tabak ungeöffnet bei nichtgefallen zurückschicken

  • jo moin.


    also folgendes problem. habe mir bei xdreamgifthouse 2x starbuzz und einmal fruchtrauch blaubeere bestellt. starbuzz geil wie immer, leider aber haben die macher von fruchtrauch die rezeptur von marmelade in stroh geändert. somit habe ich den tabak nach kurzer besichtigung wieder verpackt und zurückgeschickt als auch dem versender ne mail zukommen lassen das ich mit diesem trockenen zeugs nichts anfangen kann. nun teilte der mir mit das er keinen tabak zurücknimmt ob ungeöffnet oder nicht und ich mich beim hersteller beschweren soll. kann es sein das der gute mann einen rechtsstreit riskieren möchte :) ?


    kennt sich da jemand mit der rechtslage aus ?



    thx euch

  • Den ungeöffneten muss er zurücknehmen, sofern du innerhalb von 2 Wochen von deinem Kauf zurücktrittst.


    Da ist das auch scheiß egal, was er auf seiner Hompage stehen hat.


    Fernabsatzgesetz regelt das, sofern Tabak keine Frischware ist, was ich mir aber nicht vorstellen kann.

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    (c) Nightshad0w

  • jo moin.


    leider aber haben die macher von fruchtrauch die rezeptur von marmelade in stroh geändert. somit habe ich den tabak nach kurzer besichtigung wieder verpackt


    Verstehe ich jetzt nicht? Nach kurzer Besichtigung wieder verpackt? Also hast Du ihn doch geöffnet?

    Geht ne Shisha zum Arzt: "Herr Doktor, mein Kopf drückt so..." :D
    Warum kann man aus einer Shisha kein gutes Feuerwehrauto machen? - Weil der Schlauch zu kurz ist! :pinch:
    Wenn der Raucher nix taugt, ist oft der Kopf dran schuld! ;)

  • Mh...Wieso schickst den aber zurück? Bei unter 40 Euro Warenwert musst du noch die Versandkosten tragen... von daher?

  • Mh...Wieso schickst den aber zurück? Bei unter 40 Euro Warenwert musst du noch die Versandkosten tragen... von daher?



    Quelle ?


    Meiner Information nach hat der Händler die Versandkosten zu tragen, unabhängig vom Warenwert. Höre ich zum ersten Mal, dass das an den Warenwert gekoppelt sein soll, halte ich für Unsinn.

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  • das mit den 40€ is absoluter schwachsinn...


    die frage die sich jetzt nun stellt ist, wenn du den tabak geöffnet hast (ich gehe mal davon aus das du die dose geöffnest hast und das steuersiegel kaputtgerissen hast) ob das dann noch als ungeöffnet gilt...


    falls das der fall ist muss der shop den tabak wieder zurücknehmen (innerhalb von 14 tagen nach dem kauf).


    falls du das steuersiegel nicht beschädigt hast und es nach dem verschließen immer noch klebt...dann gehts 100%

  • "Versandkosten Hin- und Rücksendung


    Keine Rücksendekosten
    Der Käufer hat die Rücksendekosten regelmäßig nicht zu tragen. Dies gilt jedenfalls immer dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers zu den Rücksendekosten nichts aussagen oder wenn statt des Widerrufsrechtes von einem Rückgaberecht die Rede ist. Bei einem Rückgaberecht muss die Ware innerhalb der Frist zurückgeschickt werden (Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.) Beim Widerrufsrecht muss der Kunde innerhalb der Frist erst einmal nur die Widerrufserklärung schriftlich zusenden und dann allerdings auch die Ware. Die Kosten der Rücksendung müssen nur im Fall des Widerrufsrechtes getragen werden und nur dann, wenn in den Allgemeinen Versandbedingungen des Händlers etwas davon steht. Selbst dann gilt dies nur zu Lasten des Kunden, wenn der Wert der insgesamt bestellten Ware 40 Euro nicht übersteigt. Ist die Bestellung also teurer als 40 Euro gewesen, dann braucht der Kunde in keinem Fall die Rücksendekosten zu tragen."


    Quelle: FAQ Fernabsatz


    Das mit den 40€ ist oftmals gängig. Hab in den Rechtsvorlesungen auch was davon gehört^^ Also als Quatsch würde ichs anhand dieser Quelle nicht abstempeln.



    Ergänzung:
    § 357 BGB
    Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe


    (1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.

    (2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

  • Ye, aber nur beim Wiederruf. Macht er von seinem Rückgaberecht gebrauch zahlt er gar nichts. Kommt jetzt aber afaik auf die AGB und die Zeit an.


    €: Trotzdem Danke für die Quelle.

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  • Setzt eine Rückgabe nicht den Widerruf des KV bzw der Willenserklärung (zum Kauf des Artikels) voraus? ?(
    Andererseits könntest du im Recht sein:
    Verbraucher: Bei Warenrückgabe gibt’s die Versandkosten zurück - Recht - FOCUS Online - Nachrichten



    @ Threadersteller:
    Unabhängig von der Kosten für den Versand sollte die Rückgabe möglich sein. Von wegen "nichts zurück nehmen" ist so nicht möglich. Es handelt sich nicht um Ware die kurzfristig vom Ablauf bedroht ist (Blumen zb) oder eine Wertverschlechterung befürchtet werden muss.

  • moin.


    danke euch soweit, das dachte ich mir schon. das steuersiegel habe ich beim öffnen der dose nicht beschädigt. die dinger auf den fruchtrauchdosen hängen eh meit locker dran.


    nun gut dann wollen wir doch mal sehen,ob sich der gute mann zur rücknahme überreden lässt oder ob das mit nem anwalt durchgesetzt werden muss.
    ich bin da prinzipverfechter :)


    und werde jedenfalls nichts mehr bei XDREAMHOUSE in münchen bestellen. zumal das der erste shop ist der tatsächlich auf einen altersnachweis pochte.

  • Ich hab das meiste hier nur kurz überflogen.


    erstens die 40€ stehen in den meisten AGB's der in Deutschland ansäßigen Shops, sowie auch bei der Rücktrittserklärung/belehrung.


    zweitens: hat der Shop ja nichts mit dem Tabak selber zu tun. Wäre ja genauso wenn du Nakhla bestellst und dich beschwerst das der nicht feucht ist.


    Gibt ja in D immer noch die 5%-Regel.


    Muss mich Frozz anschließen, wegen sowas einen Rechtsstreit anzufangen... naja es sollen sich ja auch Leute wegen Schuhen für rund 15€ an einen Anwalt gewendet haben.

  • Zitat

    (...)und werde jedenfalls nichts mehr bei XDREAMHOUSE in münchen bestellen. zumal das der erste shop ist der tatsächlich auf einen altersnachweis pochte.


    Der Shop kann doch nichts für die Qualität des Tabaks, das hätte dir bei jedem anderen Shop auch passieren können.
    Schließlich können und dürfen die ja nicht jede Dose öffnen und reinschauen....


    Und dass der Shop sich an bestehende Vorschriften hält und einen Altersnachweis verlangt,
    kann man denen wohl auch nicht ernsthaft zum Vorwurf machen....

  • Alterskontrolle müsste, wie ich finde, ÜBERALL stattfinden !
    Es ist auch eine absicherung für den Shop, damit er sich nicht Strafbar macht.
    Finde das sollten ggf's mehr Shops einführen, weil mir Persönlich machts nichts aus meinen Perso zu Scannen und via Mail hinzuschicken, bin ja Volljährig und hab nichts zu befürchten :)


    reallyextreme, ich komm nie wieder zu euch in die Kanzlei und erzählt dir das mit den Schuhen xDDDDD

  • Ach behalt die Dose doch einfach, hol dir ein bisschen Molasse und dann kannst des auch rauchen.


    Wegen den paar Euro nen Anwalt einzuschalten, die lachen sich doch alle kringelig wenn du damit ankommst. Egal obs ums Prinzip geht oder nicht. Da wäre mir der Stress schon viel zu viel. ^^

    Positiv:
    gekauft: fumag-design (2x), fixi99, frozz, der.toph, slush, cornholio86, Spike_7, Banana
    getauscht: scarysize, frozz (2x)
    verkauft: flagge, frozz, SYLA
    :thumbsup:


    Negativ:
    :schlag:

  • Setzt eine Rückgabe nicht den Widerruf des KV bzw der Willenserklärung (zum Kauf des Artikels) voraus? ?(
    Andererseits könntest du im Recht sein:
    Verbraucher: Bei Warenrückgabe gibt’s die Versandkosten zurück - Recht - FOCUS Online - Nachrichten

    Das Rücksenden des Tabaks wird konkludent als Widerruf angesehen. Rückgabe ist also der Widerruf, und setzt somit keinen
    weiteren Widerruf (zBsp: in Form eines Schreibens) vorraus. :)


    Das Geschwalle von wegen Anwalt finde ich auch absolut übertrieben.
    Die Anwaltskosten wären wahrscheinlich größer als der eigentliche Wahrenwert :dum:


    Falls du den Tabak unbedingt weghaben musst kannst du dem Händler schreiben, dass weder die AGB eine Rückgabe von
    Tabakwaren ausschließen, noch Tabakwaren einem Auschluss des Widerrufsrechts aus § 312d (4) unterliegen.
    (Auch wenn ein Widerruf keine Begründung benötigt)


    Auf den Versandkosten bleibst du jedoch hocken.



    Sammelbestellungen von: aGe +++

    2 Mal editiert, zuletzt von hook-a-h[olic] ()

  • in den agbs steht nichts drin davon das die tabak nicht zurücknehmen.


    ich hab geld und zeit, wenn mir einer was vom pferd erzählen will werde ich MYRRISCH :D


    der tabak ist scheisse also scicke ich ihn zurück und will mein geld dafür zurück haben so einfach ist das. ich bin NICHT schuld daran das auf einmal fruchtrauch nur noch stroh herstellt. früher wars hammer marmelade mit brachialer rauchentwicklung, heute isses mist. ICH kann nichts dafür... so what.

  • in den agbs steht nichts drin davon das die tabak nicht zurücknehmen.


    ich hab geld und zeit, wenn mir einer was vom pferd erzählen will werde ich MYRRISCH :D


    der tabak ist scheisse also scicke ich ihn zurück und will mein geld dafür zurück haben so einfach ist das. ich bin NICHT schuld daran das auf einmal fruchtrauch nur noch stroh herstellt. früher wars hammer marmelade mit brachialer rauchentwicklung, heute isses mist. ICH kann nichts dafür... so what.

    Zu 1) Eben, es steht nicht drin. Widerruf steht dir rechtlich zu.


    Zu 2) Schätze da wird jeder myrrisch. Gibt genug Shopbesitzer, die sich in solchen Dingen drücken wollen.
    Teils aus eigener Unwissenheit, teils weil es eben funktioniert.


    Zu 3) Pech gehabt. Wir haben immer noch die 5% Regelung, dass heißt du kannst keinen feuchten Tabak erwarten.
    Dass es den aktuell feucht gibt ist ein glücklicher Umstand.



    Sammelbestellungen von: aGe +++

  • Also ich kann dich voll und ganz verstehen - bin in solchen Sachen dergleichen Ansicht.


    1. Rückgaberecht bei Fernabsatz - Er muss es zurücknehmen, ohne Angabe von Gründen
    2. Das gleiche gilt bei Tabak!
    3. Wegen der Feuchtigkeit, das ist dein Problem!


    Alles in allem reden wir über ein paar Euro, behalte die Doese - viel mehr Spass macht es allen Leuten zu erzählen wie mies der Service dieses Shops ist! :thumbup:

  • Ich würds auch zurückschicken und wenn Probleme aufkommen sollten auch rechtliche Schritte ergreifen.


    Ist sein gutes Recht, spricht nichts dagegen.


    €:
    Mal im Ernst, wie kann man nur dazu raten das nicht zurückzuschicken ? Regt mich grad nen bisschen auf. Ist sein gutes Recht, innerhalb der ersten 14 Tage muss der Shop die Ware OHNE Begründung zurücknehmen, evtl. trägt er dabei den Versand, aber das wars dann auch schon.

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    Einmal editiert, zuletzt von Raschtadokk ()