Mahlzeit, hab mal ne quasi rein rechtliche Frage.
Ich kam am Wochenende in die Situation mal wieder von ein paar ausländischen Mitbürgern angemacht zu werden (mal wieder sag ich deshalb, weil das immer mal wieder passiert, mir zumindest).
Da ich aber a) ziemlich betrunken war und b) mein Kumpel alles andere als wehrhaft ist, ist nichts weiter passiert, ausser das wir angespuckt wurden und beleidigt. Nur mein Kumpel hat von hinten eine auf den Kopf bekommen.
Und genau hier setzt meine Frage an: Was gilt in Deutschland als legitime Selbstverteidigung? Ist der "Erstschlag" des Kontrahenten der Freischein, ihn zu Boden zu bringen, oder darf man nur gleiches mit gleichem vergelten, oder gar nicht? Bin da nicht so sehr gut informiert, würde mich aber interessieren, nur für den Fall, dass es eben mal unausweichlich sein sollte, dass man sich handgreiflich wehrt (ja, auch das soll vorkommen, wenn es der Gegenüber darauf anlegt).
Also, ihr Juristen und solche, die eventuell Ahnung davon haben, packt mal aus