Wohnung streichen beim Ausziehen?

  • Hallo,
    ich hätte mal ne frage und zwar hat ne Freundin von mir in Regensburg ne Wohnung gemietet also nix großes relativ klein. Auf jedenfall hat sie nichtmal ein ganzes Jahr da drin gewohnt und jetzt zieht sie um. Der Vermieter besteht darauf dass die Wände gestrichen werden. Muss sie das tun? Ein Bekannter meinte gestern dass vor kurzem ein Gesetz erlassen wurde welches besagt dass man erst nach 5 Jahren die Wände streichen muss.
    Vielen dank für eure hilfe

  • Immer das tun , was im Mietvertrag vereinbart und unterschrieben wurde - sonst bekommt man Ärger und die Kaution steht auf dem Spiel .


    LG Zatoichi

  • Ohne den von Marley geposteten Bericht gelesen zu haben , sage ich dir jetzt:


    Jaaa


    Jetzt:


    kommts:


    Du musst deine Wohnung nicht streichen wenn sie nicht verwohnt aussieht,auch wenn im Mietvertrag steht dass du es musst. Wurde vor kurzem rechtskräftig beschlossen;)

    „Er muss ja nicht unbedingt dahin laufen, wo ich hingrätsche.“


    (BVB-Manndecker Neven Subotic nach einem Foul an Hoffenheims Stürmer Demba Ba am 22. Spieltag)

  • Ich glaub heute oda gestern kam i-was über genau das thema... Auch wenn das im Mietvertrag steht. Aba gugg einfach mal bei google, oda gugg N24:naughty:

    :devil:

  • Naja wie schaut denn die Wohnung aus? Sind die Wände in einem Einwandfreihem Zustand oder sieht man schon Möbelumrandungen oder "Bilderabdrücke"? Wenn dies der Fall ist würd ich die Wohnung einfach ohne Diskusion streichen. Da kaufst im Baumarkt dann a billige Farb und streichst die Wand in 2 Stunden runter.
    Weil ansonsten kommt der Vermieter mit eine Kostenvoranschlag von einem Maler und bietet dir an wenn du net streichen willst dann musst dich aber anteilsmäßig an den Kosten beteiligen.
    Das wir garantiert teuerer sein als selber streichen, natürlcih kann man sich da au wieder weigern aber dann gehts vor Gericht und obs das wirklich wert ist naja ich weis ja net..