Versicherter Versand bei DHL sowie Hermes

  • Ich stöbere gerade so bisschen durchs Forum und plötzlich stellt sich mir eine Frage: Versicherter Versand, bei DHL für 6,90 € und bei Hermes für 4 €. Inwiefern ist das ganze denn Versichert, wenn man Sachen verkauft zu denen man garkeine Rechnung mehr hat? Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht? Denn der Aufpreis bei DHL ist ja schon enorm, das sind immerhin ganze 3 Euro im Vergleich zu einem normalen Paket für 3,90 €. Ich habe so das Gefühl, dass viele Leute versichert verschicken, also 3 Euro mehr ausgeben, obwohl sie garkeine Rechnung mehr haben und im Falle, dass das Paket zu bruch geht, auch garkein Geld zurückbekommen würden? Ist bei euch schonmal etwas zu bruch gegangen und ihr hattet tatsächlich noch eine Rechnung und habt das Geld zurückbekommen?


    lg
    Yannick

    Einmal editiert, zuletzt von Hamst0r ()


  • und wie soll man sowas nachweisen? is doch eigentlich schon fast unmöglich könnte ja höchstes mit ner cam das verpacken bishin zum wegbringen bei dhl dokumentieren :D aber wäre wohl ein wenig stressig ^^

  • Es ist so DHL bietet zum einen ein Packchen Versand zum anderen EInen Paket Versand an.


    Päckchen sind grundsätzlih nicht versichert, Päckchen dürfen ein max gewicht von 2kg haben. Alles schwerer als 2kg ist ein paket.
    Falls zum Beispiel euer Päckchen verloren geht hab ihr keinen Anspruch auf Erastz da es unversichert ist.
    Zudem werden die Päckchen nicht so wie pakete elektr verfasst, sie werden auch ohne unterschrift ausgehändigt.


    Pakete welche 6.90 kosten und bis zu 10kg wiegen sind glaube ich bis zu 3000 EUR versichert. Das heist geht euer paket verloren oder wird es beschädigt ,bekommt ihr es ersetzt.


    Zitat

    Original von eleftheria


    und wie soll man sowas nachweisen? is doch eigentlich schon fast unmöglich könnte ja höchstes mit ner cam das verpacken bishin zum wegbringen bei dhl dokumentieren :D aber wäre wohl ein wenig stressig ^^


    Das man ein Paket verschickt hat, beweist man grunsätzlich mit aushändigen der Trackingnummer. Diese sowie der dazugehörige beleg solltet ihr grundsätzlich aufbewahren

  • ja aber was wirklich drin war kann man doch nicht nachweisen.. könnte doch genausogut sagen ein ka weißgoldring von 2000 euro war drin.. und das geld werden sie mir mit sicherheit nicht ohne entsprechenden nachweis geben sonst wären sie ja schon pleite :D

  • Ich denke einfach, dass das über Plausibilität läuft. Tabak für 40-50 Euro ist noch kein Betrag, bei dem die Post ein großes Geschiss anfängt.


    Ein Beweis ist es ja auch, wenn zwei Leute eine Zeugenaussage machen, dass ein Verkauf der Ware zu dem und dem Preis stattgefunden hat und der dann in dem Paket ist. Zu dem Zweck kann man auch Kontoauszüge bringen, oder den entsprechenden Thread hier im Forum anführen. Das sind auch Beweismittel, ohne dass man eine Rechnung braucht.


    Der größte Vorteil beim versicherten Versand ist die Nachvollziehbarkeit, da kommt schonmal weniger oft was weg, weil es der Postbote gerne behalten würde. Ist ja auch blöd, seinen Job zu verlieren wenn man nicht erklären kann, wie das Paket, dass sich dann nachweislich in Händen des Postangestellten befunden hat, verschwinden konnte, ohne, dass es jemand übernommen hat. Diese Sicherheit hast Du beim unversicherten Versand nicht.


    Auch hast Du beim versicherten Versand nicht das Problem, dass der Verkäufer behauptet, er habe es losgeschickt oder der Käufer einfach behauptet, es sei nie angekommen. Das alles sind, abgesehen von der Versicherung, grad bei Geschäften hier via Forum oder auch Ebay, Gründe, versichert zu verschicken.

    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit - warum auch nicht, es hat ja Zeit.


    *~*~*~*~*~*


    Du hast das dringende Bedürfnis zu spammen? Lebe Dich aus! :D

  • Mich würde es interessieren, ob jemand schonmal Geld zurückbekommen hat, weil was kaputtgegangen ist. Ich hatte mal eine NP Bowl verschickt, die ist zu bruch gegangen und ich habe nie Geld gesehn. Ich habe angegeben, dass der Wert der Ware 50 € war, aber konnte keine rechnung vorlegen weil die schon 2 Jahre alt war. Tjoa und so hab ich nie Geld gesehn, hab mich darum aber auch nich weiter gekümmert weil ich nicht wusste was für Rechte ich hatte.

  • mein kollege hatte sich bei ebay über nen händler mal ne pn 580 gekauft, die hat ja so nette rillen um die bowl, da ist ein stück von abgebrochen, was auch nur durch den versand passieren konnte, er also zur poststelle hin blabla das und das ist kaputt, haben sie ihm ersteinmal einen batzen papier mitgegeben das solle er doch ausfüllen, gesagt - getan.. er wieder hin abgegeben meinten sie das irgendwas falsch sei oder etwas fehlen würde und dann waren sie aufeinmal der meinung das er es ja kaputt gemacht hätte, nun muss er mti dem abgebrochenem stück leben :/

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    Als ich jünger war, hasste ich es auf Hochzeiten zu gehen. Verwandte kamen zu mir, piekten mir in die Seite, lachten und sagten: "Du bist der Nächste." Sie haben mit dem Mist aufgehört als ich anfing auf Beerdigungen das gleiche zu machen!

  • Zitat

    Original von Hamst0r
    Mich würde es interessieren, ob jemand schonmal Geld zurückbekommen hat, weil was kaputtgegangen ist. Ich hatte mal eine NP Bowl verschickt, die ist zu bruch gegangen und ich habe nie Geld gesehn. Ich habe angegeben, dass der Wert der Ware 50 € war, aber konnte keine rechnung vorlegen weil die schon 2 Jahre alt war. Tjoa und so hab ich nie Geld gesehn, hab mich darum aber auch nich weiter gekümmert weil ich nicht wusste was für Rechte ich hatte.


    Bei zerbrochenen Sachen ist das auch sehr schwierig, DHL hat genaue Vorschriften wie etwas verpackt sein muß damit sie zahlen. Bei Verlust klappt der Ersatz aber sehr gut, habe mal ein Handy verschickt das verloren ging. Zuerst wollten sie eine Rechnung, nachdem ich keine mehr hatte haben sie trotzdem den von mir angegebenen Wert erstattet.
    Grundsätzlich empfehle ich jedem eine Rechtsschutzversicherung, das macht es oft sehr viel einfacher seine Rechte durchzusetzen wenn versucht wird einen abzuwimmeln. Meine Rechtsschutz zahlt z.B. auch bei allen Streitigkeiten aus Internet-Geschäften.

    -keine Signatur-

    Einmal editiert, zuletzt von cippolino ()

  • Rechtsschutz ist gut, aber es erspart einem viel Ärger, wenn man sich selber ein bißchen in die Rechte einließt, die man hat.


    Viele Läden sagen Dir, dass ohne Kassenbon keine Gewährleistung besteht und so Späße, was einfach falsch ist. Wenn man dann kontern kann, geben die Läden meist schon klein bei, ohne dass es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen muss. Aber probiert wird es trotzdem, fallen anscheinend genug Leute drauf rein.


    Seh das mit der Rechnung einfach so, Hamst0r: Wenn eine glaubhafte Zeugenaussage zusammen mit ein paar Indizien ausreicht, um jemanden hinter Gittern verschwinden zu lassen, dann reicht die Beweiskraft auch, um der Post zu erklären, welchen Wert die Ware hatte.


    Cippolino hat allerdings recht, bei kaputten Sendungen ist es schwierig weil die Verpackungsvorschriften eigentlich so sind, dass nichts kaput gehen kann.


    Razor: Das Versandrisiko beim Kauf von einem Händler trägt IMMER der Händler. Dein Freund hätte also den Preis vom Händler erstattet bekommen müssen, und der hätte sich dann mit der Post unterhalten können.

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  • Zitat

    Original von InEi


    Seh das mit der Rechnung einfach so, Hamst0r: Wenn eine glaubhafte Zeugenaussage zusammen mit ein paar Indizien ausreicht, um jemanden hinter Gittern verschwinden zu lassen, dann reicht die Beweiskraft auch, um der Post zu erklären, welchen Wert die Ware hatte.
    können.


    Die Post verlangt ohne Rechnung eh eine eidesstattliche Versicherung über den Inhalt, die hat solange keine gegenteiligen Beweise vorliegen schon Beweiskraft.

    -keine Signatur-

  • ja, nur meinte der händler daraufhin das er damit zur post gehen solle und die ihm das geld wohl erstatten würden, weil der händler auch meinte wenn du mit der pfeife nicht zufrieden bist kannst du sie in den ersten 2 wochen wieder zurückschicken, er war nicht zufrieden und wollte dann so sein geld holen, was aber nicht geklappt hat

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  • Herpes Versand ist zwar billiger, aber man sollte sich überlegen ob es einem der ganze Aufwand wert ist. Ich mein das ganze mit Schadensmeldung und Gelderstattung und Neubestellung, nur um 3€ zu sparen...


    Bei DHL hat man immerhin eine chance, dass das Paket heil bleibt ... bei Herpes Versand kann man damit rechnen: Ist es zerbrechlich, geht es auch kaputt.


    Edit:
    Btw. Erfahrungswerte: Ich habe 2 mal mit Herpes Versand eine Shisha bestellt ... es hat beide Male gereicht, den Kaufpreis durch Überweisungsdurchdruck und sogar Kopie der PN aus dem Shishaforum zu beweisen! Ich bekam beide Male einen Scheck über den Kaufpreis zugesendet.



    Patsch

    Einmal editiert, zuletzt von Patsch ()

  • Zitat

    Original von InEi
    ..Viele Läden sagen Dir, dass ohne Kassenbon keine Gewährleistung besteht und so Späße, was einfach falsch ist. Wenn man dann kontern kann, geben die Läden meist schon klein bei, ohne dass es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen muss. Aber probiert wird es trotzdem, fallen anscheinend genug Leute drauf rein.......



    sprichst du aus eigener erfahrung?
    oder hast du auch ein gesetz parat?


    gab neulich ein paar nette tv-sendungen zu diesem thema: kassenbeleg alles quatsch usw usw...


    leider wird hier der verbraucher total in die irre geführt !


    es gibt in jedem einzelhandel eine agb ( hängt in der regel auch aus )
    ferner ist ein kaufbeleg für den händler von nöten um die gewährleistung an seine lieferanten zu übermitteln...
    ohne kaufnachweis ist dies nun mal nicht möglich
    (siehe agb)
    und somit beisst sich die katze in den schwanz
    ( gibt auch ein paar §§ dazu --aber schlag mich---müsste ich erst wieder anfordern)


    die meisten läden geben bei bagatellfällen klein bei; des friedens willen und somit aus reiner kulanz ........ oder weil bei eigenprodukten der abschlag -in form von bruchware- schon einkalkuliert ist




    zurück zum eigentlichen thema :D


    dhl ist bis 500 euro versichert ( bei normaler paketsendungen )
    wertsendungen ist ein anderes thema



    geht die ware zu bruch ...und ist daran die falsche verpackung schuld.....
    pech gehabt



    bei zerstörung oder verlust der sendung, ist es übehraupt kein problem ansprüche geltend zu machen
    logisch:
    -das muss im normalen rahmen bleiben
    -ein kaufbeleg ist vorteilhaft
    -notfalls hilft auch ( wie schon erwähnt) eine eidestattliche erklärung


    ( die kennen schon ihre pappenheimer ;) )



    bei hermes , dhl und co . läuft das spielchen gleich ab
    wenn auch bei dem ein oder anderen die schadensansprüche etwas langwieriger und umständlicher sind



    über den versicherungswert/ haftungswert der sendungen,
    geben die internetseiten -der einzelnen dienstleister - mehr als ausreichend auskunft



    bei bestellung bei einem händler:
    es haftet immer der händler für die sendung!
    egal ob brief oder palette; der händler muss beweisen, dass die ware bei endverbraucher ankam


    als verbraucher hat man im internet mehr rechte , als beim einkauf bei tante emma
    um die ecke :D


    grüsse
    al kalle

  • Eigene Erfahrung, das Buch "Lexikon der Rechtsirrtümer (Affiliate-Link)", und unter anderem dieser Beitrag, verfasst von einem Anwalt. Und Deine Quellen? :P


    In den AGB schreiben viele Firmen viel Zeug, wenn der Tag lang ist. Die ganzen Abzockfirmen im Netz haben auch AGBs, denen zu Folge Du verpflichet bist, paar Hundert Euro zu zahlen. Musst Du aber nicht. Keine AGB der Welt kann Gesetze einfach so ändern, und das Verbraucherschutzgesetz ist eines der Gesetze, das den meisten Einschränkungen unterliegt, was eine Beschneidung der Rechte zu Ungunsten der Verbraucher angeht.

    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit - warum auch nicht, es hat ja Zeit.


    *~*~*~*~*~*


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  • Zitat

    Original von InEi
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    In den AGB schreiben viele Firmen viel Zeug, wenn der Tag lang ist. Die ganzen Abzockfirmen im Netz haben auch AGBs, denen zu Folge Du verpflichet bist, paar Hundert Euro zu zahlen. Musst Du aber nicht. Keine AGB der Welt kann Gesetze einfach so ändern, und das Verbraucherschutzgesetz ist eines der Gesetze, das den meisten Einschränkungen unterliegt, was eine Beschneidung der Rechte zu Ungunsten der Verbraucher angeht.



    ja das stimmt agb können firmen schreiben was sie wollen aber ob die einzelnen sachen vom gesetz her abgesegnet sind ist immer eine andere sache


    wenn ein packet versichert verschickt wurde am besten immer im beisein des boten öffnen wenn dann ein schaden vorliegt muss der bote diesen schaden schriftlich bestätigen dann gibt es keine probleme egal ob ihr eine rechnung habt oder nicht denn es zählt der wiederbeschaffungswert in diesem falle aber die gilt wiederum auch wieder nur wenn das packet äußerliche schaden aufweist



    und bei wertgegenständen wie teuren schmuck ist es sowieso so das ihr die extra beim versand schon angeben müsst diese packete oder päckchen werden gesondert behandelt


    so war es zumindest damals bei dpd als ich dort gearbeitet hatte

  • Zitat

    Original von InEi
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    In den AGB schreiben viele Firmen viel Zeug, wenn der Tag lang ist. Die ganzen Abzockfirmen im Netz haben auch AGBs, denen zu Folge Du verpflichet bist, paar Hundert Euro zu zahlen. Musst Du aber nicht. Keine AGB der Welt kann Gesetze einfach so ändern, und das Verbraucherschutzgesetz ist eines der Gesetze, das den meisten Einschränkungen unterliegt, was eine Beschneidung der Rechte zu Ungunsten der Verbraucher angeht.



    hallo


    das buch rechtsirrtümer kenn ich zum teil......dazu sag ich mal nichts


    du verlinkst auf den beitrag eines rechtsanwaltes


    der beitrag ist klasse ---aber schwammig
    denn: , was denn nun ? zeugen, ec karten zahlungsbeweis, oder doch käufer -recht auf gewährleistung?
    ohne prüfung bzw. beweis des käufers



    die passenden §§ zur abwicklung der gewährleistung



    § 434 /1,2
    nacherfüllung § 439
    das recht der nacherfüllung 437 Nr. 1,
    etc etc etc...



    daher , es ist nicht alles gold was glänzt



    SORRY für den abstecher!!!


    zurück zu hermes und dhl :D :D


    viele grüsse
    al kalle