Shisha Bar und das Gesetzt

  • Hi :)
    Ich hab mal ne Frage^^
    Ich meine,dass man in die Shishabar erst mit 18 rein darf.
    Mein Freund meint, man darf mit 16 rein,aber in der Shisha bar darfst du halt nich rauchen.
    Sprich kannst mit deinen freunden hin bisschen chillen, wenn einer deiner Freunde 18 ist kann er Shisha rauchen der Rest aber nicht.


    Stimmt das?
    Ich meine man darf ja auch unter 16 in eine Bar wo Alkohol verkauft wird...


    Ich werde in 3 Wochen 18 :D
    Kann solange warten^^

  • Gehts dir jetzt ums rauchen oder einfach nur um die shishabar?


    Rauchen(solang keine Steine) ist ab 18 soweit ich weiß.


    Ich glaub ich war mit 15 das erste mal in der Shishabar und denke dass das allgemein keinen interessiert in solchen bars...

  • MIr gehts nur um den eintritt.
    Darf ich als schon ab 16 in die shisha bar rein? Ja ich darf aber nicht rauchen? Oder Nein man darf erst mit 18 rein?

  • Bei uns in der Shishabar in der Nähe is Einlass ab 18 obwohl dort nur Steam Stones geraucht werden (Und Alkohol ausgeschenkt wird)


    Mfg Sess

    Wenn ihr anfangt mich zu mögen, weiß ich, ich hab was falsch gemacht.

  • hmm
    Sagen wir man kommt in die shisha bar und man raucht...
    Ordnungsamt kommt rein und man sagt einfach ich habe nur Cola getrunken nicht geraucht, mein freund hat geraucht...


    Müsste dann man mit folgen rechnen?

  • Ich würde sagen das ich von Bar zu Bar unterschiedlich - das Gesetz kann dir ja nicht verbieten in dieses Gebäude zu gehen nur weil du keine 18 bist.


    Also bei uns in den Shishabars sind auch Leute unter 18 drin und zum Teil rauchen die auch.


    Ich Denke nur der Besitzer - Hausherr darf das bestimmen wer "rein" darf und wer nicht. Das Rauchen allerdings kann dir verboten werden.


    LG

    *~~~~~~~~~~~*Liebe Grüße,*~~~~~~~~~~~*


    *~~~~~~~~~~~*Haburto!*~~~~~~~~~~~*


  • Kenn es nicht? Und ob es das kann! Shisha-Bars unterliegen besonderen Auflagen, die es überhaupt möglich macht dort das Rauchen anzubieten. Ein Gesetz davon ist, dass diese Bars erst von Personen über 18 betreten werden dürfen.

  • Alles klar und ganz ruhig bitte ^^


    Ich habe ja nur meine Erfahrung geschrieben - bei mir gibt es viele Bars und überall sind Leute unter 18 drin^^.
    Manche Arbeiten da sogar - für einen kleinen neben verdienst (unter 18)


    Edit:
    Außerdem wie schon gesagt ist höchstens der Hausherr schuld.


    LG :)

    *~~~~~~~~~~~*Liebe Grüße,*~~~~~~~~~~~*


    *~~~~~~~~~~~*Haburto!*~~~~~~~~~~~*

  • Na wenn er nicht aufpasst ^^.


    Außerdem kontrollieren die sicher nicht ganz so oft. Also ich war noch nie dabei als Kontrolliert wurde ^^.
    Die Bars sind in einer Kleinstadt.


    LG

    *~~~~~~~~~~~*Liebe Grüße,*~~~~~~~~~~~*


    *~~~~~~~~~~~*Haburto!*~~~~~~~~~~~*

  • Ich meine eigentlich das wenn Hochprozentiges ausgeschenkt wird das die Bar generell ab 18 ist( Jugendschutz).


    Dann kommt noch hinzu das es dann als Raucher(Bar/Kneipe) gilt wo dann auch wieder ab 18 ist.


    Aber es gibt keipen wo man mit 16 rein darf und wo nicht ...... frag doch einfach mal nach beim betreiber ;)

  • Ich meine eigentlich das wenn Hochprozentiges ausgeschenkt wird das die Bar generell ab 18 ist( Jugendschutz).


    Falsch! In jedem Restaurant und in jeder Dorfkneipe wird Hochprozentiges ausgeschenkt!
    Lediglich die Abgabe (Verkauf) an Minderjährige ist verboten!


    Dann kommt noch hinzu das es dann als Raucher(Bar/Kneipe) gilt wo dann auch wieder ab 18 ist.


    Den Zusammenhang versehe ich nicht! Was hat den bitte der Ausschank von Spirituosen u.ä. mit einer Raucherbar zu tun?


    Aber es gibt keipen wo man mit 16 rein darf und wo nicht ...... frag doch einfach mal nach beim betreiber


    Wieder falsch! Ich in jede 'normale" Kneipe (keine Raucherbar) darf auch einen Zehnjähriger zu bestimmten Zeiten rein und eine Cola trinken, sofern es der Betreiber nicht anders geregelt hat (Hausrecht).


    Wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes sind:


    Alkohol, Tabak
    In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt:
    Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Zigarettenautomaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Zigaretten durch unter 18-Jährige nicht möglich ist.
    Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch: branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet werden.
    Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.


    Aufenthalte
    In Gaststätten und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (zum Beispiel in Diskotheken) gelten Alters- und zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen. Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs sowie in öffentlichen Spielhallen darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden.
    Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die zuständigen Behörden in den Ländern können zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die entsprechenden Sanktionen insbesondere gegen die Gewerbetreibenden und Veranstalter verhängen, die den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zuwiderhandeln.


    Mehr: Jugendschutzgesetz

  • Das wird dir der Bar Typ schon sagen...
    Ist bei diversen Bars unterschiedlich, da sie ein eigenes Hausrecht geltend machen. Frag einfach mal nach...
    Generell darfst du gesetzlich nur bis 24 Uhr draußen sein-

    "If you are good at something never do it for free." - Joker

  • Minderjährigen darf aus Jugendschutzgründen (Passivrauchen) kein Zutritt zu Raucherbereichen gewährt werden (und Shishabars müssen entweder einen haben, sich als Club tarnen (in den du dann erst ab 18 aufgenommen werden darfst) oder Steine anbieten (die ja bekanntlich ab 16 sind)). Wenn die Bar tatsächlich Tabak anbietet und es werden Minderjährige an einem Tisch mit Pfeife angetroffen muss immer davon ausgegangen werden, dass diesen der Zugang nicht verweigert wurde.
    Soweit mein Kenntnisstand nach einem Gespräch mit einem Barbesitzer (das aber schon ein paar Tage zurück liegt).

    Smillos dampfender Schuhkarton


    - Wenn ein unordentlicher Schreibtisch einen unordentlichen Geist repräsentiert,
    was sagt dann ein leerer Schreibtisch über den Menschen, der ihn benutzt, aus? -
    (Einstein)

  • Das ist nicht im Jugendschutzgesetz geregelt, da Rauchergesetze Landessache sind. Jede Gaststätte in der geraucht wird, egal ob dort Alkohol ausgeschenkt wird, darf von Personen unter 18 Jahren nicht betreten werden.

    -keine Signatur-