte nachdenken.
Mehr fällt mir auf Anhieb leider nicht ein...
Recht "lustig" finde ich in den Verbringungsverboten die Ausnahmen 4 und 5:
"3.
Waren, die für das Oberhaupt eines auswärtigen Staates oder seines Gefolges verbracht werden und zum Gebrauch oder Verbrauch während seines Aufenthaltes im Geltungsbereich dieses Gesetzes bestimmt sind,
4.
Waren, die für diplomatische oder konsularische Vertretungen bestimmt sind,"