ZitatOriginal von Geist
Ich will mich hier nicht über Gebühr einmischen und wenn du sagst das keine Beleidigungen gefallen sind, wird das wohl stimmen, aber beim Verbraucherkauf gilt Beweislastumkehr. Das heist ihr müsst den Nachweis erbringen, das der Kopf durch unsachgemäße Behandlung kaputt ging.
...
diese beweislastumkehr gilt nur, soweit sie mit der art des mangels vereinbar ist.. eine tatsachenfrage, zu deren beurteilung mir das fachwissen fehlt.. ich habe aber schon gewiße vorstellungsprobleme bei der mangelschilderung