problem mit ner mahnung

  • so. irgendwann im januar hab ich mir mal als ich besoffen war sachen bestellt, die ich gar nicht wollte. per vorkasse - hab das natürlich nicht bezahlt und demnach auch nicht erhalten.


    jetzt seh ich im maileingang ne mahnung, dass ich die rechnung begleichen soll, sonst würden sie das inkasso-büro einschalten. das geht doch gar nciht, wenn die keine leistung erbracht haben, oder?


    wie sollte ich jetzt vorgehen?

  • Doch, du musst bezahlen, weil du einen Vertrag eingegangen bist. Du hättest den Shop anschreiben und fragen müssen, ob du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst.
    Schreib sie höflich an und frag nach, ob es nicht möglich sei, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Da bist du aber auf den guten Willen des Unternehmens angewiesen.

  • dazu zu sagen ist noch, dass in der mail steht, dass sie mich schon mehrmals gemahnt hätten, was weder per mail, noch per brief je getan wurde. zudem muss eine mahnung doch schriftlich überreicht werden?!

  • Zitat

    Original von The Enemy
    Doch, du musst bezahlen, weil du einen Vertrag eingegangen bist. Du hättest den Shop anschreiben und fragen müssen, ob du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst.
    Schreib sie höflich an und frag nach, ob es nicht möglich sei, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Da bist du aber auf den guten Willen des Unternehmens angewiesen.


    *unterschreib*
    Das is egal, die sind nunma am längeren Hebel, ich würd net lange diskutieren, nett nachfragen und wenns nix bringt eben zahlen^^

    [23:43:22] xebra: bücken tu ich mich blos für lin
    Silo: Lin ich will ein Kind von dir:varg:
    [21:58:51] bibopf: @ lin [flüster]ich trage keine unterwäsche:varg[/flüster]
    [14:57:15] Hamst0r: ich hab dich lieb lin
    [16:28:04] Martiniii^^:manchmal liebe ich dich lin:D:D:D
    18:45:50] R-al-Fakher: <3 lin


    freak,10.12.07:inlove:

  • Wo hast du denn bestellt, kommt auch immer drauf an.

    „Er muss ja nicht unbedingt dahin laufen, wo ich hingrätsche.“


    (BVB-Manndecker Neven Subotic nach einem Foul an Hoffenheims Stürmer Demba Ba am 22. Spieltag)

  • Du hättest die Sachen doch eigtl auch nehmen können und dann dein 14 tägiges Rückgaberecht nutzen können oder ?

  • Zitat

    Original von The Enemy
    Doch, du musst bezahlen, weil du einen Vertrag eingegangen bist. Du hättest den Shop anschreiben und fragen müssen, ob du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst.
    Schreib sie höflich an und frag nach, ob es nicht möglich sei, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Da bist du aber auf den guten Willen des Unternehmens angewiesen.


    hab soeben mal in der agb von denen geguckt. und das hier gefunden.


    "Der Kaufvertrag kommt durch die Bestellung des Verbrauchers und die Auslieferung der Ware durch den Unternehmer zustande."

  • Zitat

    Original von iLLumination


    hab soeben mal in der agb von denen geguckt. und das hier gefunden.


    "Der Kaufvertrag kommt durch die Bestellung des Verbrauchers und die Auslieferung der Ware durch den Unternehmer zustande."


    Beide Seiten haben jedoch bereits ihre Willenserklärung abgegeben. Du wolltest die Ware haben (und bezahlen), der Shop will das Geld (und die Ware liefern). Das genügt schon. Soetwas misst sich nicht direkt an den AGB, sondern am Gesetz. :D

  • Ja das was da in den AGBs steht hat ja nichts mit deinem Fall zu tun.


    Rechtsgeschäfte die unter bestimmten Bedingungen zu stande kommen sind entweder nichtig oder schwebend unwirksam. Alkohol gehört auch dazu.


    Weiß aber nicht wie das bei Online Bestellungen ist.


    Das Problem ist, ob der OnlineShop jetzt gutgläubig handelt, weil er ja nicht überprüfen kann ob du betrunken gewesen bist oder nicht. Dann könnte man allerdings jedesmal sagen, wenn man Online etwas bestellt ich war total betrunken.


    Musst mal in einem Juristen Forum fragen. ;)

  • Ok aber dann hat er doch die Chance den Vertrag jetzt einzugehen und anschließend von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
    Ruf doch mal so ne kostenlose Rechtsberatung an oder nen Bekannten, der sich vielleicht ein bisschen auskennt.

  • Zitat

    Original von MrCoolProd
    wo ist das problem
    zahl
    lass dir die sachen schicken
    und dann machst von deinen 14 tägigen rückgaberecht gebrauch
    da brauchst keine gründe oder sonst was zu nen und schick das zeug zurück


    jo
    musst halt nur des porto zurück bezahlen

  • Zitat

    Original von didi


    jo
    musst halt nur des porto zurück bezahlen


    vielleicht noch nicht mal das. viele shops haben doch die 40€ grenze. also wenn man sache im wert von über 40€ zurückschickt ist das bei vielen kostenlos. kommt halt auf den shop drauf an

  • hab dem jetzt ne mail geschrieben so, dass es ein missverständnis ist und so und wenn er dann auf seinem kram da beharrt, dann zitiere ich die agbs, sage dass ich sowieso vom rückgaberecht gebrauch machen würde und wenn er dann immernoch nciht locker lässt drohe ich mit anzeige wegen nötigung.


    kein bock das jetzt zu bezahlen und dann wieder zurückschicken, warum so umständlich? womöglich gibts dann ncoh probleme mit der rückerstattung des geldes nene

  • das nächste mal schön den pc auslassen wenn mal voll ist :D


    jetzt wartesch erstmal auf die antwort von dene..

    hey... ich hab extra heißes Wasser in die Bowl getan damits besser kocht beim Rauchen!!


    WTF?? oO

  • Zitat

    Original von blub
    Ist der Kaufvertrag nicht ungültig wenn jemand zB richtig dicht ist? Meinte das mal in der Schule gehabt zu haben... unzurechnungsfähig oder so.


    jo isser. aber das muss man erstmal nachweisen dass man total voll war.