Zollamt will mein Paket nicht rausrücken

  • Moin Leute,


    komme gerade vom Zollamt in Aschersleben. Da dort leider sehr unfähige Leute arbeiten hab ich mich mit denen ewig rumstreiten müssen ob ich meine Bestellung (2kg) nun mitnehmen darf oder nicht. Sprich, den ging es erstmal nur darum ob es quasi "legal" ist.
    Soweit ich das weiß ist alles bis 3kg legal?!?! Hab auch schon öfters tabak vom zoll abgeholt, aber sowas is mir noch nie passiert... Jetzt wollen die das erstmal checken und geben mir dann aufm Postweg bescheid ob ichs überhaupt bekommen kann.


    Meine Frage an euch: Hat jemand links zu offiziellen Seiten, wo ich was zur Einfuhr von Shisha-Tabak finde? Ich will denen das nächste mal wenn ich da hinkomme was vorlegen können. Von selbst glaub ich mach die dort nichts, die waren schon sehr sehr unfähig...


    mfg

    Zitat

    Original von bornsi
    Mich würde mal interessieren, was ihr schon so alles durch die Wasserpfeife geraucht habt, abgesehn von normalen Shisha Tabak.
    Also ich hab einmal Marmor Kuchen mit viel Molasse geraucht und siehe da: es hat wunderbar funktioniert...für 7-10 min. ^^


    in dem sinne keep :blubber:

  • Außerdem kommt es natürlich darauf an, WO du bestellt hast.


    thehookah.com ;)

    Zitat

    Original von bornsi
    Mich würde mal interessieren, was ihr schon so alles durch die Wasserpfeife geraucht habt, abgesehn von normalen Shisha Tabak.
    Also ich hab einmal Marmor Kuchen mit viel Molasse geraucht und siehe da: es hat wunderbar funktioniert...für 7-10 min. ^^


    in dem sinne keep :blubber:

  • Okay. Seltsam aber naja, dass es nicht einheitlich geregelt ist. Dann drück ich dir mal die Daumen dass du deinen Tabak bekommst ;)


    fg Rockets20

    Einmal editiert, zuletzt von ShishaMitja () aus folgendem Grund: Werbung hinauseditiert

  • "Sehr geehrter Herr Krämer,




    die Einfuhr von Tabakwaren, die weder zum Handel noch zur gewerblichen
    Verwendung bestimmt sind, ist erlaubt, unterliegt jedoch aufgrund der
    Einfuhr auf dem Postwege Zoll, Tabak- und Einfuhrumsatzsteuer. Ab
    welchen Mengen von einer gewerblichen Verwendung ausgegangen wird, liegt
    im Ermessen der abfertigenden Zollstelle. I. d. R. empfiehlt es sich
    die für den innergemeinschaftlichen Reiseverkehr festgelegten
    Richtmengen von 1 kg Rauchtabak pro Person nicht zu überschreiten, da
    andernfalls gewerbliche Absichten unterstellt werden könnten und in
    diesem Fall eine EInfuhr des Tabaks ohne deutsche Steuerzeichen nicht
    möglich wäre.




    Abgabenrechtlich ist Wasserpfeifentabak üblichem Pfeifentabak
    gleichgestellt. Der Zollsatz für Pfeifentabak beträgt 74,9 % des
    Rechnungspreises zuzüglich der Versandkosten. Die Tabaksteuer für
    Pfeifentabak beträgt 15,66 € je Kilogramm und 13,13 % des
    Kleinverkaufspreises.




    Der Kleinverkaufspreis hängt dabei von der jeweiligen Tabaksorte ab.
    Liegt kein Kleinverkaufspreis vor, weil der betreffende Pfeifentabak
    bisher noch nicht gewerblich importiert wurde, so wird der
    Kleinverkaufspreis von Amts wegen ermittelt oder geschätzt. Dabei wird
    zunächst vom inländischen Kleinverkaufspreis für Tabakwaren derselben
    Marke oder entsprechenden Bezeichnung in mengengleichen Packungen
    ausgegangen. Wenn das nicht möglich ist, wird vom inländischen
    Kleinverkaufspreis für Pfeifentabak gleichartiger Beschaffenheit
    ausgegangen.




    Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 % und wird auf Grundlage der Summe
    aus dem Rechnungspreis, der Versandkosten, des Zollbetrags und der
    Tabaksteuer berechnet.




    Lebensmittelrechtliche Gesichtspunkte:




    Die Einfuhr von aus Rohtabak hergestelltem Wasserpfeifentabak, der den
    deutschen lebensmittelrechtlichen Anforderungen Deutschlands,
    insbesondere hinsichtlich der zugelassenen Feuchthaltemittel und der
    ggf. festgelegten Mindest- oder Höchstkonzentration, nicht entspricht,
    ist verboten.




    Welche Feuchthaltemittel in welchen Konzentrationen in Deutschland für
    Tabakerzeugnisse zugelassen sind, können Sie der Anlage 1 Teil A Nr. 2
    der Tabakverordnung entnehmen:




    http://www.gesetze-im-internet…bv_1977/gesamt.pdf#page=5



    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden."




    ES GIBT KRIEG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Habe soeben mit dem zuständigen Zollamt telefoniert und die meinten doch eiskalt zu mir, dass es illegal ist (laut Hauptzollamt Braunschweig) Wasserpfeifentabak einzuführen und haben das Paket auch schon dorthin verfrachtet...


    Was meint ihr? Sofort den Anwalt einschalten, weil ich hab kein Bock auf stundenlange Streitgespräche mit den Kaschpern...


    Ich halte euch mal auf dem laufenden ;)



    mfg ;)

    Zitat

    Original von bornsi
    Mich würde mal interessieren, was ihr schon so alles durch die Wasserpfeife geraucht habt, abgesehn von normalen Shisha Tabak.
    Also ich hab einmal Marmor Kuchen mit viel Molasse geraucht und siehe da: es hat wunderbar funktioniert...für 7-10 min. ^^


    in dem sinne keep :blubber:

    Einmal editiert, zuletzt von jaycop-smoke ()

  • Zumal ich ja schonmal 3kg bei nem anderen Zollamt ohne Probleme verzollen lassen hab...


    Einfach lächerlich!


    Ich halt euch auf dem laufenden ;) ist bestimmt hilfreich für Leute denen es genauso ergangen ist, oder ergehen wird ^^



    mfg ;)

    Zitat

    Original von bornsi
    Mich würde mal interessieren, was ihr schon so alles durch die Wasserpfeife geraucht habt, abgesehn von normalen Shisha Tabak.
    Also ich hab einmal Marmor Kuchen mit viel Molasse geraucht und siehe da: es hat wunderbar funktioniert...für 7-10 min. ^^


    in dem sinne keep :blubber:

  • Ich Empfehle dir das wirklich nur zu tun wenn du rechtschutz hast !


    Zu dem falls du vorhast den Tabak zu verkaufen sei es nun hier im Forum oder z.B. via Facebook was bei deiner Menge in deren augen gewerblich ist Somit wollen die en stück vom Kuchen ! Da du probleme mit denen hast werden se net unbedingt locker lassen wenn se vor gericht verlieren !


    Frag doch einfach mal blöd wann das paket ankommt und wie viel zoll du zahlen must !
    würde beim hauptzollamt anrufen und nach deinem paket fragen !

    Entschuldigung für meine Rechtschreibung :duden:
    :blubber: :blubber: :blubber:

  • Ohne Anwalt wird das schwer und selbst dann seh ich da nicht alzuviel Hoffnung. Denn du hast ja selbst schon gepostet:


    Die Einfuhr von aus Rohtabak hergestelltem Wasserpfeifentabak, der den
    deutschen lebensmittelrechtlichen Anforderungen Deutschlands,
    insbesondere hinsichtlich der zugelassenen Feuchthaltemittel und der
    ggf. festgelegten Mindest- oder Höchstkonzentration, nicht entspricht,
    ist verboten.


    Und wie wir ja alle wissen ist ausländischer Tabak feuchter, zumindest normalerweiße.


    Wünsche dir trotzdem das du ihn noch bekommst aber ohne Anwalt wird er sogut wie vernichtet.


    Edit: Selbst mit Anwalt denk ich mal soltest du ihn als vernichtet betrachten. Aber probeiren würde ich es aufjedenfall.

    Einmal editiert, zuletzt von Zreta ()

  • An deiner Stelle würde ich mir innerhalb des Forums hier keine Tipps holen bezüglich der Sache mit dem Anwalt. Zu klären ist nur ob du Rechtsschutz hast, den Rest musst du selber für dich entscheiden.
    Aber es lohnt recht wenig wenn hier Halbwissen breitgetreten wird.

  • Das ist meiner Meinung nach ein wirklich sehr interessanter Fall. Um ehrlich zu sein, befürchte ich fast, dass gerade DIE Zöllner das Gesetz richtig anwenden. Der Import von ausländischem Tabak ist in gewissen Mengen ja gestattet. Aber halt nur, wenn er tatsächlich den hiesigen Bestimmungen entspricht. Ich habe mir die Frage auch schon oft gestellt, wieso es trotzdem erlaubt sein könnte. Und ich glaube, es ist einfach nicht erlaubt, aber aufgrund des Halbwissens der meisten Zöllner ist diese Problematik wohl noch nicht so richtig bekannt geworden, bzw. man hat da überhaupt keinen Gedanken dran verschwendet. Oder aber man duldet es halt einfach und hat in diesem Fall einfach "dienstgeile" Beamten erwischt. Denen sollte man ne Mohammed-Karrikatur an die Türe hängen! ^^

    Geht ne Shisha zum Arzt: "Herr Doktor, mein Kopf drückt so..." :D
    Warum kann man aus einer Shisha kein gutes Feuerwehrauto machen? - Weil der Schlauch zu kurz ist! :pinch:
    Wenn der Raucher nix taugt, ist oft der Kopf dran schuld! ;)

  • Tabak Darf in Brief oder Paket Form normal nur 50 gr weise verschcikt werden und die 1kg grenze zählt innerhalb der EU diesen Tabak muss man aber im Gepäck mitführen und aus den USA zählt die 250gr grenze pro person muss man auch bei sich haben .Auf dem post Weg nur 50gr.


    so habe ich mir das jetz mal von dem Zöllner meines Vertrauens erläutern lassen .

    Entschuldigung für meine Rechtschreibung :duden:
    :blubber: :blubber: :blubber:

  • Ähmm.. Liest ihr eigentlich mit?
    Er hat mehr als deutlich gemacht, dass er den Tabak normal Verzollen lassen wollte und nicht Zollfrei einführen will!

    Das schlimme an Zensur ist ******* und *********, deshalb müssen wir jetzt *********. Verstanden? :wand:


    kiekt mol rin -> Firesalami

  • Ich wünsch dir viel Glück,aber wie schon gesagt ist es rechtlich ein Grauzone.
    Die Beamten ind da relativ frei ihrer Entscheidung.
    Da es eine Grauzone wird auch der Anwalt auch nicht sonderlich hilfreich.
    Aber der Versuch ist es wert.

  • Die Richtmenge von 1kg richtet sich nur auf den Reiseverkehr! Hab bei der Zntrale schon nachgehakt wies mit dem Postweg aussieht, Antwort kommt denke ich mal Montag!
    Ich lass mir auch noch vom Zollamt Marktredwitz eine schriftliche Erörterung geben, warum sie mich vor 2 Jahren eine Sendung über 3kg Tabak ordnungsgemäß verzollen lassen haben. Das ging damals wirklich ohne Probleme, und der Beamte meinte noch zu mir "Glück gehabt, die Freimenge liegt bei 3kg"... Antwort hierfür kommt denk ich auch montags.
    Dann muss ich noch die schriftliche Begründung vom Zollamt in Aschersleben abwarten, warum genau eine Übergabe+Verzollung verweigert wurde.


    Wenn ich dann immernoch der Meinung bin, dass ich im Recht bin, gibtsn fetten Rechtsstreit!


    Achja eine Frage an die Erfahrenen hier im Forum: Hat jemand die exakten Gesetze die sich irgendeiner Art und Weiße auf dieses Thema beziehen??? Dann postet mir die jeweiligen Links hier mal bitte rein ;)



    mfg ;)

    Zitat

    Original von bornsi
    Mich würde mal interessieren, was ihr schon so alles durch die Wasserpfeife geraucht habt, abgesehn von normalen Shisha Tabak.
    Also ich hab einmal Marmor Kuchen mit viel Molasse geraucht und siehe da: es hat wunderbar funktioniert...für 7-10 min. ^^


    in dem sinne keep :blubber: