Geblitzt - Lappen weg?

  • Hi Leute,


    wurde am Freitag mit 95 - 100 anstatt 70 geblitzt wurden.


    Wollte nun Fragen was mir da büht.
    Das Auto ist auf meine Mutter zugelassen und ich habe halt einen Französischen führerschein.
    Könnt ich da irgendwie glück haben auf Grund meines ausländischen führerscheins?

  • das hat nix damit zu tun, wo du deinen führerschein gemacht hast, sondern welche staatsangehörigkeit du hast. war das innerorts? bist du aus der probezeit?

    Ich tu dir weh! Tut mir nicht leid!

  • Zitat

    Original von hellrazah
    das hat nix damit zu tun, wo du deinen führerschein gemacht hast, sondern welche staatsangehörigkeit du hast. war das innerorts? bist du aus der probezeit?


    bin noch ein jahr probezeit, deutsche staatsangehörigkeit aber mein führerschein ist halt ein franz. und wie wollen die mich mit punkten oder so ahnden?

  • ab 21kmh zu schnell musst du, wenn du in der probezeit bist, eine nachschulung machen und deine probezeit wird um 2 jahre verlängert. wo deine nachschulung stattfindet, weiss ich net, weil dein lappen ja in f gemacht wurde. es gibt natürlich noch nen punkt in flensburg und kostet paar euros.

    Ich tu dir weh! Tut mir nicht leid!

  • Zitat

    Original von hellrazah
    ab 21kmh zu schnell musst du, wenn du in der probezeit bist, eine nachschulung machen und deine probezeit wird um 2 jahre verlängert. wo deine nachschulung stattfindet, weiss ich net, weil dein lappen ja in f gemacht wurde. es gibt natürlich noch nen punkt in flensburg und kostet paar euros.


    kann ich das nicht auf meine mutter oder meinen vater abschieben? ^^

  • Also einen Probezeit Verlängerung kriegt man ab 21 km/h über der Geschwindigkeitsbegrenzung.
    Was sonst noch auf dich zu kommt weiß ich nicht, evtl nen Aufbauseminar, denke ich aber nicht.
    Und natürlich ein Bußgeld.

    Zitat

    kann ich das nicht auf meine mutter oder meinen vater abschieben? ^^


    Kannst du versuchen bei meiner Sis hats nicht geklappt.

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    Einmal editiert, zuletzt von Mietz ()

  • Zitat

    Original von hellrazah
    ab 21kmh zu schnell musst du, wenn du in der probezeit bist, eine nachschulung machen und deine probezeit wird um 2 jahre verlängert. wo deine nachschulung stattfindet, weiss ich net, weil dein lappen ja in f gemacht wurde. es gibt natürlich noch nen punkt in flensburg und kostet paar euros.


    richtisch... wenn du in der probezeit ein bußgeld bezahlen musst, nusst du eigentlich fürhrerschein abgeben und nachschulung machen...kostet so um die 250€ plus bußgeld.


    außerhalb der probezeit muss du innerots ab 31km/h und außerorts ab 41km/h zu schnell den lappen abgeben. punkte gibt innerort ab 21 zu schnell. ich weiß aber nicht ab wann es außerort punkte gibt (ab 21 oder 31 km/h?!?)

    Wuff Wuff Wuff :dum:

  • Ist das nicht so, dass das Foto erst richtig ausgewertet wird, wenn der Beschuldigte es verlangt? In der Regel schauen die doch wahrscheinlich aufs Nummernschild und sehen auf wen das Auto zugelassen ist, der kriegt dann die Post. Nur wenns eindeutig ist, dass das nicht die Person sein kann, wird wahrscheinlich sowas geschickt: "...blablub die Person auf dem Foto entspricht eindeutig nicht dem Fahrzeughalter, wir bitten sie uns Namen des Fahrers zum Zeitpunkt der Tat (?) schnellstmöglich mitzuteilen...blablub"

  • ja, ich denke auch, dass das bußgeld an deine mutter geht.
    aber ich bin mir da nicht ganz sicher, meine aber sowas gehört zu haben.



    // sven, bei deinem racing fahrstil wars ja nur ne frage bis sowas passiert ;)

    Einmal editiert, zuletzt von arks ()

  • Hm sag doch einfach es war sonst wer ...


    so wie Thor schon gesagt hat die Post geht ja zuerst einmal an den Fahrzeughalter ,sodass du erstmal nicht mit Konsequenzen rechnen musst ;)

    FREE YOUR MIND AND RESPECT YOUR NATURE.

  • also schlimmster fall wäre wirklich nen punkt und ne nachschulung... leider sehr teuer.


    aber sehr unwahrscheinlich, da du ja mit deiner mutter verwand oder verschägert bist *g* braucht sie nicht angeben das du im auto gesessen hast, vonwegen man brauch angehörige nicht belasten, dann wird ganz normal die strafe bezahlt, wer den punkt nun bekommt keine ahnung...


    wird auch bald auf mich zukommen... knapp über 70 anstatt 50... mal abwarten, ich denke mal mein kopf war ganz geschickt hinterm spiegel versteckt.


    aber so müsste das laufen, hat schon viele vorteile wenn das auto als anfänger nicht auf den eigenen namen läuft


  • ja schon klar. aber denkt doch mal logisch. nur mal im ersten moment der fahrer net 100% feststeht, lassen dies doch net einfah gut sein. ich kann ja auch einen auf geisterfahrer machen und nur weil das auto auf jemand anderen zugelassen ist, sagt die politzei dann: ach sie warens gat net selbst, dann is ja egal...

    Ich tu dir weh! Tut mir nicht leid!

  • Zitat

    Original von hellrazah
    ja schon klar. aber denkt doch mal logisch. nur mal im ersten moment der fahrer net 100% feststeht, lassen dies doch net einfah gut sein. ich kann ja auch einen auf geisterfahrer machen und nur weil das auto auf jemand anderen zugelassen ist, sagt die politzei dann: ach sie warens gat net selbst, dann is ja egal...


    naja die strafe muss auf jeden fall bezahlt werden, von fahrzeughalter.. irgendwo müsst das auch über google zu findne sein


    edit: http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=26158


    Einmal editiert, zuletzt von mehrbaer ()